BCA AG – Jahresüberschuss 14.814,68 Euro

Ein sehr kleines Plus in der aktuellen Bilanz, aber immerhin kein Minus.

BCA AG

Oberursel (Taunus)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

31.12.2019
31.12.2018
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 54.969,67 178.638,14
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 249.630,65
3. Anzahlung 472.198,80 115.121,04
II. Sachanlagen 776.799,12 293.759,18
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 332.037,74 410.034,31
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 4.238.665,77 4.127.635,16
2. Beteiligungen 762.501,00 62.501,00
3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00
4. sonstige Ausleihungen 103.946,00 103.946,00
5.105.112,77 4.294.082,16
6.213.949,63 4.997.875,65
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.862.995,03 6.091.801,45
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00; Vorjahr € 0,00)
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.099.064,72 1.258.954,61
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 3.034.914,10; Vorjahr € 0,00)
3. sonstige Vermögensgegenstände
(davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 2.676,37; Vorjahr € 0,00) 595.415,23 252.640,03
11.557.474,98 7.603.396,09
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.954.619,54 5.601.128,30
1.954.619,54 5.601.128,30
13.512.094,52 13.204.524,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 139.861,13 129.462,56
19.865.905,28 18.331.862,60

Passiva

31.12.2019
31.12.2018
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital 4.679.490,00 4.679.490,00
2. abzüglich rechnerischer Wert der eigenen Anteile -93,00 -156.013,00
II. Kapitalrücklage 3.664.721,18 3.664.721,18
III. Gewinnrücklagen
1. gesetzliche Rücklage 295.439,91 295.439,91
2. andere Gewinnrücklagen 594.055,07 0,00
IV. Bilanzgewinn 389.791,07 842.916,09
9.623.404,23 9.326.554,18
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 9.481,00 179.892,00
2. sonstige Rückstellungen 646.762,73 548.628,80
656.243,73 728.520,80
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.442.682,04 6.761.539,05
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 6.336.353,87; Vorjahr € 5.652.402,43)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.698.646,40 1.145.265,51
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 1.210.066,40; Vorjahr € 1.145.265,51)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 283.204,02 202.953,97
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 283.204,02; Vorjahr € 202.953,97)
4. sonstige Verbindlichkeiten 95.137,76 114.942,42
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 95.137,76 ; Vorjahr € 114.942,42)
(davon aus Steuern € 89.977,05 ; Vorjahr € 109.621,79)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 5.040,71; Vorjahr € 5.030,89)
9.519.670,22 8.224.700,95
D. Rechnungsabgrenzungsposten 50.000,00 58,31
E. Passive latente Steuern 16.587,10 52.028,36
19.865.905,28 18.331.862,60

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

2019
2018
1. Umsatzerlöse 36.472.792,35 34.536.629,65
2. sonstige betriebliche Erträge 437.784,96 542.994,82
36.910.577,31 35.079.624,47
3. Aufwendungen aus weitergegebenen Provisionen 27.745.352,75 26.294.837,32
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 4.193.736,55 4.070.319,09
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 702.904,23 656.530,75
(davon für Altersversorgung € 20.742,74 Vorjahr € 26.818,84)
4.896.640,78 4.726.849,84
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 404.625,33 603.099,04
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 4.258.157,79 3.996.202,07
7. Erträge aus Beteiligungen 300.000,00 625.000,00
(davon aus verbundenen Unternehmen € 300.000,00; Vorjahr € 625.000,00)
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 78.107,90 8.397,59
(davon aus verbundenen Unternehmen € 76.797,47; Vorjahr € 4.124,58)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.580,82 1.580,82
(davon an verbundene Unternehmen € 0,00; Vorjahr € 0,00)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -35.452,26 -105.522,02
11. Ergebnis nach Steuern 17.780,00 195.974,99
12. sonstige Steuern 2.965,32 76,34
13. Jahresüberschuss 14.814,68 195.898,65
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 374.976,39 647.017,44
15. Bilanzgewinn 389.791,07 842.916,09

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

1.1 Allgemeines

Der Jahresabschluss der BCA AG, Oberursel, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr beibehalten worden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB.

Die Gesellschaft wird bei dem Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe unter der Registernummer HRB 6611 geführt.

1.2 Anlagevermögen

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sowie die entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagenwerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten und soweit erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Abschreibungen werden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für die einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens wie folgt vorgenommen:

Anlageposten Abschreibungsmethode Nutzungsdauer
Software linear 3-10 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung linear 4-13 Jahre
Geringwertige Wirtschaftsgüter Sammelkonto gem. § 6 Abs. 2a EStG linear 5 Jahre

Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden im Jahr 2019 entsprechend den steuerlichen Regelungen bis zu einem Anschaffungs- oder Herstellungswert von 800 EUR netto sofort und voll abgeschrieben.

1.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in angemessener Höhe Rechnung getragen, wobei Einzelwertberichtigungen auch pauschaliert erfolgt sind. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

1.4 Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel in Form von Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert aktiviert.

1.5 Eigene Aktien

Zum 31. Dezember 2019 hält die BCA AG insgesamt 93 Anteile an eigenen Aktien. Die eigenen Aktien werden als Korrekturposten im Eigenkapital ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 155.920 Anteile verkauft. Die Anschaffungskosten sind in Höhe des rechnerischen Werts der eigenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abgezogen.

1.6 Rückstellungen

Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Abzinsungssatz der letzten sieben Jahre unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Rückstellungen abgezinst. Eine Abzinsung der Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr ist nicht vorgenommen.

1.7 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die gegenüber den Maklern bestehenden Verbindlichkeiten werden auf Basis der gegenüber den Kapitalverwaltungsgesellschaften und Versicherungsgesellschaften bestehenden Forderungen und unter Berücksichtigung der tatsächlich von der Gesellschaft erzielten Marge ermittelt.

1.8 Latente Steuern

Latente Steueransprüche und -verpflichtungen berechnen sich aus Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden und ihren steuerlichen Wertansätzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Hieraus resultieren in der Zukunft voraussichtliche Ertragsteuerentlastungs- oder -belastungseffekte. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und/oder -entlastung werden mit den Ertragsteuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet. Die sich insgesamt ergebende Steuerbelastung zum Bilanzstichtag wird gesondert in den passiven latenten Steuern ausgewiesen.

2 Erläuterungen zur Bilanz

2.1 Anlagevermögen

Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 einschließlich der kumulierten Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen wird auf den separat dargestellten Anlagenspiegel verwiesen.

2.2 Immaterielle Vermögensgegenstände

Im Geschäftsjahr 2019 wurden die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 124 und käuflich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 110 planmäßig abgeschrieben. Damit ergibt sich zum 31. Dezember 2019 für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände ein Buchwert von TEUR 55 und für die käuflich erworbenen Vermögensgegenstände ein Buchwert von TEUR 250. Es erfolgten Anzahlungen in Höhe von TEUR 472 für die Erstellung von Softwaremodulen. Insgesamt ergibt sich ein Buchwert der immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 777 zum 31.12.2019.

2.3 Finanzanlagen

Die BfV Bank für Vermögen AG, Oberursel, ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BCA AG. Die BfV Bank für Vermögen AG weist zum 31. Dezember 2019 ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 918 und einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 10 aus.

Die BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH, Oberursel, ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BCA AG. Aus dem Bilanzgewinn werden TEUR 300 an die BCA AG ausgeschüttet und phasengleich vereinnahmt. Der Jahresüberschuss der Gesellschaft beträgt TEUR 302. Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 447.

Die BCA AG hält 100 % der Anteile an der Carat Fonds Service AG, Oberursel. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 449 und der Jahresüberschuss beträgt TEUR 47.

Die Carat Asset Management GmbH, Unterföhring, ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Carat Fonds Service AG. Zwischen der Carat Asset Management GmbH und der Carat Fonds Service AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Das Eigenkapital der Carat Asset Management GmbH beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 25. Der Gewinn von TEUR 11 wurde an die Carat Fonds Service AG abgeführt.

Die asuro GmbH, Frankfurt, ist seit dem 1. Januar 2019 eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BCA AG. Das Unternehmen vertreibt Versicherungen, Finanzdienstleistungen und Bausparverträge. Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR -3.379 aus, der durch Nachrangdarlehen abgesichert ist. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 beträgt TEUR -553.

Seit Oktober 2010 ist die BCA AG mit 25 % plus 1 Anteil an der MehrWert GmbH für Finanzberatung und Vermittlung, Bamberg, beteiligt. Die MehrWert GmbH weist zum Bilanzstichtag, den 31. Dezember 2019, ein Eigenkapital von TEUR 653 und einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 180 aus.

Seit dem 26. Juli 2019 ist die BCA AG mit 5% an der Infos AG, Miltenberg, beteiligt.

2.4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von rund TEUR 6.863 beinhalten größtenteils Forderungen an Kapitalverwaltungs- und Versicherungsgesellschaften für die Provisionsabrechnung des Monats Dezember 2019. Diese Forderungen wurden im Januar und Februar 2020 von den Gesellschaften beglichen.

2.5 Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2019 TEUR 4.679,5 und ist eingeteilt in 4.679.490 nennwertlose, vinkulierte Namensaktien.

Die BCA AG hält zum 31. Dezember 2019 insgesamt 93 eigene Aktien. Im Geschäftsjahr 2019 wurden 155.920 eigene Aktien verkauft wodurch sich die anderen Gewinnrücklagen um TEUR 594 erhöhten.

Durch den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 31. August 2018 wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. August 2023 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens bis zu EUR 1.169.975,00 zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2018/I“). Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre im Fall von Spitzenbeträgen auszuschließen.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.

Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

§ 4 Abs. 5 (a) Genehmigtes Kapital 2018/I der Satzung wurde wie folgt neu gefasst:

„(5a) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. August 2023 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens bis zu EUR 1.169.975,00 zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2018/I“). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre im Fall von Spitzenbeträgen auszuschließen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.“

Des Weiteren wurde der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. August 2023 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens bis zu EUR 1.169.770,00 zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2018/II“). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen.

§ 4 Abs. 5 (b) Genehmigtes Kapital 2018/II der Satzung wurde wie folgt neu gefasst:

„(5b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. August 2023 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens bis zu EUR 1.169.770,00 zu erhöhen („Genehmigtes Kapital 2018/II“). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen.

