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BaFin warnt vor Veraziah Group – erste Warnmeldung des Jahres 2026

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre erste offizielle Warnmeldung im Jahr 2026 veröffentlicht – und richtet sich damit gegen den Betreiber der Website veraziahgroup(.)com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet das Unternehmen unter dem Namen „Veraziah Group“ unerlaubt Bankgeschäfte in Deutschland an – ohne die dafür gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis.

Die BaFin stellt klar: Weder liegt eine Zulassung vor, noch unterliegt das Unternehmen der Aufsicht. Auf der Website wird als angeblicher Geschäftssitz die Adresse „Ufnau Strasse 79, 87584 Kaufbeuren“ angegeben – eine nicht existente Adresse. Ein Impressum oder andere rechtliche Angaben zur Unternehmensform oder den verantwortlichen Personen fehlen vollständig.

Laut § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) ist es der BaFin möglich, öffentlich vor Unternehmen zu warnen, die unerlaubt Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte in Deutschland anbieten. In diesem Fall geht es um den dringenden Verdacht, dass die „Veraziah Group“ gegen diese Regelungen verstößt.

Die Warnmeldung ist besonders brisant, da es sich um die erste BaFin-Ermittlung gegen einen mutmaßlich unseriösen Finanzanbieter im Jahr 2026 handelt – und somit als Frühindikator für anhaltende Aktivitäten dubioser Anbieter im digitalen Raum gewertet werden kann.

Wichtige Hinweise für Verbraucher:innen

In Deutschland dürfen Bank- und Finanzdienstleistungen – ebenso wie das Anbieten von Kryptowerte-Dienstleistungen – ausschließlich mit ausdrücklicher Genehmigung der BaFin angeboten werden. Die Behörde weist darauf hin, dass sich Unternehmen, die solche Services ohne Erlaubnis anbieten, regelmäßig außerhalb des rechtlichen Rahmens bewegen – ein ernstes Risiko für Anleger.

Ob ein Anbieter tatsächlich über eine Zulassung verfügt, lässt sich über die Unternehmensdatenbank auf der Website der BaFin prüfen. Zudem empfiehlt die Aufsicht die Rubrik „Finanzbetrug erkennen“, in der aktuelle Warnungen gesammelt und Hinweise zum Selbstschutz gegeben werden.

Fazit

Mit der Warnung vor der „Veraziah Group“ startet die BaFin das Jahr 2026 mit einem klaren Signal: Auch weiterhin wird gegen unerlaubte Finanzaktivitäten und irreführende Online-Angebote vorgegangen. Verbraucher sollten bei Finanzangeboten ohne vollständige Angaben zu Unternehmen, Sitz und Lizenz stets kritisch bleiben – und im Zweifel selbst prüfen, ob ein Anbieter von der BaFin zugelassen ist.

 

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