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BaFin untersagt Herrn Detlef Braun das Betreiben des Einlagengeschäfts und ordnet die Abwicklung an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Detlef Braun, Pottenstein, am 19. April 2011 das unerlaubte Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Die Rückzahlungen sind durch Überweisung auf ein Konto des jeweiligen Gläubigers vorzunehmen.

Herr Braun schloss mit zahlreichen Personen Verträge ab, in denen er versprach, das erhaltene Kapital nach einer sechsmonatigen Festlegungsfrist nebst Zinsen von 5,25 % p.a. zurückzuzahlen. Mit der Annahme dieser Gelder betreibt Herr Braun das Einlagengeschäft, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.
Die Verfügung ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Bonn/Frankfurt a.M., den 5. Mai 2011

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