Der Vorstand wird zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

für Spitzenbeträge;

bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von neuen Aktien im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen, zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensanteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder anderen mit einem solchen Zusammenschluss oder Erwerb im Zusammenhang stehenden einlagefähigen Wirtschaftsgütern einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft;

bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage bis zu einem Betrag, der 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet im Zusammenhang mit einer geplanten Zusammenarbeit der Gesellschaft mit anderen Unternehmen, sofern und soweit die Kooperation von einer Beteiligung eines oder mehrerer dieser Unternehmen abhängt. Auf die Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals werden Aktien, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2018/II unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 AktG veräußert werden, sowie Aktien, im Hinblick auf die ein Wandlungsrecht oder Optionsrecht oder eine Wandlungspflicht oder Optionspflicht auf Grund von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen besteht, die seit Erteilung dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 221 Abs.4, 186 Abs. 3 AktG ausgegeben worden sind, angerechnet.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2018/II festzulegen.“

2.6 Ausschüttungssperre

Die in den Jahren 2010 bis 2013 aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 55 zum Bilanzstichtag unterliegen gemäß § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB der Ausschüttungssperre. Per 31. Dezember 2019 hat die Gesellschaft passive latente Steuern in Höhe von TEUR 17 für die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ausgewiesen. Somit ergibt sich eine Ausschüttungssperre in Höhe von TEUR 38.

2.7 Bilanzgewinn

Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019

Bilanzgewinn zum 1. Januar 2019 843 TEUR
Ausschüttung an die Gesellschafter -468 TEUR
Gewinnvortrag 375 TEUR
Jahresüberschuss 15 TEUR
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 390 TEUR

2.8 Rückstellungen

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Rückstellungen in Höhe von insgesamt TEUR 656 umfassen Steuerrückstellungen von TEUR 9 (Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag TEUR 0, Gewerbesteuer TEUR 9) und sonstige Rückstellungen von TEUR 647.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Tantieme/Bonus (TEUR 225), Rückstellungen für Prüfungskosten und Kosten der Abschlusserstellung (TEUR 122), Rückstellungen für Archivierungskosten (TEUR 107), Urlaubs- und Gleitzeitrückstellungen (TEUR 42) sowie Vordiskontierungen/Stornoreserven von Krankenversicherungen/Lebensversicherungen (TEUR 25).

2.9 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich zum Bilanzstichtag aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 7.443), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (TEUR 1.699), Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (TEUR 283) und sonstigen Verbindlichkeiten (TEUR 95) zusammen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus weiterzugebenden Provisionen an die bei der BCA angeschlossenen Makler für den Monat Dezember 2019, die im Januar 2020 fast vollständig beglichen wurden.

Fristengliederung der Verbindlichkeiten:

davon mit einer Restlaufzeit
Gesamt
EUR
Bis zu 1 Jahr
EUR
1 bis 5 Jahre
EUR
über 5 Jahre
EUR
Vorjahr
EUR
über 5 Jahre
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen 7.442.682,04 6.336.353,87 1.072.313,47 34.014,70 6.761.539,05 33.486,83
Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 1.698.646,40 1.210.066,40 0,00 0,00 1.145.265,51 0,00
Verbindlichkeiten ggü. Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 283.204,02 283.204,02 0,00 0,00 202.953,97 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 95.137,76 95.137,76 0,00 0,00 114.942,42 0,00
Summe 9.519.670,22 7.924.762,05 1.072.313,47 34.014,70 8.224.700,95 33.486,83

Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte besichert.

2.10 Latente Steuern

Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung zum Bilanzstichtag wird als passive latente Steuer in Höhe von TEUR 17 (im Vorjahr: TEUR 52) in der Bilanz ausgewiesen. Die passiven latenten Steuern resultieren aus der Aktivierung „selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände“ in den Jahren 2010 bis 2013. Für die Bewertung wurde ein unternehmensindividueller Steuersatz von 30,175 % zugrunde gelegt.

3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 36.473 gliedern sich nach Produktbereichen insbesondere wie folgt:

TEUR
Investmentbereich 20.453
Versicherungsbereich 14.170
Übrige 1.850
Summe 36.473

Eine Aufteilung der Umsatzerlöse nach geographischen Märkten wurde nicht vorgenommen, da diese ausschließlich in Deutschland erwirtschaftet wurden.

3.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten u. a. periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 54 (Vorjahr: TEUR 50), davon Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen und Rückstellungen in Höhe von TEUR 19.

3.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 4.258 enthalten unter anderem Mietaufwendungen und Nebenkosten, Lizenzgebühren, IT-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, Reisekosten, Kosten für Fortbildungen, Telefongebühren und Porto, Prüfungskosten und Kosten des Jahresabschlusses. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden periodenfremde Aufwendungen in Höhe TEUR 44 ausgewiesen.

Insgesamt schließt die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2019 mit einem positiven Ergebnis nach Steuern in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr: positives Ergebnis nach Steuern von TEUR 196).

4 Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich nach dem Geschäftsjahresende nicht ergeben. Den Einfluss der Corona Krise haben wir im Lagebericht erläutert.

5 Sonstige Angaben

5.1 Langfristige sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zukünftige Zahlungsverpflichtungen ergeben sich zum Bilanzstichtag u.a. aus Kauf-, Miet- und Leasingverträgen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen in folgender Höhe:

TEUR
Fällig 2020 2.707
Fällig 2021 1.162
Fällig 2022 821
Fällig 2023 0
Fällig 2024 und später 0
Gesamt 4.690

5.2 Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind nicht gegeben.

5.3 Gesamthonorar Abschlussprüfer

Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers erfolgen nach den Regelungen gemäß § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss der Gesellschaft.

5.4 Vorstand und Vertretungsbefugnis

5.4.1 Vorstände

Rolf Schünemann, Dipl.-Betriebswirt, München, Vorstandsvorsitzender der BCA AG, Ressort: Vertrieb, Marketing, Versicherungen, Partnermanagement, Mergers & Acquisitions

Darüber hinaus werden folgende Mandate wahrgenommen:

Asuro GmbH, Geschäftsführer

Dr. Frank Ulbricht, promovierter Wirtschaftsjurist, Schwalbach, Vorstand der BCA AG, Ressort: Controlling, Rechnungswesen, Recht, Compliance, Personal, Investment Operations & Research

Darüber hinaus werden folgende Mandate wahrgenommen:

BfV Bank für Vermögen AG, Vorstandsvorsitzender

Carat Fonds Service AG, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender

Infos AG, Mitglied Aufsichtsrat

Roman Schwarze, Dipl.-Mathematiker, Königstein, Vorstand der BCA AG seit dem 01. August 2019, Ressort: Digital Transformation, Software Development, IT Operations, Data & Analytics, Project & Process Management

Darüber hinaus werden folgende Mandate wahrgenommen:

Asuro GmbH, Geschäftsführer

5.4.2 Vertretungsbefugnis

Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

5.5 Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der BCA AG gehörten im Berichtsjahr die folgenden Personen an:

Herr Rainer Jacobus, Versicherungsfachwirt, Vorstandsvorsitzender bei der IDEAL Lebensversicherung a.G.,

IDEAL Versicherung AG und IDEAL Beteiligungen AG, Berlin,

Aufsichtsratsvorsitzender der BCA

Ahorn AG, Aufsichtsratsvorsitzender,

Berliner Volksbank eG, Aufsichtsratsmitglied

Herr Dieter Knörrer, Dipl.-Bankbetriebswirt ADG, Geschäftsführer der bbg Betriebsberatungs GmbH,

stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der BCA AG

Herr Ralf Berndt, Dipl.-Betriebswirt, Vorstandsmitglied der Stuttgarter Versicherungsgruppe, Stuttgart

Herr Michael Johnigk, Dipl.-Kaufmann, Mitglied des Vorstandes der SIGNAL IDUNA Gruppe,

Hamburg/Dortmund bis zum 30. Juni 2019,

OVB Holding AG, Aufsichtsratsvorsitzender,

SDV Servicepartner der Versicherungsmakler AG, Aufsichtsratsvorsitzender bis zum 13. Mai 1019,

SIGNAL IDUNA Asset Management GmbH, Aufsichtsratsmitglied bis zum 30. April 2019,

SIGNAL IDUNA Bausparkasse AG, stellv. Aufsichtsratsvorsitzender bis zum 30. April 2019

Herr Dr. Andreas Eurich, Dipl.-Kfm., Dr. rer. pol., Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen, Wuppertal,

Forum-Finanz Vermögensberatungs- und Vermittlungs-AG, Aufsichtsratsmitglied,

Sana Kliniken AG, Aufsichtsratsmitglied

Herr Dr. Gerrit Böhm, Dipl.-Kfm., Vorstandsmitglied der VOLKSWOHL BUND Versicherungen, Dortmund,

Deutsche Bank AG, Beiratsmitglied,

BiPRO e.V. Düsseldorf, Beiratsmitglied

Herr Michael Dreibrodt, Dipl.-Kaufmann, Vorstandsvorsitzender der myLife Lebensversicherung AG, Göttingen,

Aufsichtsratsmitglied bis zum 03. März 2019 (verstorben)

Herr Luca Pesarini, Dipl.-Kaufmann

HARON HOLDING AG, Luxemburg, Verwaltungsratspräsident

Haron Services Sàrl, Munsbach, Verwaltungsratspräsident

Herr Stephan Schinnenburg, Mitglied des Vorstands, DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt

Herr Olaf Engemann, Dipl.-Betriebswirt, Vorstand der SDK Süddeutsche Kranken, Leben, Allgemeine; Fellbach

Herr Martin Gräfer, Vorsitzender des Vorstands der Bayerische Beamten Versicherung AG, Aufsichtsratsmitglied der BCA AG seit dem 29. August 2019

Bayerische Beamten Lebensversicherung a.G., Mitglied des Vorstands,

BBV Holding AG, Mitglied des Vorstands,

Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG, Mitglied des Vorstands,

Herr Roland Roider, Vorstandsvorsitzender der Haftpflichtkasse VVaG, Roßdorf,

Aufsichtsratsmitglied der BCA AG seit 29. August 2019

Herr Holger Kreuzkamp, Mitglied des Vorstands myLife Lebensversicherung AG, Göttingen,

Aufsichtsratsmitglied der BCA AG seit dem 29. August 2019

Die Nennung der Mandate in ausgewählten Kontrollgremien erfolgte in Anlehnung an § 285 Nr. 10 HGB i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG freiwillig.

5.6 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich (ohne Vorstand) 67 Mitarbeiter (Vorjahr 66) beschäftigt.

Diese Anzahl verteilt sich auf 54 (Vorjahr 52) Vollzeitkräfte und 13 (Vorjahr 13) Teilzeitkräfte, sowie auf 40 männliche und 27 weibliche Mitarbeiter.

5.7 Gesamtbezüge des Vorstands

Für die Vorstandsbezüge wurden für 2019 insgesamt TEUR 718 aufgewendet.

5.8 Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

In der Hauptversammlung am 29. August 2014 wurde die vollständige Streichung der Aufsichtsratsvergütung ab dem Wirtschaftsjahr 2015 beschlossen und entsprechend in der Satzung abgeändert.

5.9 Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Bilanzgewinn 2019 auf neue Rechnung vorzutragen.

