BaumInvest AG

BaumInvest AG

Freiburg im Breisgau

2. ordentliche Hauptversammlung

der BaumInvest AG

am Samstag, 14. November 2020, in Freiburg

Die 2. ordentliche Hauptversammlung findet um 14:00 Uhr
digital übertragen aus den Räumlichkeiten der

BaumInvest AG, Talstr. 30, 79102 Freiburg

statt.

I.
Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses, des zusammengefassten Jahresberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt 2 ist deshalb nicht vorgesehen und auch nicht notwendig.

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der BaumInvest AG, Talstr. 30, 79102 Freiburg, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner sind die Unterlagen auf der Website der BaumInvest AG abrufbar.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratstätigkeit

Der Aufsichtsrat beantragt eine Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit zu beschließen.

Der Aufsichtsrat der BaumInvest AG hat seit der Gründung der AG im Jahre 2018 seine Arbeit unentgeltlich geleistet. Lediglich Reisekosten wurden erstattet.

Eine angemessene Vergütung wird deshalb als gerechtfertigt erachtet und der Aufsichtsrat beantragt daher die folgende Vergütungsregelung mit Wirkung ab dem 15.11.2020 zu beschließen (zusätzlich zur Erstattung der Reisekosten):

1)

Pro Aufsichtsratssitzung erhält jedes Aufsichtsratsmitglied 250 €; mindestens 4 Sitzungen sollen pro Jahr abgehalten werden.

2)

Zusätzlich monatlich 100 € für die/den AR-Vorsitzende(n) und 50 € für die/den stellvertretende(n) AR-Vorsitzende(n), um den zusätzlichen organisatorischen Aufwand adäquat abzudecken.

6.

Neuwahl zweier Aufsichtsratsmitglieder wegen Amtsniederlegung zum 14.11.2020

Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern (§ 95 Abs. 1 Satz 2 Aktiengesetz i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung). Alle Aufsichtsratsmitglieder sind als Vertreter der Aktionäre von der Hauptversammlung zu wählen (§ 96 Abs. 1 6. Fall und § 101 Abs. 1 Aktiengesetz). Eine Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern ist möglich. Die Wahl der beiden neuen AR-Mitglieder erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet (§ 7 Abs. 2 der Satzung).

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die beiden folgenden Personen aus dem Kreis der Aktionäre zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

Martin Homola, wohnhaft in Oberursel, Assessor des Forstdienstes und Forstexperte im Ruhestand

Carolin Salvamoser, wohnhaft in Ettlingen, hauptberuflich Familienarbeit, Kuratorin Georg Salvamoser Stiftung, Aufsichtsrätin EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

II.
Anlage „Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung“:

Durchführung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Covid-19-Gesetz) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden Coronavirus-Pandemie und dem Ziel der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der BaumInvest AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Zuschaltung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, BaumInvest AG, Talstr. 30, 79102 Freiburg, statt.

Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, haben aber die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über ein passwortgeschütztes HV-Portal unter

https://bauminvest.hv-anmeldung.de

live im Internet zu verfolgen und insbesondere Ihre Stimmrechte auszuüben.

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können über das HV-Portal ferner ihr Stimmrecht ausüben, Anträge stellen, Wahlvorschläge unterbreiten, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das HV-Portal nutzen zu können, müssen Sie sich mit Ihrer personalisierten Zugangsnummer und dem zugehörigen PIN-Code einloggen; beides finden Sie in dem Ihnen zugesandten Einladungsschreiben zur Hauptversammlung.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des Covid-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten unsere Aktionäre daher in diesem Jahr um besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der ordentlichen Hauptversammlung 2020.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte

Zur Ausübung der Aktionärsrechte über die bloße Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung hinaus, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, sind in Übereinstimmung mit § 15 Abs. 5 Satz 3 der Satzung der Gesellschaft nur die Aktionäre – persönlich oder durch Bevollmächtigte – berechtigt, die sich so angemeldet haben, dass ihre Anmeldung spätestens bis Samstag, 7. November 2020 (24:00 Uhr), bei der Gesellschaft unter den nachfolgenden Anmeldemöglichkeiten eingegangenen ist, und für die die angemeldeten Aktien am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und kann per Post, Telefax, E-Mail oder über das HV-Portal der Gesellschaft über folgende Anmeldemöglichkeiten vorgenommen werden:

Anmeldemöglichkeiten:

BaumInvest AG
c/o Art-of-Conference
-Martina Zawadzki-
Böblinger Str. 26
70178 Stuttgart

Telefax: +49 (0) 711 4709 713

E-Mail: bauminvest@art-of-conference.de

HV-Portal: https://bauminvest.hv-anmeldung.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Löschungen und Neueintragungen im Aktienregister finden vom 01. November 2020 bis zum 14. November 2020 (Tag der Hauptversammlung) nicht statt (sog. Umschreibestopp).

Die Aktien werden durch die Anmeldung und/oder den Umschreibestopp nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 01. November 2020 (sog. Technical Record Date) bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, soweit sie sich nicht zur Ausübung der Aktionärsrechte (insbesondere des Stimmrechts) bevollmächtigen lassen. In diesen Fällen bleiben die Aktionärsrechte bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.

Stimmabgabe durch Briefwahl oder mittels Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft und Weisungserteilung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl) oder ihr Stimmrecht im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung auch durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, werden sich die Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.

