Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der DFS – Asset Management GmbH aus Mannheim die Ausübung ihres Finanztransfergeschäfts untersagt. Nach einem am 22. Juli 2025 erlassenen Bescheid muss das Unternehmen die Tätigkeit sofort einstellen, da es keine entsprechende Erlaubnis besitzt.
Hintergrund der Verfügung
Die DFS – Asset Management GmbH, die auch unter dem Namen „DFS – Die Finanzstrategen“ auftritt, hatte auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen angenommen. Diese Einzahlungen standen im Zusammenhang mit den von der D F S BANK BROKERS CO. L.L.C. aus Dubai emittierten „Inhaber-Teilschuldverschreibungen 2024–2029“.
Nach Angaben der BaFin leitete die DFS – Asset Management GmbH die eingezahlten Gelder an die Emittentin in den Vereinigten Arabischen Emiraten weiter und wickelte zusätzlich die Zinszahlungen an die Anleihegläubiger ab.
Fehlende Erlaubnis nach ZAG
Für diese Tätigkeit – die rechtlich als Finanztransfergeschäft gilt – wäre nach § 10 Abs. 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) eine Genehmigung durch die BaFin erforderlich gewesen. Eine solche Erlaubnis besitzt das Unternehmen jedoch nicht.
Rechtslage
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. Das bedeutet, dass die DFS – Asset Management GmbH gegen die Verfügung Rechtsmittel einlegen kann. Bis zu einer Entscheidung darüber muss das Unternehmen seine Finanztransfergeschäfte jedoch einstellen.
Bedeutung für Anleger
Die Anordnung macht deutlich, dass Anleger bei der Wahl von Finanzprodukten und Dienstleistern auf die aufsichtsrechtliche Zulassung achten sollten. Nur Anbieter mit gültiger BaFin-Erlaubnis dürfen Zahlungsdienste und Finanztransfers rechtskonform durchführen. Ein Engagement bei nicht regulierten Unternehmen kann mit erheblichen Rechts- und Verlustrisiken verbunden sein.
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