5.10 Konzernabschluss

Die BCA AG, Oberursel, ist Muttergesellschaft des BCA-Konzerns (größter und kleinster Konsolidierungskreis). Der von der BCA AG aufgestellte Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

 

Oberursel, 18. Mai 2020

Rolf Schünemann

Dr. Frank Ulbricht

Roman Schwarze

Anlagenspiegel 2019

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN
1. Jan. 19
EUR
Zugänge
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3.596.831,33 0,00 0,00 0,00
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.901.277,58 244.263,10 0,00 335,71
Anzahlung 0,00 472.198,80 0,00 0,00
7.498.108,91 716.461,90 0,00 335,71
SACHANLAGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.834.529,24 93.230,77 0,00 115.169,64
FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
BfV Bank für Vermögen AG 2.101.477,22 0,00 0,00 0,00
BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH 25.000,00 0,00 0,00 0,00
Carat Fonds Service AG 10.800.947,94 0,00 0,00 0,00
Asuro GmbH 0,00 111.030,61
2. Beteiligungen
Mehrwert GmbH 62.501,00 0,00 0,00 0,00
Infos AG 0,00 700.000,00 0,00 0,00
3. sonstige Ausleihungen
Mietkaution 103.946,00 0,00 0,00 0,00
13.093.872,16 811.030,61 0,00 0,00
22.426.510,31 1.620.723,28 0,00 115.505,35
ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
31. Dez 19
EUR
01. Jan 19
EUR
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 3.596.831,33 3.418.193,19
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4.145.204,97 3.786.156,54
Anzahlung 472.198,80 0,00
8.214.235,10 7.204.349,73
SACHANLAGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.812.590,37 1.424.494,93
FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
BfV Bank für Vermögen AG 2.101.477,22 0,00
BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH 25.000,00 0,00
Carat Fonds Service AG 10.800.947,94 8.799.790,00
Asuro GmbH 111.030,61 0,00
2. Beteiligungen
Mehrwert GmbH 62.501,00 0,00
Infos AG 700.000,00 0,00
3. sonstige Ausleihungen
Mietkaution 103.946,00 0,00
13.904.902,77 8.799.790,00
23.931.728,24 17.428.634,66
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE
Zugänge
EUR
Zuschreibungen
EUR
Umbuchungen
EUR
Abgänge
EUR
31. Dez 19
EUR
31. Dez 19
EUR
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 123.668,47 0,00 0,00 0,00 3.541.861,66 54.969,67
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 109.752,47 0,00 0,00 334,69 3.895.574,32 249.630,65
Anzahlung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 472.198,80
233.420,94 0,00 0,00 334,69 7.437.435,98 776.799,12
SACHANLAGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 171.204,39 0,00 0,00 115.146,69 1.480.552,63 332.037,74
FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
BfV Bank für Vermögen AG 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.101.477,22
BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25.000,00
Carat Fonds Service AG 0,00 0,00 0,00 0,00 8.799.790,00 2.001.157,94
Asuro GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 111.030,61
2. Beteiligungen
Mehrwert GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62.501,00
Infos AG 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 700.000,00
3. sonstige Ausleihungen
Mietkaution 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 103.946,00
0,00 0,00 0,00 0,00 8.799.790,00 5.105.112,77
404.625,33 0,00 0,00 115.481,38 17.717.778,61 6.213.949,63
NETTOBUCHWERTE 31. Dez 18
EUR
IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 178.638,14
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 115.121,04
Anzahlung 0,00
293.759,18
SACHANLAGEN
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 410.034,31
FINANZANLAGEN
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
BfV Bank für Vermögen AG 2.101.477,22
BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH 25.000,00
Carat Fonds Service AG 2.001.157,94
Asuro GmbH 0,00
2. Beteiligungen
Mehrwert GmbH 62.501,00
Infos AG 0,00
3. sonstige Ausleihungen
Mietkaution 103.946,00
4.294.082,16
4.997.875,65

Lagebericht

der BCA AG

1 Unternehmensprofil

Die BCA AG (BCA) zählt zu den großen Maklerpools in Deutschland. Mit der Drei-Säulen-Strategie, bestehend aus den Geschäftsbereichen Investment, Versicherungen und Haftungsdach, setzt die BCA Maßstäbe im Markt für Finanzvermittler. Die Drei-Säulen-Strategie ermöglicht der BCA mit ihren Tochterunternehmen, ganzheitlich auf die Geschäftsmodelle ihrer Partner einzugehen: In den Bereichen Investment- und Versicherungsvermittlung dienen die BCA AG und die BCA Versicherungsvermittlungsservice GmbH (BCA VVS GmbH, 100%-Beteiligung der BCA AG) als Abwicklungsplattform für die Vermittlungs- und/ oder Beratungsleistungen der Vermittler. Die BfV Bank für Vermögen AG (BfV AG), als 100%-ige Tochtergesellschaft der BCA AG, hält als Wertpapierhandelsbank ein mehrstufiges Haftungsdach für Anlageberatung und Anlagevermittlung sowie standardisierte vermögensverwaltende Lösungen vor. Darüber hinaus bietet die BfV AG ihren Vermittlern Baufinanzierungs- und Bausparlösungen von Drittanbietern zur Vermittlung an den Endkunden an.

Derzeit gibt es nur wenige Pools am deutschen Markt, die sowohl als Investment- und Versicherungspool arbeiten und zusätzlich eine nationale Haftungsdachlösung über eine Wertpapierhandelsbank anbieten. Mit dem Geschäftsmodell der BfV AG und dem beschriebenen Portfolio wird die BCA den steigenden Regulierungsanforderungen gerecht und hebt sich hiermit als Lösungsanbieter für Finanzdienstleister klar von den Mitbewerbern ab.

1.1 Ergebnisübersicht

Übersicht zur BCA AG mit einigen wesentlichen unternehmensinternen Steuerungsgrößen

Angaben in Tsd. Euro / % / Stück 2019 2018 2017
Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatz 36.473 34.537 35.440
Sonstiger betrieblicher Ertrag 438 543 607
Rohertrag 9.166 8.785 8.896
Personalaufwand 4.897 4.727 4.612
Abschreibungen (immateriell, Sachanl.) 405 603 521
Sachaufwand 4.258 3.996 3.104
Ergebnis vor Steuern -18 90 866
EBITDA 310 687 1.474
EBIT -94 84 853
CIR (Cost-Income-Ratio) 104,3% 106,2% 92,6%
Bilanz
Eigenkapital 9.623 9.327 9.583
in % der Bilanzsumme 48,4% 50,9% 49,4%
Bilanzsumme 19.866 18.332 19.398
Mitarbeiter 1
Anzahl Mitarbeiter am 31. Dezember 68 68 62

1 ohne Vorstand

Im Geschäftsjahr 2019 konnten die Umsätze insbesondere im Versicherungsgeschäft erfreulich gesteigert werden. Dadurch entwickelte sich auch der Rohertrag positiv. Wie erwartet wurde das Jahresergebnis 2019 durch leicht gestiegene Personalaufwendungen und höhere investive Sachaufwendungen belastet.

1.2 Geschäftsmodell

Durch die Drei-Säulen-Strategie kann sich jeder freie Vermittler nach seiner Qualifikation und fachlichen Ausrichtung im Versicherungsbereich mit der Zulassung gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) und/oder im Investmentbereich mit der Zulassung gemäß § 34f GewO an die BCA anschließen. Alternativ kann sich ein Vermittler dem Haftungsdach der BfV Bank für Vermögen AG als vertraglich gebundener Vermittler (vgV) anschließen und so neben Fondsprodukten ggf. auch in Aktien und festverzinslichen Wertpapieren beraten.

Die BCA und insbesondere die BfV Bank für Vermögen AG haben im Berichtszeitraum die durch regulatorische Vorgaben erforderlichen Prozess- und Systemanpassungen frist- und praxisgerecht umgesetzt. Zusätzlich wurden die erfolgreichen hauseigenen IT-Entwicklungen mit der innovativen Plattform und den dahinterstehenden Systemkomponenten der neuen Tochtergesellschaft asuro GmbH verbunden: Der zügige Ausbau von DIVA CRM, DIVA Vers und Kunden-App zu einer ganzheitlichen und digitalen Prozess-, Daten- und Service-Plattform wurde forciert. Ziel ist unverändert, den Beratungsalltag der BCA-Partner bestmöglich weiter zu automatisieren und zu digitalisieren. Auch dadurch sichert sich die BCA eine marktführende Position im Wettbewerb der Pools.

2 Markt und Wettbewerb

2.1 Markt und Wettbewerb Investment

2.1.1 Rückblick Kapitalmarkt

Die Kapitalmärkte waren im vierten Quartal 2018 geprägt von Ängsten vor Zinssteigerungen in den USA, ausgelöst durch die dort vermeintlich gut laufende Konjunktur. Dies führte gerade im Dezember 2018 zu Verwerfungen an den Kapitalmärkten, hier speziell weltweit an den Aktienmärkten.

Im Kalenderjahr 2019 wurden diese Kursverluste an den Kapitalmärkten unisono aufgeholt bzw. mehr als kompensiert. Einige Leitindizes erreichten sogar neue Höchststände, begünstigt durch die in 2019 durchgeführten Leitzinssenkungen der Notenbanken. Zudem haben sich die zu Beginn des Jahres 2019 befürchteten Rezessionsszenarien einiger G-Staaten nicht bestätigt: Trotz diverser wirtschaftlicher und geopolitischer Risiken haben sich die Kapitalmärkte in 2019 weltweit mit abnehmender Volatilität insgesamt positiv entwickelt.

2.1.2 Rückblick Investment

Im Berichtszeitraum wurde die Depotführung seitens Metzler MFX aufgegeben. Bei der damit verbundenen Übertragung aller Depots an die FFB FIL Fondsbank wurden neue Bestände gewonnen. Zusammen mit der guten Entwicklung des Kapitalmarktes führte das zu steigenden Umsätzen und Beständen: Der Gesamtbestand (Assets under Administration) erreichte zum Jahresende 2019 ein neues Allzeithoch von 3,25 Mrd. EUR, nach 2,73 Mrd. am Vorjahresende (+19%). Der Durchschnittsbestand 2019 lag mit 3,05 Mrd. EUR knapp über dem Vorjahreswert von 3,01 Mrd. EUR (+0,04 Mrd. EUR): in 2019 zeigte der DAX einen beinahe spiegelbildlichen Verlauf zum Vorjahr.

Regulatorische Ereignisse waren die Verabschiedung der novellierten Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) sowie die angekündigte Überführung der freien Vermittler unter ein BaFin-Regime: Beides wird das Investmentgeschäft stark beeinflussen.

