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BaFin warnt vor „Fanoren“ und „Wertqor“: Zahlreiche KI-Anlage-Websites ohne Erlaubnis

geralt (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor einer weiteren Reihe von Internetseiten, die mit angeblich KI-gestützten Möglichkeiten zur Geldanlage werben. Betroffen sind zahlreiche Domains mit den Bezeichnungen „Fanoren“ und „Wertqor“.

Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die bislang unbekannten Betreiber ihre Geschäfte über diese Websites ohne die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht an. Sie werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Warnung wurde am 16. September 2026 veröffentlicht.

Werbung mit angeblicher „neuer Einkommensquelle“

Besonders auffällig ist die nahezu identische Werbung der verschiedenen Internetauftritte.

Darin wird behauptet, immer mehr deutsche Haushalte hätten eine neue Einkommensquelle entdeckt: eine Künstliche Intelligenz, „die ihre Bank ihnen nie angeboten hat“.

Anschließend wird eine angeblich neue Plattform vorgestellt, die Künstliche Intelligenz für die Geldanlage einsetzen soll. Zusätzlich wird behauptet, eine „Redaktion“ habe das jeweilige System 30 Tage lang getestet.

Der Name der beworbenen Plattform kann dabei offenbar ausgetauscht werden.

Für Verbraucher kann eine solche Darstellung den Eindruck erwecken, das Angebot sei zuvor von unabhängigen Journalisten oder einer Redaktion geprüft worden.

Aus der BaFin-Warnung ergibt sich jedoch nicht, wer hinter dieser angeblichen Redaktion steht oder ob eine solche unabhängige redaktionelle Prüfung tatsächlich stattgefunden hat.

BaFin nennt zahlreiche Domains

Nach Angaben der Finanzaufsicht sind ihr bislang folgende Internetseiten im Zusammenhang mit dieser Plattformreihe bekannt:

fanorenki24.de, fanorenki.de, fanorenki.io, fanoren-direkt.de, fanoren-finanz.de, fanoren-geld.de, fanoren-kapital.de, fanoren-konto.de, fanoren-sparen.de, fanorfinanz.de, wertqor.de, wertqor-ki.de und wertqorki.de.

Einige Domains erscheinen in der ursprünglichen Aufstellung der BaFin mehrfach. Bereinigt handelt es sich um 13 unterschiedliche Internetadressen.

Anleger sollten beachten, dass damit nicht nur eine einzelne Website betroffen ist.

Die Vielzahl ähnlich klingender Domains kann eine Recherche zusätzlich erschweren. Wird beispielsweise eine Internetadresse geschlossen oder findet ein Verbraucher eine Warnung zu einer bestimmten Domain, kann eine ähnlich bezeichnete Seite auf den ersten Blick wie ein anderes Angebot erscheinen.

BaFin: Geschäfte werden ohne Erlaubnis angeboten

Die entscheidende Aussage der Finanzaufsicht ist eindeutig.

Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber der genannten Websites ihre Geschäfte ohne Erlaubnis der BaFin an. Zudem werden sie nicht von der Behörde beaufsichtigt.

Bankgeschäfte sowie Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland grundsätzlich nur mit der dafür erforderlichen Erlaubnis angeboten werden.

Ob ein bestimmtes Unternehmen tatsächlich über eine Zulassung verfügt, können Verbraucher unter anderem über die Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen.

Vorsicht vor dem Schlagwort „Künstliche Intelligenz“

Die aktuelle Warnung zeigt zugleich, wie stark das Thema Künstliche Intelligenz inzwischen für Finanzwerbung eingesetzt wird.

Begriffe wie KI, Algorithmus oder automatisiertes Handelssystem können den Eindruck vermitteln, ein Computer könne Finanzmärkte besonders effizient analysieren und daraus automatisch profitable Anlageentscheidungen ableiten.

Doch der Begriff „Künstliche Intelligenz“ ist kein Gütesiegel für eine Geldanlage.

