BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website sparunion.com

Published On: Donnerstag, 23.03.2023By Tags: ,

Die Finanzaufsicht BaFin hat den Verdacht, dass der Betreiber der Website sparunion.com Verbraucherinnen und Verbrauchern unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat er nicht. Auf der beschriebenen Website gibt der Anbieter keine Rechtsform an. Außerdem verweist er auf eine Handelsregisternummer eines anderen Unternehmens.

Das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Zum Hintergrund: Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

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