Im Produktbereich Sachwerte konnte der Umsatz bei den geschlossenen Fonds / alternative Investmentfonds (AIF) im Geschäftsjahr 2019 gesteigert werden: Die Zeichnungssumme stieg auf 2,58 Mio. EUR und damit um 39% zum Vorjahr (1,85 Mio. EUR). Der Anstieg resultiert zum einen aus verstärkter Vertriebstätigkeit. Zum anderen suchen immer mehr Anleger eine börsenunabhängige Sachwertalternative zur Beimischung eines Investment-Portfolios.

2.1.3 Wettbewerb Investment

Die BCA als Vollsortimenter sieht sich weiterhin im Investmentbereich im direkten Wettbewerb mit anderen, teilweise reinen Investmentpools, die eine ähnliche Produktpalette bereitstellen. Die über zahlreiche Fondsplattformen und Depotstellen breit gefächerte Angebotspalette der BCA AG bietet dem freien Vermittler ein weites und unabhängiges Produktuniversum.

Als bedeutende Wettbewerber im Investmentbereich gelten derzeit die Fonds-Konzept AG (Illertissen), Fonds Finanz Maklerservice GmbH (München), Jung, DMS & Cie. AG (Wiesbaden), die Netfonds AG (Hamburg) und die FONDSNET GmbH (Erftstadt), mit der die BCA ein IT-Joint-Venture unterhält. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe kleinerer, zum Teil regionaler Pools mit unterschiedlicher Geschäftsausrichtung. Wettbewerber sind auch Geschäftsbanken, allen voran die Genossenschaftsbanken und Sparkassen, die z. T. mit eigenen Vermögensverwaltungen eine direkte Konkurrenz zu Private Investing darstellen.

Ein Alleinstellungsmerkmal ist die konzerneigene Bank BfV Bank für Vermögen AG, über die als Haftungsdach ebenfalls Investmentfonds vermittelt werden: Kein anderer inländischer Maklerpool verfügt über eine eigene Wertpapierhandelsbank. Dieses Instrument kann gerade in Hinsicht auf die weitere regulatorische Entwicklung von großer Bedeutung sein.

2.2 Markt und Wettbewerb Versicherung

2.2.1 Markt Versicherung

2.2.1.1 Lebensversicherung

Trotz der anhaltend niedrigen Zinsen konnten die meisten Lebensversicherer die Gesamtverzinsung stabil halten. Die Diskussionen zu Solvenzquoten, Provisionsdeckel und Überlegungen zu Run-Off Beständen haben weiter zugenommen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz führte zu Wachstum in der betrieblichen Altersvorsorge:

Der auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze West erhöhte steuerliche Förderrahmen) wurde von den Vertrieben sowie Kunden angenommen und zum Ausbau der Altersvorsorge genutzt.

Die verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis i. H. v.15% des Umwandlungsbetrages ab dem 01.01.2019 für neue Entgeltumwandlungen hat zu einer erhöhten Gesprächsbereitschaft der Arbeitgeber zur betrieblichen Altersvorsorge geführt. Die in 2018 gesetzten Impulse wurden von den Beratern in 2019 positiv umgesetzt.

Für das in 2018 neu eingeführte Sozialpartnermodell wurden in 2019 erste Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften getroffen, Die Effekte werden nach den nächsten Tarifverhandlungen und deren Umsetzung erwartet.

2.2.1.2 Krankenversicherung

Auch in 2019 mussten einige Krankenversicherer die Beiträge deutlich erhöhen. Der Bedarf an Absicherung im Krankheitsfall steigt weiterhin: Die Zusatzversicherung bleibt die beliebteste Absicherung bei Kunden und Beratern. Rückenwind erhielt die betriebliche Krankenversicherung durch die Diskussion zur Besteuerung als Sachlohn und verzeichnete ein unerwartetes Comeback.

Auch die Krankenvollversicherung konnte sich, trotz wiederkehrender Beitragsanpassungen, auf einem stabilen Niveau behaupten. Insgesamt hat die Absicherung der Kosten im Krankheitsfall bei Beratern und Kunden die Bedeutung der vorangegangenen Jahre behalten.

2.2.1.3 Sachversicherung

Die private Sachsparte ist weiterhin von einem starken Verdrängungswettbewerb und der Digitalisierung der Prozesse geprägt. Mit Einführung des neuen Vergleichsrechners NAFI konnte die BCA in 2019 das Geschäft in der Breite steigern. Insbesondere das KFZ-Geschäft wurde deutlich ausgebaut, unterstützt durch einen leistungsstarken Flottenvergleichsrechner.

Im zweiten Quartal 2019 wurde der Markeintritt der BCA-Deckungskonzepte vollzogen: Die Tarife wurden erfolgreich in den Vergleichsrechner NAFI integriert und zusätzlich als Stand-Alone Lösung in Form eines Schnellrechners in der DIVA implementiert.

Der Ausbau der Gesellschaften und Tarife im Gewerberechner24 führte zu Wachstum im Firmen- und Gewerbegeschäft. Neue digitale Marktteilnehmer konnten zeitnah als Produktpartner angebunden und ihre Lösungen den BCA-Partnern angeboten werden.

2.2.2 Rückblick Versicherungen

Ein wesentlicher Schwerpunkt in 2019 war die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie der BCA im Versicherungsbereich durch weiteren Ausbau der webbasierten Serviceplattform DIVA Vers, bestärkt durch Mitgliedschaft in der „Digitalisierungsoffensive Plus“ (DIOPlus) des BiPRO:

CRM-Funktionalitäten (Kundenverwaltung und -pflege) erweitert und optimiert

Digitale TAA-Prozesse (Tarifierung, Angebot, Antrag in einem Beratungsworkflow mit Warenkorbsystematik) stärker mit der Vergleichsplattform Franke & Bornberg verzahnt.

Ausbau der BiPRO Norm 430.1 (Dokumentenabruf) auf über 50 Gesellschaften; Pilotierung der BiPRO Norm 430.4 (Bestandsdatenlieferung) gestartet.

2.2.3 Wettbewerb Versicherung

Die BCA steht in einem sich verändernden Markt mit wachsendem Wettbewerb: Anbieter und Vergleichsportale im Internet können sich zunehmend behaupten, die Konsolidierung im Poolsegment führt u. a. weiterhin zu einem anorganischen Wachstum von Wettbewerbern, der Markt an unabhängigen Anbietern von technischen Lösungen (Vergleichsrechner, CRM, Beratung) hat sich aufgrund von weiteren Übernahmen weiter ausgedünnt. Der Innovations- und Investitionsdruck wächst für alle Marktteilnehmer gleichermaßen und zwingt zu Wachstum und/oder Kooperationen mit Wettbewerbern. Als bedeutende Wettbewerber im Versicherungsbereich gelten derzeit die Jung, DMS & Cie. AG, die blau direkt GmbH & Co. KG, die VEMA Versicherungs-Makler-Genossenschaft eG, die Fonds Finanz Maklerservice GmbH und die Hypoport AG. In 2019 hat mit der wefox Group ein neuer Teilnehmer für Aufsehen gesorgt, die konkrete Positionierung im Makler- bzw. Poolmarkt bleibt abzuwarten.

Mit einer ausgeprägten fachlichen Unterstützung, einer zukunftssicheren digitalen Strategie und Prozessen, sowie marktführenden Deckungskonzepten, bietet die BCA den angebundenen Partnern die entscheidenden Mehrwerte für das Versicherungsgeschäft.

3 Lage

3.1 Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019 sind die Umsatzerlöse um 1.936 TEUR (+5,6%) auf 36.473 TEUR gestiegen (Vorjahr: 34.537 TEUR).

Der Investmentbereich (inklusive Depot- und Servicegebühren sowie Private Investing) erzielte um 90 TEUR (+0,4%) (20.452 TEUR, im Vorjahr 20.362 TEUR) höhere Umsatzerlöse als im Vorjahr. Auch die Umsatzerlöse des Versicherungsbereiches wuchsen um 1.566 TEUR (+12,4%) gegenüber dem Vorjahr (12.604 TEUR) auf 14.170 TEUR. Ursache für den starken Anstieg in diesem Bereich waren das Wachstum auf breiter Basis im Kompositbereich und hohe Neuabschlüsse bei Lebensversicherungen, insbesondere im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind mit 438 TEUR rückläufig zum Vorjahr (543 TEUR).

Das Rohergebnis des Geschäftsjahres 2019 liegt mit 9.166 TEUR um +380 TEUR (+4,3%) über dem Vorjahreswert (8.785 TEUR).

Der Personalaufwand ist um 170 TEUR (+3,6%) auf 4.897 TEUR gestiegen (Vorjahr: 4.727). Die Kostensteigerung resultiert aus Gehaltssteigerungen, einem leichten Personalaufbau und erhöhten Bonus-/Tantiemezahlungen Der sonstige betriebliche Aufwand stieg im Jahr 2019 um 262 TEUR (+6,6%) auf 4.258 TEUR (Vorjahr: 3.996 TEUR). Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus Entwicklungsdienstleistungen der asuro GmbH für die BCA AG sowie planmäßig steigenden Kosten für den Betrieb der Webanwendung DIVA INV.

Das Ergebnis vor Beteiligungen, Bewertungen, Zinsen und Steuern liegt durch den Verzicht auf die Aktivierung der hohen investiven Aufwendungen für selbst geschaffene Software bei -394 TEUR (Vorjahr: -541 TEUR).

In den Erträgen aus Beteiligungen ist die phasengleiche Gewinnvereinnahmung der Töchter BCA VVS GmbH in Höhe von 300 TEUR (Vorjahr: 275 TEUR) und Carat AG in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 350 TEUR) enthalten.

Insgesamt schließt die Gesellschaft das Geschäftsjahr 2019 mit einem Jahresüberschuss von 15 TEUR ab (Vorjahr: Jahresüberschuss von 196 TEUR / -92,4%). Das Ergebnis vor Steuern und vor Abschreibungen auf Business Plus liegt bei 106 TEUR (Vorjahr: 485 TEUR / -78,2%).

3.2 Finanz- und Vermögenslage

3.2.1 Anlagevermögen

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wurden, wie auch in den Vorjahren, nicht aktiviert. Nach planmäßigen Abschreibungen in Höhe von 124 TEUR wird zum Bilanzstichtag ein Buchwert für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände von insgesamt 55 TEUR ausgewiesen (Vorjahr: 179 TEUR).

Die Gesellschaft weist zum 31.12.2019 Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 472 TEUR aus, welche für die Entwicklung und Implementierung der asuro App geleistet wurden.

Die Gesellschaft erwarb die asuro GmbH, Frankfurt, zum 01. Januar 2019. Darüber hinaus erwarb die BCA AG einen Anteil von 5% an der Infos AG am 26. Juli 2019.

