BaFin-Meldung: Online-Handelsplattform Steem bzw. steemwin.com

Published On: Dienstag, 19.03.2024By Tags: , , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine Warnung bezüglich der Aktivitäten der Online-Plattform Steem heraus. Laut den Untersuchungen der BaFin führt der Betreiber über die Webseite steemwin.com Bank- und Finanzdienstleistungen ohne die notwendige Genehmigung durch. Das betreffende Unternehmen steht nicht unter der Aufsicht der BaFin.

In Deutschland ist es erforderlich, für das Anbieten von Finanzdienstleistungen eine Genehmigung der BaFin zu besitzen. Trotzdem gibt es Unternehmen, die derartige Dienstleistungen ohne diese Genehmigung anbieten. Ob ein Unternehmen eine Zulassung der BaFin hat, lässt sich in deren Unternehmensdatenbank nachprüfen.

Diese Mitteilung der BaFin stützt sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

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