Startseite Allgemeines BaFin Consido AG Schaffhausen
Allgemeines

BaFin Consido AG Schaffhausen

Teilen

Die Consido AG, Schaffhausen, Schweiz, darf keine Namensaktien zum Kauf anbieten. Bereits am 5. März 2010 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das öffentliche Angebot von Namensaktien der Consido AG wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt. Am 3. März 2011 ist die Untersagungsverfügung unanfechtbar geworden.

Die Gesellschaft bietet Anlegern in Deutschland im Wege des Telefonmarketings eigene Namensaktien zum Kauf an. Die BaFin hat das öffentliche Angebot der Wertpapiere untersagt, weil die Gesellschaft bis heute keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Wertpapierprospektgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 vom 29. April 2004 erforderlichen Angaben enthält.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Tod durch Sonnenschirm

Eine Frau ist am Wochenende in einem Restaurant in South Carolina ums...

Allgemeines

Will Levis

Was braucht es, um explizite Videos aus dem Internet entfernen zu lassen?...

Allgemeines

Klage abgewiesen

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am 26. Mai Floridas Versuch zurückgewiesen,...

Allgemeines

Naomi Osaka begeistert bei den French Open mit glamourösem Gold-Outfit

Tennisstar Naomi Osaka hat bei den French Open erneut mit einem außergewöhnlichen...