3.2.2 Umlaufvermögen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von rund 6.863 TEUR beinhalten größtenteils Forderungen an Kapitalverwaltungs- und Versicherungsgesellschaften für die Provisionsabrechnung des Monats Dezember 2019. Diese Forderungen wurden im Januar und Februar 2020 von den Gesellschaften beglichen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten ein Nachrangdarlehen an die asuro GmbH in Höhe von TEUR 3.035.

3.2.3 Eigenkapital

Nach der Regelung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde für die erworbenen eigenen Anteile gemäß § 272 Abs. 1a HGB die Nettomethode angewendet. Die erworbenen eigenen Anteile wurden zum rechnerischen Wert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und rechnerischem Wert wurde mit den frei verfügbaren Rücklagen eigener Anteile verrechnet. Der darüber hinaus in Höhe des rechnerischen Werts der eigenen Anteile freiwerdende Betrag der Rücklage für eigene Anteile wurde den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Zum 31.12.2019 hielt die BCA AG noch 93 Stück eigene Aktien (Vorjahr 156.013 Stück).

Zum 31.12.2019 stieg das Eigenkapital der BCA AG auf 9.623 TEUR (Vorjahr: 9.327 TEUR). Der Jahresüberschuss 2019 von 15 TEUR (Vorjahr: Überschuss 196 TEUR) und der Gewinnvortrag von 375 TEUR ergeben einen Bilanzgewinn von 390 TEUR (Vorjahr: 843 TEUR). Die Eigenkapitalquote sank aufgrund der gestiegenen Bilanzsumme auf 48,4% (Vorjahr: 50,9%).

3.2.4 Rückstellungen

Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Rückstellungen in Höhe von insgesamt 656 TEUR umfassen Steuerrückstellungen von 9 TEUR und sonstige Rückstellungen von 647 TEUR. Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Tantieme/Bonus (225 TEUR), Rückstellungen für Prüfungskosten und Kosten der Abschlusserstellung (122 TEUR), Rückstellungen für Archivierungskosten (107 TEUR), Urlaubs- und Gleitzeitrückstellungen (42 TEUR) sowie Vordiskontierungen/Stornoreserven von Krankenversicherungen/Lebensversicherungen (21 TEUR).

3.2.5 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten per 31.12.2019 in Höhe von 9.520 TEUR (Vorjahr: 8.225 TEUR) setzen sich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (7.443 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (1.699 TEUR), Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungen (283 TEUR) und sonstigen Verbindlichkeiten (95 TEUR) zusammen. Zum Bilanzstichtag bestehen wie auch im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen im Wesentlichen auf kurzfristige Verbindlichkeiten aus der Provisionsabrechnung zum Jahresultimo. Diese bestehen gegenüber den bei der BCA AG angeschlossenen Vermittlern/Maklern und wurden im Januar und Februar 2020 fast vollständig an diese ausgezahlt.

3.2.6 Latente Steuern

Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung zum Bilanzstichtag wird als passive latente Steuer in Höhe von 17 TEUR (im Vorjahr: 52 TEUR) in der Bilanz ausgewiesen. Die passiven latenten Steuern resultieren aus der Aktivierung „selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände“ in den Jahren 2010 bis 2013.

3.2.7 Erläuterungen zur Liquiditätslage

Die liquiden Mittel bzw. das Guthaben bei Kreditinstituten reduzierten sich zum 31.12.2019 auf 1.955 TEUR (Vorjahr: 5.601 TEUR). Die Reduzierung resultiert im Wesentlichen aus dem Kauf der asuro GmbH, dem Erwerb der 5% Beteiligung an der infos AG, den Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände und der Gewährung eines Darlehens an die asuro GmbH in Höhe von 3.035 TEUR. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist angemessen, Engpässe werden nicht erwartet.

4 Bereichsberichte

4.1 IT

Nachdem die geschäftsspezifischen IT-Aktivitäten bereits im Kapitel 2 Markt und Wettbewerb beschrieben wurden, ist hier nur noch der Blick auf übergreifende Dinge nötig:

Rechenzentrum (IT):

Der Einsatz aktueller Hardware mit entsprechenden Supportverträgen minimiert Hardwarerisiken. Durch die Nutzung eines externen Rechenzentrums werden die Verfügbarkeit und die Verwaltung der IT-Assets der BCA AG gesteigert und vereinfacht: Der modulare Aufbau ist flexibel für alle Anforderungen wie Datenwachstum und Sicherheit geeignet.

Das Sicherheitsniveau wird auch bei der Software dauerhaft hochgehalten. Durch Nutzung einer Virtualisierungsumgebung (VM-Ware) in der aktuellsten Version und die langjährige Microsoft Partnerschaft arbeitet die BCA AG immer mit der neuesten Servertechnologie, sei es als Betriebssystem oder als Anwendungsserver. Der Einsatz neuester Next-Generation-Firewall-Technologien rundet den hohen IT-Sicherheitsstandard ab.

Im vergangenen Jahr wurde erneut eine Serviceverfügbarkeit von 99,95% für die im Rechenzentrum gehosteten Systeme erreicht.

Für die Kunden der BCA-Partner steht eine Kunden-App zur Verfügung, die dem Kunden eine Übersicht aller seiner Versicherungen und Depots auf seinem Smartphone bereitstellt. Der Makler kann seinen Kunden auch alle zugehörigen Dokumente datenschutzkonform über die Kunden-App zur Verfügung stellen.

4.2 Marketing

Nachdem in 2018 die Markenstrategie der BCA und die daraus abgeleitete Positionierung konsequent umgesetzt wurde, konnte im Jahr 2019 mit der BfV Bank für Vermögen AG für einen weiteren Unternehmensteil eine umfassende Repositionierung inklusive Markenrelaunch vollzogen werden. Erneut wurde die Hausmesse „BCA Heimspiel“ in Oberursel für den Launch der neuen Marke, der neuen Webseite und des neuen CI-Konzeptes genutzt.

Die BCA AG startete 2019 in die Umsetzung Ihrer Social-Media-Strategie und ist nun auf den Kanälen Facebook, Xing, Twitter, LinkedIn und Youtube präsent.

Auch für Partner der BCA konnten die unterstützenden Maßnahmen im Bereich Online-Marketing deutlich ausgebaut werden. Neben dem bereits etablierten Service zur Erstellung der eigenen Website erhalten BCA-Partner unter dem Motto „easy online“ nun auch weiterführende Unterstützung in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, Social-Media-Marketing, Content-Erstellung bis hin zur Online-Bannerwerbung.

Um den erfolgreichen Kommunikationsmaßnahmen aus dem Vorjahr zusätzlich Reichweite zu verschaffen startete die BCA AG im September 2019 die Imagekampagne „MACHT NICHTS“. Diese wurde vorwiegend über verschiedene Online-Kanäle ausgespielt. Hierzu gehörten die Online-Auftritte der renommierten Magazine AssCompact und Fondsprofessionell, sowie Social-Media-Kanäle wie Facebook und Youtube oder unter anderem auch das Google-Displaynetzwerk.

Das Magazin „insider“ konnte als Nachfolger der BCA TopNews erfolgreich etabliert werden und erfreut sich großer Beliebtheit bei seinen Lesern sowie wachsender Nachfrage bei Anzeigenkunden.

Im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit setzte sich in 2019 der positive Trend der vergangenen Jahre fort. Bei unserem „BCA-Pressedialog“ waren die maßgeblichen Fachjournalisten anwesend. Wir verzeichneten ebenfalls einen Anstieg der Presseerwähnungen in den relevanten Medien.

4.3 Mitarbeiter

Die BCA entwickelt zielgerichtet die Kompetenz und Potenziale von Führungskräften und Mitarbeitern. Allerdings nutzt die BCA gerade in dem dynamischen IT-Bereich Synergieeffekte auf der Entwicklungs- und Kostenseite durch den Kauf der asuro GmbH und durch Kooperationen, wie beispielsweise FONDSNET. In allen anderen Betriebsbereichen vergibt die BCA nur eingeschränkt Aufträge an externe Outsourcing-Partner.

Zum Bilanzstichtag am 31.12.2019 waren bei der BCA AG 68 Mitarbeiter beschäftigt (ohne Vorstand bzw. Geschäftsführung; Vorjahr: 68).

Kopfzahlen Jahr Männlich dv. Teilzeit Weiblich dv. Teilzeit
2019 41 0 27 15
2018 44 0 24 13

4.4 Vertrieb

Die in 2018 gestartete vertriebliche Neuaufstellung in den Regionen Nord/ Mitte/ Süd mit einer gezielt in den Ballungszentren greifenden Betreuungssystematik und dem bundesweiten etablierten Key Account Management trug in 2019 stark zum Wachstum bei.

In 2019 haben wir Neu- und Bestandspartner zu unserem Leistungsspektrum, unseren Dienstleistungen, unserer digitalen Daten- und Prozessplattform u.v.a.m. über die relevanten Messen, unsere Smart Makler Tour zahlreiche Fachveranstaltungen und unsere neu konzipierten Onboarding Tage informieren, begeistern und an uns binden können. Neben den Präsenzveranstaltungen wurden viele Webinare und Onlineaktivitäten durchgeführt, welche sich eines großen Zulaufs erfreuten.

5 Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5.1 Sondersituation Corona Virus

Seit Ende Januar 2020 hält das Corona Virus, das zuerst in China ausgebrochen ist, die Welt in Atem. Nicht nur, dass sich das Virus rasend schnell verbreitet und mittlerweile Erkrankungen in nahezu jedem Land dieser Erde auslöst. Auch in der Realwirtschaft und somit auch an den Finanzmärkten ist diese mittlerweile als Pandemie eingestufte Krankheit angekommen. Jeden Tag steigt die Anzahl der Infizierten und auch die Anzahl der Todesopfer nimmt stetig zu.

Diese Pandemie hat die Kapitalmärkte weltweit einbrechen lassen. Sämtliche Indizes der führenden Volkswirtschaften hatten zeitweise mehr als 30% an Wert verloren. Auch die Rentenmärkte konnten sich dem Abwärtssog nicht entziehen.

Insgesamt hat sich die gesamtwirtschaftliche Lage in den letzten Wochen erheblich verschlechtert. Deutschland und Europa werden sich mit einem rezessiven Umfeld auseinandersetzen müssen. Die Regierungen und Notenbanken steuern mit entsprechenden konjunktur- und geldpolitischen Maßnahmen dagegen, um die Folgen der Virus-Krise zu mildern.

Diese Situation wird dazu führen, dass die BCA ihre selbstgesteckten Ziele in 2020 nicht erreichen wird. Eine abschließende Beurteilung der Auswirkungen der wirtschaftlichen Folgen der Corona Krise auf die künftige Ergebnisentwicklung der BCA ist derzeit nicht verlässlich möglich.

