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BaFin warnt vor Avos Finance: Unlizenzierte Finanzdienstleistungen auf avos-finance.com und avos-finance.ltd

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung bezüglich der Websites avos-finance.com und avos-finance.ltd herausgegeben. Die Aufsichtsbehörde vermutet, dass die Betreiber dieser Plattformen in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche behördliche Genehmigung anbieten.

In Deutschland unterliegt das Anbieten von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen strengen Regularien. Jedes Unternehmen, das solche Dienstleistungen anbieten möchte, benötigt eine offizielle Genehmigung der BaFin. Die Finanzaufsicht warnt immer wieder vor Anbietern, die ohne diese Erlaubnis tätig sind und Verbraucher dadurch in unsichere Finanzgeschäfte verwickeln könnten.

Die BaFin rät daher allen Anlegern und Interessenten dringend, sich vor einer Investition über die Seriosität und Zulassung eines Unternehmens zu informieren. Dies kann bequem über die Unternehmensdatenbank der BaFin erfolgen, in der alle lizenzierten Anbieter gelistet sind.

Diese Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, das die Aufsicht und Regulierung des Finanzmarktes in Deutschland festlegt. Verbraucher sollten besonders wachsam sein und verdächtige Angebote mit Skepsis betrachten, um finanzielle Verluste zu vermeiden.

Hier die Originalmeldung der BaFin:
Avos Finance: BaFin warnt vor Websites avos-finance.com und avos-finance.ltd

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Avos Finance. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiberin der Websites avos-finance.com und avos-finance.ltd in Deutschland ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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