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BaFin ordnet Schließung der „Repräsentanzen“ der „GemeinwohlKasse“ in Wittenberg, Dresden und Menden an und lässt Geschäftsräume versiegeln

Hans (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Schließung der „Repräsentanzen“ der „GemeinwohlKasse“ in Wittenberg, Dresden und Menden am 23. Februar 2023 mithilfe der örtlichen Polizei zwangsweise durchgesetzt.

Peter Fitzek sammelt aktuell unter der Bezeichnung „GemeinwohlKasse“ Gelder von Verbraucherinnen und Verbrauchern ein und verspricht, diese später zurückzuzahlen. Darüber hinaus bietet er Krankenversicherungsverträge an, aktuell unter der Firma „Deutsche Heilfürsorge“. Die für das Einlagen- bzw. Versicherungsgeschäft erforderlichen Erlaubnisse hat Herr Fitzek nicht.

Die BaFin hat gegenüber Herrn Fitzek bereits bestandskräftig die Beendigung und Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet.

Herr Fitzek betreibt die Geschäfte in den „Repräsentanzen“ der „GemeinwohlKasse“ in Wittenberg, Dresden und Menden. Die Geschäfte in Dresden und Menden verantworten vor Ort Andreas Franke beziehungsweise Patrick Hyrynko.

Die BaFin hat die Geschäftsräume am 23. Februar 2023 durch örtliche Polizeikräfte versiegeln lassen. Auf die Strafbarkeit nach § 136 Strafgesetzbuch wird hingewiesen.

Die Schließungsanordnungen und die Festsetzungsbescheide zur Anwendung unmittelbaren Zwangs sind noch nicht bestandskräftig. Sie sind aber von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.

Hinweis: Bei berechtigtem Interesse kann unter Angabe des Aktenzeichens IF 2-QF 5000/00028#00129 (44590) die Aufhebung der Versiegelung bei der BaFin beantragt werden:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat IF 2
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228/4108-0
Telefax: 0228/4108 1550
E-Mail: Poststelle@bafin.de

Für Notfälle sind Schlüssel in den örtlichen Polizeidienststellen hinterlegt.

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