Die BCA hat bereits frühzeitig Mitte Februar mit der Umsetzung der Notfallpläne begonnen und mit Beginn des Monats März 2020 die Task Force Corona ins Leben gerufen: Hier werden in Projektstruktur die erforderlichen Maßnahmen zu organisatorischen Anpassungen, der Kommunikation nach Innen und Außen sowie die wirtschaftliche Stabilisierung durch und nach der Pandemie organisiert. Seit Mitte März sind über 80% der Belegschaft im Home-Office tätig. Trotz dieser Umstände rechnen wir für Mai 2020 mit einer Verbesserung der Situation und mit der stufenweisen Rückkehr zur Normalität.

5.2 Prognosebericht

Aufbauend auf der neuen Vertriebsaufstellung wurde in 2019 ein Empfehlungskonzept mit angeschlossenen Geschäftspartnern als bca-Botschafter verabschiedet. Über die damit einhergehende vertriebliche Kapazitätsausweitung, werden wir in 2020 zusätzliche Reichweite erfahren, die zu weiterer Aktivierung bestehender Verbindungen bzw. zur Neugewinnung von Maklern und Mehrfirmenvertretern beitragen wird.

Seit dem vierten Quartal 2019 kommt mit dem Maklerradar in allen vertriebsnahen Bereichen ein ausgereiftes Vertriebssteuerungstool zum Einsatz, das eine effiziente und zielgerichtete Betreuungsarbeit und fokussierte Kommunikation ermöglicht. Nach der Pilotphase in 2019 wird unser Vor- und Nachbearbeitungskonzept mit Einbindung unseres Partnermanagements in 2020 zentrale und dezentrale Vertriebs- und Marketingaktivitäten durchgängig verbindlich begleiten und unsere Potenzialausschöpfung signifikant erhöhen.

In 2020 liegt der Marketing-Fokus auf dem Ausbau der Social-Media-Aktivitäten, sowie der kontinuierlichen Erhöhung der Präsenz der BCA und der Bank für Vermögen über alle Kommunikationskanäle. Außerdem ist ein Relaunch des etablierten Marketing-On-Demand-Shops für unsere Partner geplant. Im Anschluss an den Relaunch soll dieser geöffnet und künftig auch Maklern außerhalb des BCA-Konzerns angeboten werden. Darüber hinaus steht die sukzessive Übernahme der Marketingaktivitäten inklusive des Webauftritts der asuro GmbH auf der Agenda.

Die Webanwendung DIVA wird weiter ausgebaut: so werden beispielsweise Aufgabenerstellung, Wiedervorlagen und erweiterte Analysefunktionen die Prozesse des Maklers noch weiter vereinfachen und automatisieren. Der asuro Finanzmanager, eine native App (iOS und Android) für die Kunden der Makler, wird ebenfalls weiter ausgebaut.

Bei Erstellung dieses Lageberichtes gelten aufgrund der Corona-Pandemie teilweise weitreichende Beschränkungen in nahezu allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. Deshalb lassen sich gegenwärtig keine zuverlässigen Prognosen zum weiteren Geschäftsverlauf und/oder zum Geschäftsergebnis in 2020 treffen. Wir gehen daher für das Jahr 2020 von einem negativen Ergebnis aus.

5.2.1 Ausblick Kapitalmarkt

Während der Erstellung des Jahresabschlusses hat sich der Kapitalmarktausblick grundlegend verändert. Noch im Januar 2020 zeigten die globalen Aktienmärkte eine niedrige Volatilität und es wurden weiterhin Negativzinsen über alle Laufzeitbänder erwartet. Das Weltwirtschaftsklima hatte sich zwar etwas aufgehellt, insgesamt hatte die Weltwirtschaft jedoch an Schwung verloren. Der Internationale Währungsfonds 1 erwartete mit 3,6% (2018), 2,9% (2019) und 3,3% (2020) moderate globale Wachstumsraten. Deutschland sollte in 2020 wieder auf einen moderaten Wachstumspfad zurückkehren: Die EU-Kommission 2 rechnete mit einem Wachstum von 1,0% in 2020.

Seit Mitte Februar 2020 hat sich diese Einschätzung grundlegend verändert. Mit Ausbruch des Corona-Virus Ende Januar 2020 in China und der Abriegelung ganzer Städte, die als Epizentren ausgemacht wurden, ist der Handel von China mit der Welt fast zum Erliegen gekommen. Im Februar erfolgte der Ausbruch in Italien und damit in Europa. Da die Anzahl der Infizierten und Todesopfer in kürzester Zeit exponentiell angestiegen war, wurden weltweit Grenzen geschlossen und Ausgangsverbote erlassen, um die Pandemie einzudämmen. Die Kapitalmärkte reagierten weltweit mit schärfsten Kurseinbrüchen über nahezu alle Assetklassen. Derzeit erwarten Wirtschaftsforschungsinstitute weltweit eine schwere Rezession, die einen Kapitalmarktausblick derzeit nicht möglich macht.

5.2.2 Ausblick Investment

Ein wesentlicher Punkt in 2020 wird die Umsetzung der ab 01.08.2020 für die Vermittler nach §§ 34f und 34h GewO geltenden neuen FinVermV sein. Technisch sind in der Abwicklungssoftware DIVA INV schon alle erforderlichen Inhalte berücksichtigt. Da die Berater aber noch zum Teil mit der bestehenden Investmentsoftware Business Plus arbeiten (die bis 31.07.2020 regulatorisch zulässig ist), werden im Laufe des Jahres 2020 umfassende Schulungsmaßnahmen für die Vermittler durchgeführt. Ein wichtiger Punkt wird hier das Taping (Aufzeichnung von Telefonaten und elektronischer Kommunikation) sein. Zum 01.08.2020 wird der Investmentbereich in Business Plus abgeschaltet. Die Verwaltungssoftware DIVA CRM übernimmt dann die Führung (Kundenerfassung, Verwaltung etc.).

Parallel wird ein neues, weiter verbessertes Depotreporting entwickelt, das eine optisch und inhaltlich noch professionellere Darstellung für den Kunden liefert. Eine weitere Entwicklung, die in 2020 in den Markt gehen wird, ist der Fondsshop, eine Robo-Advisor-Lösung, die eine individuelle, automatisierte Antrags- und Orderplattform bietet.

Das Drei Punkte Erfolgskonzept gilt weiterhin als Richtschnur und Vertriebsargument für die Vermittlung. Mit der BfV-ETF-Robo-Lösung für kleine Anlagevolumina, der Private Investing Vermögensverwaltung und der individuellen Portfoliogestaltung (mit exemplarischen Zielmarkt-Portfolios) hat der Vermittler alle Instrumente für eine professionelle und effiziente Beratung.

Die für den 01.01.2021 geplante Übertragung der Aufsicht für §§ 34f und 34h GewO-Vermittler zur Bafin sorgt für Unruhe im Markt: man erwartet höhere Kosten und eine schärfere Überwachung. Deshalb wird befürchtet, dass sich weitere anbieterunabhängige Berater vom Markt verabschieden werden. Als Ausweg bietet sich die BCA-Tochter BfV Bank für Vermögen AG an: ihr Haftungsdach ermöglicht es dem Vermittler, seine Tätigkeit als vertraglich gebundener Vermittler (vgV) weiterzuführen: Der BCA-Konzern hat für alle Erfordernisse schon jetzt die passenden Instrumente und ist für die anstehenden Veränderungen bestens vorbereitet.

1 Quelle: https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2020/01/20/weo-update-january2020
2 Quelle: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_19_6215 (Herbstprognose 2019 EU-Kommission 07.11.2019)

Wir gehen außerdem davon aus, dass die neuen ESG-Kriterien (Environment, Social and Governance) die Produktpolitik und das Investmentgeschäft stark beeinflussen werden: Die BCA AG wird das Investmentgeschäft gemeinsam mit ihrer Tochter BfV AG in Richtung Nachhaltigkeit ausrichten. Es ist geplant, spätestens im 4. Quartal 2020 den Themenbereich Nachhaltigkeit in die Beratungsstrecken zu integrieren.

Im Sachwert-Segment soll die Vertriebstätigkeit noch weiter ausgebaut werden. Damit könnte für das Geschäftsjahr 2020 ein Zuwachs erreicht werden: Um Endkunden/Anleger vor größeren Schwankungen im Investment-Depot abzusichern, sollen zur Streuung vermehrt Geschlossene Fonds / Alternative Investmentfonds beigemischt werden, vor allem in Erneuerbare Energien und Immobilien.

5.2.3 Ausblick Versicherung

Der Versicherungsbereich wird weiterhin von politischen, aufsichtsrechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen geprägt sein. Daneben werden die Kapitalmärkte und das Niedrigzinsumfeld nach wie vor Einfluss auf die Lebensversicherer und deren Produkte haben. Die Überlegungen zu einem möglichen Provisionsdeckel in der Lebensversicherungssparte sowie die Diskussion zu Solvenzquoten machen die Entwicklung und den Markt für lebensversicherungsbasierte Altersvorsorge schwer vorhersehbar. Die Digitalisierung der Bestandsverwaltung bei Providern und Consumern wird ein ausschlaggebender Erfolgsfaktor sein, gefolgt von der erfolgreichen Gewinnung von Fach- und Führungskräften. Der Margendruck zwingt die Teilnehmer ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und ggf. um provisionsunabhängige Geschäftsfelder zu erweitern.

Der Druck zur Digitalisierung der Systeme und Prozesse ist erneut gestiegen, einige Marktteilnehmer sind bereits auf externe technische bzw. finanzielle Hilfe angewiesen. Mit der technischen Infrastruktur, der Kapitalausstattung, den Services und Dienstleistungen für den freien Vermittlermarkt bietet die BCA mit ihrem Geschäftsmodell sowohl dem Makler wie auch dem Mehrfachagenten eine zukunftssichere Plattform zur Abwicklung des Versicherungsgeschäfts. Durch Erweiterungen der Funktionalitäten der BCA Serviceplattform DIVA, ist die BCA immer mehr in der Lage auch großen Verbünden und Vertrieben technische Services anzubieten.

Die Geschwindigkeit des technischen Fortschritts, rechtliche Rahmenbedingungen, Kosten- und Margendruck beschleunigen den Konzentrationsprozess der Vermittler auf Intermediäre wie die BCA. Diese Entwicklung bietet für die Marktpositionierung und Ausrichtung des Geschäftsmodells der BCA im Versicherungsbereich erhebliche Chancen. Um diese Chancen zu nutzen und die erfolgreichen hauseigenen IT-Entwicklungen mit einer innovativen Plattform zu verknüpfen, wurde die Frankfurter asuro GmbH wirtschaftlich rückwirkend zum 01.01.2019 mit Kaufvertrag vom 05.02.2019 als neue 100%-Tochter übernommen. Hierdurch wurde der zügige Ausbau von DIVA und Kunden-App zu einer ganzheitlichen und digitalen Prozess-, Daten- und Service-Plattform weiter beschleunigt. In 2020 werden mehrere asuro-Tools den Werkzeugkasten für die BCA-Partner weiter ergänzen, insbesondere im Versicherungsgeschäft.