Die Stimmabgabe per Briefwahl oder die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter kann gleichzeitig mit der Anmeldung entweder mithilfe des der Einladung zur Hauptversammlung beigefügten Formulars oder durch Nutzung des HV-Portals erfolgen. Die Formulare sind auch im Internet abrufbar, unter

https://bauminvest.de/fuer-aktionaere

Alternativ können Sie sich fristgerecht, d.h. bis 7. November 2020, 24.00 Uhr, zur Hauptversammlung anmelden und später ihre Stimmabgabe tätigen.

Abgegebene Stimmen, ihr Widerruf bzw. eventuelle Änderungen abgegebener Stimmen oder der Widerruf einer Vollmachtserteilung müssen der Gesellschaft – sofern nicht das HV-Portal genutzt wird – in Textform spätestens bis Dienstag, den 10. November 2020 (12:00 Uhr), unter einer den oben genannten Anmeldemöglichkeiten zugehen.

Über das HV-Portal ist die elektronische Briefwahl oder die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter auch noch während der virtuellen Hauptversammlung bis zum Ende der Abstimmung möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt können über das HV-Portal auch etwaige zuvor auf anderem Wege abgegebene Briefwahlstimmen oder Weisungen widerrufen oder geändert werden. Bei mehreren eingehenden Stimmabgaben wird nur die der Gesellschaft zuletzt eingegangene berücksichtigt.

Bevollmächtigung eines Dritten

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.

Aktionäre können die Vollmacht zusammen mit der Anmeldung entweder über das ihnen mit der Einladung übersandte Formular oder über das HV-Portal erteilen.

Sofern die Vollmacht über das HV-Portal oder durch sonstige Erklärung in Textform gegenüber der Gesellschaft erteilt wird, ist kein gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung erforderlich. Ansonsten kann der Nachweis insbesondere durch Übermittlung einer Kopie oder eines Scans der Vollmacht per Post, Telefax oder E-Mail an die genannten Anmeldemöglichkeiten erbracht werden. Entsprechendes gilt für den Widerruf einer Vollmacht. Aus organisatorischen Gründen muss eine solche Erklärung der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 10. November 2020 (12:00 Uhr), unter einer der genannten Anmeldemöglichkeiten zugehen. Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht über das HV-Portal ist darüber hinaus auch noch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Abstimmung möglich.

Die Nutzung des HV-Portals durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen Personen zurückweisen.

Fragemöglichkeit der Aktionäre

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 Covid-19-Gesetz). Der Vorstand hat – mit Zustimmung des Aufsichtsrats – festgelegt, dass Fragen bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung, d.h. bis Mittwoch, 11. November 2020 (24:00), über das HV-Portal, an die E-Mail-Adresse der BaumInvest AG

info@bauminvest.de

oder telefonisch unter 0761 429 999 75 einzureichen sind. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist oder über andere Kontaktmöglichkeiten eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt.

Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Covid-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.

Erklärung von Widersprüchen zum Protokoll

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 4 Covid-19-Gesetz Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären. Entsprechende Widersprüche können ab der Eröffnung der Hauptversammlung über das HV-Portal bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter erklärt werden. Ordnungsgemäß erklärte Widersprüche werden unter Nennung des Namens des Aktionärs oder Bevollmächtigten in die Niederschrift zur Hauptversammlung aufgenommen.

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen einen anteiligen Betrag am Grundkapital von mindestens 500.000,00 € erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis Dienstag, 20. Oktober 2020 (24:00 Uhr), unter der nachfolgenden Anschrift zugehen:

BaumInvest AG
Vorstand
Talstraße 30
79102 Freiburg

Anderweitig adressierte Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller hat/haben ferner nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien ist/sind und dass er/sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen hält/halten (§ 122 Abs. 2 und Abs. 1 AktG). Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Internet unter

https://bauminvest.de/fuer-aktionaere

abrufbar sein.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 und § 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge im Sinne von § 127 AktG zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern machen. Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und etwaig gesetzlich geforderter Angaben sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://bauminvest.de/fuer-aktionaere

zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge oder die Wahlvorschläge spätestens bis Freitag, 30. Oktober 2020 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden Adresse

BaumInvest AG
Vorstand
Talstraße 30
79102 Freiburg

oder über das passwortgeschützte HV-Portal unter

https://bauminvest.hv-anmeldung.de

zugehen.

Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

In der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge gemacht werden. Nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt behandelt, wenn der entsprechende Antragsteller sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet hat.

Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das passwortgeschützte HV-Portal der Gesellschaft

https://bauminvest.hv-anmeldung.de

live zu verfolgen. Aktionäre oder Bevollmächtigte, die hiervon Gebrauch machen möchten, benötigen hierfür die mit der Einladung übersandten Zugangsdaten.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 24.263.831,00 € und ist eingeteilt in 24.263.831 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien und Stimmrechte beträgt somit 24.263.831.

Hinweise zum Datenschutz

Wenn Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten sich zur virtuellen Hauptversammlung anmelden, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, ihre Aktionärsrechte ausüben, das HV-Portal nutzen oder sich zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten, verarbeiten wir personenbezogene Daten über den Aktionär und/oder den Bevollmächtigten (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des HV-Portals). Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Zuschaltung zur und die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen.

Verantwortliche für die Verarbeitung ist die BaumInvest AG, Talstr. 30, 79102 Freiburg, E-Mail:

info@bauminvest.de

Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese Ihre personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung können jederzeit über unsere Internetseite unter

https://bauminvest.de/datenschutz/

abgerufen werden.

Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Nutzung des HV-Portals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – die Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.

 

Freiburg, im Oktober 2020

BaumInvest AG

Der Vorstand

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