Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine anlassbezogene Prüfung des Konzernabschlusses der Zalando SE zum 31. Dezember 2025 eingeleitet. Hintergrund sind mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit der Übernahme der ABOUT YOU Holding SE. Doch was bedeutet eine solche Prüfung tatsächlich? Ist dies bereits ein Hinweis auf Bilanzmanipulation oder handelt es sich zunächst um einen routinemäßigen Prüfungsprozess? Darüber sprachen wir mit dem auf Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Daniel Blazek.
Interview
„Eine eingeleitete BaFin-Prüfung ist noch keine Feststellung eines Bilanzfehlers.“
Redaktion: Herr Blazek, die BaFin hat eine Prüfung des Zalando-Konzernabschlusses eingeleitet. Muss das Anleger beunruhigen?
Rechtsanwalt Daniel Blazek: Zunächst einmal sollte man zwischen einer Prüfung und einem Prüfergebnis unterscheiden. Die BaFin ist gesetzlich verpflichtet, tätig zu werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen. Das bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass bereits feststeht, dass Zalando tatsächlich fehlerhaft bilanziert hat.
Redaktion: Warum macht die BaFin eine solche Prüfung überhaupt öffentlich?
Blazek: Auch das ist gesetzlich geregelt. Das Wertpapierhandelsgesetz sieht vor, dass die BaFin anlassbezogene Bilanzprüfungen öffentlich bekannt macht. Damit soll Transparenz geschaffen werden. Gerade nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre ist es ein wichtiges Signal an den Kapitalmarkt, dass die Bilanzkontrolle nachvollziehbar erfolgt. Die Veröffentlichung ist also kein „Schuldspruch“, sondern informiert lediglich darüber, dass eine Untersuchung läuft.
Redaktion: Worum geht es im konkreten Fall?
Blazek: Nach den bisherigen Informationen geht es offenbar um mögliche fehlende Angaben im Anhang des Konzernabschlusses. Konkret betrifft dies eine Transaktion mit einem nahestehenden Unternehmen im Zusammenhang mit der Übernahme der ABOUT YOU Holding SE. Rechnungslegungsvorschriften verlangen gerade bei Geschäften mit nahestehenden Unternehmen ein hohes Maß an Transparenz, damit Investoren mögliche Interessenkonflikte oder wirtschaftliche Auswirkungen beurteilen können.
Redaktion: Was versteht man unter einem „nahestehenden Unternehmen“?
Blazek: Darunter fallen Unternehmen oder Personen, zu denen besondere wirtschaftliche oder personelle Beziehungen bestehen. Solche Beziehungen können Einfluss auf Vertragsbedingungen oder Entscheidungen haben. Deshalb verlangen die internationalen Rechnungslegungsstandards in vielen Fällen eine gesonderte Offenlegung solcher Geschäfte.
Redaktion: Welche Folgen drohen, falls die BaFin tatsächlich einen Bilanzfehler feststellt?
Blazek: Zunächst würde die BaFin die fehlerhafte Rechnungslegung veröffentlichen. Das kann erhebliche Auswirkungen auf die Reputation eines börsennotierten Unternehmens haben. Je nach Schwere des Verstoßes können außerdem weitere aufsichtsrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen folgen. Anleger könnten unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche prüfen lassen, wenn sie aufgrund fehlerhafter Kapitalmarktinformationen Investitionsentscheidungen getroffen haben. Allerdings ist das derzeit reine Spekulation, weil das Ergebnis der Prüfung noch völlig offen ist.
Redaktion: Hat eine solche Prüfung Auswirkungen auf den Aktienkurs?
Blazek: Erfahrungsgemäß reagieren Kapitalmärkte sensibel auf Unsicherheiten. Bereits die Ankündigung einer BaFin-Prüfung kann kurzfristig zu Kursbewegungen führen. Ob sich daraus jedoch langfristige Folgen ergeben, hängt maßgeblich vom Ergebnis der Untersuchung ab. Wird kein Fehler festgestellt, dürfte sich die Situation regelmäßig wieder beruhigen.
Redaktion: Welche Botschaft sollten Anleger aus der Mitteilung der BaFin mitnehmen?
Blazek: Vor allem, dass Rechtsstaatlichkeit auch im Kapitalmarkt gilt. Die BaFin prüft, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen – nicht mehr und nicht weniger. Weder sollten Anleger eine Prüfung ignorieren noch sie vorschnell als Beweis für Bilanzmanipulation verstehen. Entscheidend ist das Ergebnis der Untersuchung. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung auch für Unternehmen.
Redaktion: Ihr Fazit?
Blazek: Die Einleitung der Prüfung zeigt, dass die Bilanzkontrolle funktioniert und Transparenz geschaffen wird. Für Zalando ist sie zunächst eine aufsichtsrechtliche Überprüfung, deren Ausgang offen ist. Erst nach Abschluss der Untersuchung wird sich zeigen, ob tatsächlich ein Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegt oder ob sich der Verdacht nicht bestätigt.
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