5.3 Chancenbericht

Die BCA AG agiert mit ihrem Drei-Säulen-Modell (Geschäftsbereiche Investment, Versicherungen und Haftungsdach), mit einer bald 35-jährigen Marktpräsenz und entsprechendem Know-how, mit stets frühzeitiger Implementierung neuer Entwicklungen (vor allem regulatorischer Art) in die (digitalisierten) Geschäftsprozesse, mit einer in der Branche guten Finanzkraft und mit einer soliden Gesellschafterstruktur aus einer Position der Stärke.

Im Rahmen des Strategieprozesses werden Risiken, die mit der geplanten längerfristigen Entwicklung verbunden sind, und Chancen für weiteres profitables Wachstum ermittelt und in den Planungsprozess eingebracht. Um unternehmerische Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und konsequent zu handhaben, werden wirksame Steuerungs- und Kontrollsysteme eingesetzt. Des Weiteren beschäftigen sich die Geschäftsleitungen mit Markt- und Wettbewerbsanalysen, um rechtzeitig auf Änderungen reagieren zu können. Durch aktive Mitarbeit in Verbänden wird Einfluss auf die Gesetzgebung und die zugehörigen Durchführungsvorschriften genommen.

Zusammen mit den bereits im vorherigen Abschnitt (Prognosebericht) vorgestellten Maßnahmen und der weiteren Einbindung der verbreiterten Gesellschafterbasis in die Vertriebsaktivitäten sehen wir gute Chancen zur weiteren Verbesserung unserer Wettbewerbsposition.

5.4 Risikobericht

Risiko ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ereignisse oder Handlungen ein Unternehmen daran hindern, seine Ziele zu erreichen bzw. seine Strategien erfolgreich umzusetzen. Jede unternehmerische Betätigung ist aufgrund der Unsicherheit zukünftiger Entwicklungen mit Chancen und Risiken verbunden. Risiken stellen die Möglichkeit ungünstiger zukünftiger Entwicklungen dar.

Ziel der Finanz- und Risikosteuerung ist die Sicherung des Unternehmenserfolges gegen finanzielle Risiken jeder Art.

Der Vorstand der BCA AG handelt grundsätzlich konservativ, geht also nur solche Risiken ein, die geschäftsbedingt eingegangen werden müssen. Die Risiken der BCA AG werden dezentral durch Verantwortliche in den einzelnen Unternehmen erfasst und unterliegen einer zentralen wie auch dezentralen regelmäßigen Kontrolle. Der Vorstand hat das Risikocontrolling so aufgebaut, dass er fortlaufend über die Risiken informiert wird und der Aufsichtsrat regelmäßige bzw. Ad-hoc-Informationen über die Risiken der BCA AG erhält. Besondere Vorkommnisse, wie beispielsweise die Evidenz besonderer Risiken und die Notwendigkeit des (unverzüglichen) Eingreifens des Vorstands, berichtet der Risikocontroller umgehend an den Vorstand.

Die BCA AG hat folgende Ereignisse identifiziert, welche die Geschäftstätigkeit negativ beeinflussen können:

Ein drastischer und nachhaltiger Einbruch an den Kapitalmärkten, z. B. durch

einen sich ausweitenden Handelskrieg (Protektionismus, Strafzölle)

Zusammenbruch relevanter Finanzintermediäre

politische Unsicherheiten (Staatsschuldenkrisen, Regierungskrisen, Brexit: keine oder verspätete Übereinkünfte wie Handels- und Fischereiabkommen), weitere Stärkung nationalistischer, fremdenfeindlicher oder protektionistischer Parteien etc.)

Pandemien

andere Ereignisse mit disruptiver Beeinträchtigung der Wirtschaftstätigkeit und/oder der Kapitalmärkte (u.a. Corona-Pandemie)

weitere Regulierungsmaßnahmen im Finanzdienstleistungssektor mit negativem Einfluss auf die Einnahmenseite der BCA AG

5.4.1 Risikocontrolling

Für die erfolgs- und risikoorientierte Geschäftssteuerung werden für die BCA AG folgende sechs Risikoarten überwacht:

Ausfallrisiken

Preisrisiken

Liquiditätsrisiken

Betriebsrisiken

Rechtsrisiken

Strategische Risiken

5.4.1.1 Ausfallrisiken

Im Rahmen der Ausfallrisiken spielen für die BCA insbesondere das Adressenausfallrisiko sowie der Ausfall von Kooperationspartnern eine Rolle. Adressenausfallrisiken entstehen für die BCA insbesondere im Rahmen der Anlage liquider Mittel bei Kreditinstituten sowie aus Provisionsforderungen aus Anlagevermittlungs- und Anlageberatungsgeschäften.

Die Anlage freier liquider Mittel erfolgt auf Vorstandsentscheidung.

Das Risiko ausbleibender unverdienter Courtagen/Provisionen durch einen Vermittler bei Stornierung eines Vertrages mit anfänglicher, diskontierter Courtage- und Provisionsauszahlung ist im Regelfall durch eine Versicherung gedeckt. Über den Versicherungsschutz hinausgehende Risiken werden regelmäßig kontrolliert und durch weitere Sicherheiten gedeckt.

Zusätzlich werden etwaige Negativsalden nach jeder Courtage- bzw. Provisionsabrechnung ermittelt und individuell bewertet. Die Rückführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit den betroffenen Partnern geregelt. Bei Bedarf werden Sicherheiten nachgefordert, nötigenfalls wird das Mahnwesen eingeleitet, Risikovorsorgen in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet und/oder betroffene Vorgänge zwecks Erhalt der Entschädigung an die Versicherung abgegeben.

5.4.1.2 Preisrisiken

Das Preisrisiko umfasst alle Risiken, die aus der kurzfristigen Veränderung von Kursen und Zinssätzen entstehen. Zum Preisrisiko zählt die BCA AG das Zinsänderungs-, Finanzierungs-, Marktpreis- und Immobilienrisiko.

Wesentliche Preisrisiken geht die BCA AG nicht ein.

5.4.1.3 Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken haben für die BCA AG untergeordnete Bedeutung. Es werden keine Barmittel oder Einlagen von Kunden entgegengenommen und die BCA ist nicht im Einlagengeschäft tätig.

Die Liquiditätslage ist von kurzfristig fixen laufenden Verwaltungskosten und variablen Einnahmen aus der Vermittlungstätigkeit der Partner geprägt. Die Liquidität des Unternehmens wird fortlaufend überwacht und hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen beobachtet. Der Vorstand wird in Form eines Liquiditätsreports zeitnah und regelmäßig über den Stand der Liquidität unterrichtet und bespricht sich unverzüglich nach Gewinnung neuer Erkenntnisse.

Die Liquiditätslage ist angemessen, Engpässe werden nicht erwartet. Der Kauf der asuro GmbH konnte vertraglich so ausgestaltet werden, dass die Liquiditätsrisiken für die BCA AG gering sind. So konnte insbesondere die Schlusszahlung von der Erreichung wirtschaftlicher Ziele abhängig gemacht werden.

5.4.1.4 Betriebsrisiken

Betriebs- oder operationelle Risiken in betrieblichen Systemen oder Prozessen bestehen insbesondere in Form von betrieblichen Risiken, die durch menschliches oder technisches Versagen, Personalausfälle oder -abgänge sowie durch externe Einflussfaktoren entstehen können.

5.4.1.5 Rechtsrisiken

Rechtsrisiken bestehen in Form von rechtlichen Verpflichtungen, die beim künftigen Eintritt eines Ereignisses oder einer vereinbarten Bedingung zu einer finanziellen Belastung führen, z. B. als vertraglich geschuldeter Schadensersatz.

Auch mögliche, meist bußgeldbewehrte Verstöße gegen Aufsichts-, Compliance-, Geldwäsche- oder Datenschutzvorschriften gehören zu den Rechtsrisiken.

5.4.1.6 Strategische Risiken

Strategische Risiken bezeichnen für die BCA AG die Gefahr, dass aufgrund von Veränderungen wesentlicher Rahmenbedingungen (zum Beispiel regulatorisches Umfeld, Wirtschafts- und Produktumfeld, Kundenverhalten, Wettbewerbssituation) den Verlusten operativ nicht begegnet werden kann.

Eine weitere Herausforderung ist der Wettbewerb mit FinTech-, InsurTech- und Robo-Advice-Unternehmen. Um konkurrenzfähig zu bleiben, müssen bestehende Produkte, Dienstleistungen und Technologien ständig angepasst werden, woraus sich Innovationsrisiken ergeben. Speziell durch den Kauf der asuro GmbH will die BCA ihren Partnern regelmäßig weitere zeitgemäße Innovationen bereitstellen.

Rechtssicherheit und rechtliche Planungssicherheit sind für die BCA AG als Teil des deutschen Finanzsektors sehr wichtig. Aktuell führen verspätete und uneinheitliche nationale Regelungen zu einer gewissen Verunsicherung der Branche und zu unnötigen Doppelaufwendungen. Wir arbeiten eng mit den relevanten Verbänden zusammen und hoffen, dass die Bundesregierung hier schnell transparente und verbindliche Rahmenbedingungen schafft.

Aktuell sind aus der Legislative noch immer Diskussionen zu sogenannten Provisionsdeckelungen (bspw. im Versicherungsbereich) oder zur Verwendung von Bestandsprovisionen im Investmentbereich zu vernehmen. Wir sehen daher ein nicht unbeachtliches Risiko, dass die derzeitigen Provisionseinnahmen künftig durch andere Einnahmequellen ersetzt werden müssen.

6 Schlussbemerkungen

Die BCA AG sieht in der Umsetzung der Regulierungsvorschriften eine große Chance sich im Wettbewerb eine vorteilhafte Ausgangssituation zu sichern. In beiden Geschäftsbereichen, Investment und Versicherung, werden die neuen Vorschriften durch weiterhin konsequente Umsetzung in den IT-Systemen und einen Ausbau der Serviceleistungen für unsere Berater umgesetzt. Auch im Geschäftsjahr 2020 stehen die Partnerzufriedenheit und Partnerbindung als höchstes Gut im Vordergrund. Es ist unverändertes Ziel die BCA-Angebote immer noch besser an veränderte Bedürfnisse von Partnern und Endkunden anzupassen.