Er sagt weder etwas über die tatsächliche Funktionsweise eines angebotenen Systems noch über dessen wirtschaftlichen Erfolg aus.

Und vor allem sagt er nichts darüber aus, ob der Anbieter überhaupt über die erforderliche Erlaubnis verfügt.

Im Fall der von der BaFin genannten Fanoren- und Wertqor-Websites ist genau dieser Punkt entscheidend: Die Betreiber bieten ihre Geschäfte nach Erkenntnissen der Behörde ohne BaFin-Erlaubnis an.

Angebliche Redaktionstests kritisch hinterfragen

Verbraucher sollten außerdem besonders vorsichtig werden, wenn Werbung wie ein journalistischer Artikel oder ein unabhängiger Produkttest gestaltet ist.

Eine Aussage wie „Unsere Redaktion hat das System 30 Tage lang getestet“ kann erhebliches Vertrauen schaffen.

Vor einer Geldanlage sollte deshalb überprüft werden, wer diese vermeintliche Redaktion betreibt, wer für den Inhalt verantwortlich ist und ob es sich tatsächlich um unabhängige Berichterstattung oder um Werbung handelt.

Ein angeblicher redaktioneller Test ersetzt niemals die Überprüfung des tatsächlichen Anbieters und seiner Zulassung.

Bereits Geld an Fanoren oder Wertqor überwiesen?

Wer über eine der genannten Internetseiten bereits Geld eingezahlt oder Kryptowerte übertragen hat, sollte angesichts der BaFin-Warnung zunächst keine weiteren Zahlungen leisten, bevor Identität und regulatorischer Status des tatsächlichen Vertragspartners geklärt sind.

Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn angebliche Berater weitere Zahlungen verlangen – etwa für Steuern, Gebühren, Provisionen oder die vermeintliche Freischaltung einer Auszahlung.

Betroffene sollten vorhandene Beweise sichern. Dazu gehören insbesondere Konto- und Überweisungsbelege, Empfängerkonten, Wallet-Adressen und Transaktions-IDs, E-Mails und Messenger-Nachrichten sowie Telefonnummern und Namen angeblicher Ansprechpartner.

Wer einen finanziellen Schaden vermutet, sollte zudem zeitnah seine Bank beziehungsweise den beteiligten Zahlungsdienstleister kontaktieren und eine Meldung bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden erwägen.

Ein Muster, das Anleger kennen sollten

Die aktuelle Warnung ist auch deshalb bemerkenswert, weil die verwendeten Namen unterschiedlich wirken können:

Fanoren. Fanorfinanz. Wertqor.

Dazu kommen Domains mit Zusätzen wie „KI“, „Finanz“, „Geld“, „Kapital“, „Konto“, „Sparen“ oder „Direkt“.

Trotz dieser unterschiedlichen Bezeichnungen führt die BaFin die Internetseiten gemeinsam in ihrer Warnung auf.

Für Anleger bedeutet das: Bei einer Online-Geldanlage sollte nicht nur nach dem Namen einer Plattform gesucht werden. Entscheidend sind die konkrete Domain, der tatsächliche Betreiber und dessen nachweisbare aufsichtsrechtliche Erlaubnis.

BaFin, Bundeskriminalamt und Landeskriminalämter warnen grundsätzlich vor Finanzbetrug im Internet und empfehlen Verbrauchern, Online-Geldanlagen gründlich zu überprüfen.

Für die aktuell genannten Fanoren- und Wertqor-Websites gilt jedenfalls die klare Feststellung der Finanzaufsicht:

Die Betreiber bieten ihre Geschäfte nach Erkenntnissen der BaFin ohne deren Erlaubnis an und werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wer dort investieren möchte oder bereits Kontakt mit einem vermeintlichen Berater hat, sollte diese Warnung ernst nehmen.

Denn eine angeblich intelligente KI macht aus einem nicht beaufsichtigten Anbieter noch lange keine sichere Geldanlage.

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