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BaFin warnt im BaFinJournal Januar 2020: EXW Global AG kein nach § 32 KWG und § 10 ZAG zugelassenes Institut

knerri61 / Pixabay
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EXW Global AG kein nach § 32 KWG und § 10 ZAG zugelassenes Institut

Die EXW Global AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, verfügt weder über eine Erlaubnis der BaFin zum Betreiben von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) noch zum Erbringen von Zahlungsdiensten nach § 10 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Das Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der BaFin. Eine dem Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten erteilte Erlaubnis zum Betreiben dieser Geschäfte hat keine Geltung in der Bundesrepublik Deutschland.

Anmerkung der Redaktion:

Die FMA Österreich hatte auch bereits vor dem Unternehmen eine Warnung ausgesprochen (vgl. https://www.fma.gv.at/exw-global-ag/). Ebenso die FMA Lichtenstein (vgl.https://www.fma-li.li//de/news/20200110-warnmeldung.html ).

UPDATE 10.03.2020

Die Meldung wurde auch zusätzlich auf der Webseite der BaFin veröffentlicht. Mittlerweile geht der Link ins Leere (vgl. https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2020/meldung_200103_EXW_Global.html). Nach Auskunft des Unternehmens wurde der Inhalt der Webseite aufgrund eines  gerichtlichen Verfahrens entfernt.

Unbenommen dessen stellte die BaFin am 28.02.2020 klar, dass sie der VIVAEXCHANGE OÜ, Tallinn, Estland (Homepage www.exw-wallet.com) weder eine Erlaubnis gemäß § 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Erbringen von Zahlungsdiensten noch eine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

 

1 Komment

  • was bedeutet das im Klartext ? Ist in Deutschland eine Zusammenarbeit mit der EXW nicht erlaubt oder darf ich die EXW Wallet kein Wallet haben um dort meine Bitcoins zu lagern ?

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