Das oberste wirtschaftliche Ziel des Unternehmens ist es, in einem sich rasch wandelnden Poolmarkt den Ertrag nachhaltig zu steigern und die wirtschaftliche Kraft des Unternehmens zu stärken. Ein umfassendes Risiko- und Kostenmanagement, der weitere Ausbau eines zukunftsorientierten und tragfähigen Dienstleistungsangebotes auf Basis modernster Technologie und innovativer Produkte sowie eine hohe Marktpräsenz in der Fläche durch qualifiziertes Personal sieht die BCA AG als wesentliche Elemente des wirtschaftlichen Erfolgs an.

Bei Erstellung dieses Lageberichtes gelten aufgrund der Corona-Pandemie teilweise weitreichende Beschränkungen in nahezu allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. Deshalb lassen sich gegenwärtig keine zuverlässigen Prognosen zum weiteren Geschäftsverlauf und/ oder zum Geschäftsergebnis in 2020 treffen. Wir gehen daher für das Jahr 2020 von einem negativen Ergebnis aus.

 

Oberursel, den 18.05.2020

Rolf Schünemann

Dr. Frank Ulbricht

Roman Schwarze

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BCA AG, Oberursel

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BCA AG, Oberursel, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BCA AG, Oberursel, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 18. Mai 2020

Dohm □ Schmidt □Janka
Revision und Treuhand AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Matthias Schmidt, Wirtschaftsprüfer

Iris Abraham, Wirtschaftsprüferin

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirtschaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen.

(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unabhängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

6. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Entwurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1 HGB, § 43 WPO, § 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz beachten.

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.

(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.

(3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.

(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteller insgesamt.

(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. b in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

(6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschluss oder Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerlichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftraggeber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerberatervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden.

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,

c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und dergleichen und

d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentationspflichten.

(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirtschaftsprüferentsprechend in Textform informieren.

13. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.

15. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

Bericht des Aufsichtsrates

Im Berichtsjahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat der BCA AG intensiv mit der Entwicklung des Unternehmens befasst und ist dabei den ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben nachgekommen. In einem kontinuierlichen Dialog mit dem Vorstand der BCA AG hat er seine Beratungsaufgaben als auch die Überwachung gemäß § 111 AktG wahrgenommen.

Zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat bestand zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 aus zehn Personen. Mit der Hauptversammlung am 29.08.2019 wurde das Gremium auf 12 Mitglieder erweitert. Herr Roland Roider und Herr Martin Gräfer wurden zusätzlich in den Aufsichtsrat gewählt.

Das ehemalige Aufsichtsratsmitglied Herr Michael Dreibrodt ist am 03.03.2019 im Alter von 57 Jahren verstorben. Herr Dreibrodt hat seine Tätigkeit mit großem Engagement und hoher fachlicher Kompetenz wahrgenommen.

Wir werden den Verstorbenen stets in ehrender Erinnerung behalten.

Zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 31.08.2018 drei Ausschüsse eingerichtet. Diese umfassen den Ausschuss Strategie, den Ausschuss M&A und Rechnungslegung sowie den Ausschuss Personal.

Die Ausschüsse des Aufsichtsrats befassen sich vorbereitend mit den im Aufsichtsratsplenum anstehenden Themen und Beschlüssen. Die Ausschüsse berichteten über ihre Tätigkeiten regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats. Der Ausschuss Strategie tagte im Berichtszeitraum einmal, am 26.11.2019. Er befasste sich ausführlich mit der Strategie des Unternehmens und diskutierte die Ziele bis 2022. Der Ausschuss M&A und Rechnungslegung tagte am 14.05.2019 und besprach mögliche M&A Aktivitäten. Der Ausschuss Personal tagte am 06.03.2019 und besprach unter anderem die Kandidatenprofile für ein mögliches neues Vorstandsmitglied.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Rainer M. Jacobus und Dr. Andreas Eurich endete mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.08.2019. Des Weiteren ist das Aufsichtsratsmitglied Michael Dreibrodt am 03.03.2019 verstorben. Herr Jacobus und Herr Dr. Eurich wurden in der Hauptversammlung vom 29.08.2019 wieder in den Aufsichtsrat gewählt. Ebenso wurde Herrn Holger Kreuzkamp das Vertrauen der Versammlung ausgesprochen.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 drei ordentliche Sitzungen durchgeführt. Diese fanden am 23.05., 29.08. und am 05.12.2019 statt. Des Weiteren fand am 20.03.2019 eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung statt, in der das neue Vorstandsmitglied Roman Schwarze bestellt wurde. Außerdem fand im Anschluss an die Hauptversammlung der BCA AG am 29.08.2019 eine konstituierende Aufsichtsratssitzung statt, in der Herr Rainer M. Jacobus zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt wurde.

Zum Vorstand

Der Vorstand bestand im Berichtszeitraum zunächst aus drei Personen, Herrn Rolf Schünemann, Frau Christina Schwartmann und Herrn Dr. Frank Ulbricht. Frau Schwartmann ist auf eigenen Wunsch zum 31.03.2019 als Mitglied des Vorstands der BCA AG ausgeschieden. In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 20.03.2019 wurde Herr Roman Schwarze zum 01.08.2019 als neues Vorstandsmitglied bestellt und besetzte somit die offen gewordene Position. Herr Rolf Schünemann hatte und hat das Amt das Vorstandsvorsitzenden inne.

Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2019 durch Berichte des Vorstands gem. § 90 Abs. 1 Nr. 1-4 AktG regelmäßig über die Tätigkeit des Vorstands und die Situation der Gesellschaft informiert. Dies fand hauptsächlich im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen statt und wurde bei Bedarf durch schriftliche und mündliche Berichterstattungen ergänzt. So hat der Vorstand den Aufsichtsrat kontinuierlich, zeitnah und umfänglich über Fragen der Unternehmens-, Finanz-, Liquiditätsplanung und der aktuellen Geschäftsentwicklung, der Marktlage, der Entwicklung der Tochterunternehmen, der strategischen Vorhaben und der Risikolage unterrichtet. Der Vorstand ist somit seiner Informationspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat nachgekommen.

Ein Schwerpunkt der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrates im Jahr 2019 lag bei wirtschaftlichen Fragestellungen. Der Aufsichtsrat hat sich in den Aufsichtsratssitzungen über die Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (BCA AG inkl. Konzerngesellschaften), insbesondere die Finanz- und Personalplanung, stets ebenso informieren lassen wie über die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte. In den Sitzungen haben Aufsichtsrat und Vorstand die Geschäfts- und Marktentwicklung sowie die Strategie der BCA AG erörtert; die Erlös-, Kosten- und Liquiditätsentwicklung sowie die Eigenkapitalquote wurden überwacht. Besonderheiten ergaben sich nicht.

Darüber hinaus hat sich stellvertretend für den gesamten Aufsichtsrat der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig über das aktuelle Geschehen informieren lassen und bei gesetzlichen Änderungen den entsprechenden Stand der Umsetzung bei der BCA AG abgefragt, was jeweils ebenfalls Gegenstand der Beratung des Vorstands war.

Der Aufsichtsrat hat die Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung, dabei auch Organisation der Gesellschaft und des Konzerns mit dem Vorstand erörtert. Er hat sich von der Leistungsfähigkeit der Organisation überzeugt. Darüber hinaus hat er die Funktionsfähigkeit der Geldwäscheabwehr, der Datenschutzsicherheit und sonstiger Compliance-relevanter Systemeinheiten auf Gesellschafts- wie Konzernebene überprüft.

Der Aufsichtsrat informierte sich anhand des – mit Hilfe des bestehenden Risikomanagementsystems regelmäßig vorgelegten – Risikoreportings über die Risikolage des Unternehmens bzw. des Konzerns. Die wesentlichen Gefährdungspotentiale bestehen in Ausfall-, Markt-, Liquiditäts-, strategischen sowie Betriebs- und Rechtsrisiken. Die Höhe des Unternehmensrisikos der BCA AG wird im Rahmen von Limitierungen der einzelnen Risiken überwacht. Die Angemessenheit einzelner Risiken wird insbesondere hinsichtlich der Risikotragfähigkeit der Gesellschaft bewertet. Das Risikomanagement liegt in der Verantwortung des Gesamtvorstandes. Der Aufsichtsrat hat die Organisation des Risikomanagements mit dem Vorstand besprochen, geprüft und für ordnungsgemäß befunden. Der Aufsichtsrat hat die Frage der Ordnungsmäßigkeit und Rechtmäßigkeit der Unternehmensführung auch mit dem Wirtschaftsprüfer besprochen; übereinstimmend wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt.

Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019

Der Vorstand der BCA AG hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der BCA AG und den Jahresabschluss und Lagebericht des Konzerns nach den HGB-Vorschriften erstellt. Die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. hat den Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2019 sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach HGB-Grundsätzen geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung wurde unter Beachtung der vom IDW vorgegebenen Grundsätze der ordnungsmäßigen Abschlussprüfung vorgenommen.

Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses 2019, des Konzernjahresabschlusses 2019 und der entsprechenden Lageberichte sowie nach Aussprache mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Vorstand der BCA AG in der Aufsichtsratssitzung am 27.05.2020, hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer in der Sitzung am 27.05.2020 zugestimmt. Prüfungs- und Erörterungsgegenstand waren sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Abschlüsse. Auch der Bericht und die Feststellungen des Abschlussprüfers wurden auf Übereinstimmung mit den bestehenden gesetzlichen Anforderungen geprüft und mit dem Abschlussprüfer sowie dem Vorstand besprochen. Zudem haben sich der Aufsichtsrat, der Wirtschaftsprüfer und der Vorstand in intensiven Diskussionen mit der Bewertung der Tochtergesellschaften auseinandergesetzt und eine etwaige notwendige Wertberichtigung eingehend diskutiert. Es bestanden keine Zweifel an der Richtigkeit der vom Abschlussprüfer gefundenen Ergebnisse. Die Prüfung der Lageberichte ergab keine Diskrepanzen zu den Berichten an den Aufsichtsrat; die in den Lageberichten getroffenen Aussagen stimmen mit den Einschätzungen des Aufsichtsrats überein. Die Lageberichte wurden mit den Vorständen besprochen. Auch mit dem Abschlussprüfer wurden die Lageberichte diskutiert.

Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat den Vorschlag des Vorstands für die Gewinnverwendung geprüft und schließt sich diesem Vorschlag an. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, der Hauptversammlung am 27.08.2020 für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 389.791,07 € als Gewinn auf das Geschäftsjahr 2020 vorzutragen.

Im Jahr 2019 haben der Vorstand und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BCA AG und des gesamten Konzerns erneut sehr gute Arbeit geleistet. Der Aufsichtsrat bedankt sich für den hohen Einsatz und die Leistung herzlich mit Respekt und Anerkennung.

 

Oberursel, den 27.05.2020

Aufsichtsratsvorsitzender der BCA AG

Rainer M. Jacobus

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