Bank muss Kunden verraten – Ebay Markenrecht

Auf der Plattform ebay hatte ein Verkäufer ein Markenparfüm angeboten, welches gefälscht war. Der Ersteigerer wollte Schadenersatz durchsetzen. Die Bank wollte den Namen des Kontoinhabers aber nicht nennen. Der Bundesgerichthof legte diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Dieser entschied: Bankgeheimnis hin oder her: die Daten müssen genannt werden.
GBH, Az I ZR 51/11

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