Ein indonesisches Gericht hat 19 Mitglieder eines Menschenhändlerrings wegen des Verkaufs von Babys verurteilt. Die Gruppe soll mindestens 34 Kinder beschafft und zur Adoption vermittelt haben. Ein großer Teil der Babys war für Singapur bestimmt, mindestens zwölf Kinder wurden nach bisherigen Erkenntnissen dorthin gebracht.
Mit den Urteilen ist die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls zunächst einen entscheidenden Schritt weiter. Die zentrale Frage bleibt jedoch unbeantwortet: Was geschieht nun mit den Kindern, die bereits bei Adoptivfamilien in Singapur leben?
Die Ermittlungen und das Gerichtsverfahren haben ein System offengelegt, in dem Identitäten manipuliert, Geburtsdokumente mit falschen Angaben erstellt und Babys über Landesgrenzen hinweg vermittelt wurden. Zugleich zeigt der Fall erhebliche rechtliche Lücken im Umgang mit Kindern, deren Adoption auf gefälschten Unterlagen beruhen könnte.
19 Angeklagte wegen Menschenhandels verurteilt
Das Gericht in West-Java sprach am Dienstag insgesamt 19 Personen schuldig. Den Verurteilten wurde vorgeworfen, Teil eines organisierten Netzwerks gewesen zu sein, das Babys beschaffte und für Adoptionen verkaufte.
Nach den im Verfahren bekannt gewordenen Angaben war der Ring für mindestens 34 Kinder verantwortlich. Die Mehrzahl der Babys sollte nach Singapur gebracht werden. Mindestens zwölf Kinder gelangten tatsächlich dorthin.
Die Urteile beenden einen öffentlich stark beachteten Prozess, der über Monate hinweg sowohl in Indonesien als auch in Singapur verfolgt wurde. Einzelheiten zu den jeweils verhängten Strafen gehen aus dem vorliegenden Bericht allerdings nicht hervor.
Auch bleibt offen, ob gegen einzelne Urteile noch Rechtsmittel eingelegt werden können oder ob weitere Beschuldigte verfolgt werden.
Gefälschte Geburtsurkunden als Grundlage der Adoptionen
Im Prozess wurde deutlich, dass der Menschenhändlerring offenbar gezielt falsche Angaben machte, um offizielle Dokumente für die Babys zu erhalten.
Bei der Beantragung von Geburtsurkunden und Familienkarten sollen Mitglieder des Netzwerks als leibliche Mütter der Kinder eingetragen worden sein. Auf dieser Grundlage wurden anschließend Dokumente ausgestellt, die den weiteren Adoptionsprozess ermöglichten.
Diese Manipulationen waren für die Ermittlungen von zentraler Bedeutung. Sie werfen zugleich die Frage auf, wie lokale Behörden die Unterlagen ausstellen konnten, ohne die Angaben ausreichend zu überprüfen.
Die Behördenvertreter, die die Dokumente ausstellten, handelten nach den falschen Angaben des Netzwerks. Ob ihnen strafrechtliches Fehlverhalten oder lediglich unzureichende Kontrollen vorgeworfen werden, wird im vorliegenden Bericht nicht erläutert.
Fest steht jedoch, dass die gefälschten Geburtsdokumente eine wesentliche Voraussetzung dafür waren, die Babys mit scheinbar rechtmäßigen Identitäten auszustatten und sie zur Adoption nach Singapur zu bringen.
Adoptiveltern berufen sich auf behördliche Prüfungen
Mehrere Adoptiveltern in Singapur geben an, nichts von dem Menschenhandel gewusst zu haben.
Ein Vater, der im Bericht unter dem Pseudonym David auftritt, erklärte, er und seine Frau hätten während des Adoptionsverfahrens eigene Nachforschungen angestellt und zahlreiche staatliche Überprüfungen durchlaufen.
Nach ihrer Darstellung hätten die Kontrollen der singapurischen Behörden mögliche Unregelmäßigkeiten erkennen müssen. Das Paar sei davon ausgegangen, ein rechtmäßiges Adoptionsverfahren zu durchlaufen.
David und seine Frau betrachten sich daher gemeinsam mit ihrem Adoptivsohn als Opfer des Menschenhandelsrings. Seit Monaten lebten sie in Unsicherheit und Angst, weil nicht klar sei, ob das Kind bei ihnen bleiben dürfe.
Nach dem Abschluss des indonesischen Strafverfahrens fordern sie nun eine schnelle Entscheidung beider Regierungen. Maßgeblich müsse das Wohl des Kindes sein.
Indonesien prüft Rechtsstatus und Herkunft der Kinder
Das indonesische Außenministerium erklärte nach den Urteilen, dass mehrere Fragen weiter untersucht werden müssten.
Dazu gehören der rechtliche Status der Kinder, die Identität ihrer biologischen Eltern und die laufenden Verfahren in Singapur.
Indonesien betonte, bei allen weiteren Entscheidungen die Interessen der Kinder in den Mittelpunkt stellen zu wollen. Eine eindeutige Aussage darüber, ob die Babys nach Indonesien zurückgebracht werden sollen, gab die Regierung jedoch nicht ab.
Auch die singapurischen Behörden hatten auf frühere Anfragen keine abschließende Antwort gegeben. Eine Reaktion auf die jüngsten Fragen nach den Urteilen lag dem Bericht zufolge zunächst ebenfalls nicht vor.
Damit ist weiterhin unklar, ob Singapur die bestehenden Adoptionen überprüfen, aufheben oder trotz der gefälschten Unterlagen bestehen lassen wird.
Kinderschützer fordern Rückkehr nach Indonesien
Indonesische Kinderschutz- und Anti-Menschenhandelsorganisationen vertreten die Auffassung, dass die Kinder grundsätzlich nach Indonesien zurückgebracht werden sollten.
Ai Maryanti, Mitglied der unabhängigen indonesischen Kinderschutzkommission, erklärte, die tatsächlichen Identitäten der Kinder seien noch nicht vollständig festgestellt. Deshalb könne bislang nicht davon gesprochen werden, dass ihre Interessen ausreichend berücksichtigt worden seien.
Dass einige Kinder bereits in Singapur adoptiert wurden, dürfe nicht automatisch als endgültiger Zustand behandelt werden.
Aus Sicht der Kinderschutzkommission ist entscheidend, dass die Adoptionen auf einem System erheblicher Manipulation beruhten. Die formale Anerkennung der Adoptionen nach singapurischem Recht könne daher nicht losgelöst von den Straftaten in Indonesien betrachtet werden.
Maryanti stellte insbesondere die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage die Adoptionen Bestand haben könnten, wenn die dazu verwendeten Geburtsurkunden und Identitätsangaben gefälscht waren.
Juristisches Neuland in Singapur
Eine Aufhebung der Adoptionen wäre nach Einschätzung von Juristen rechtlich äußerst kompliziert.
Anwälte erklärten gegenüber der BBC, ihnen sei kein vergleichbarer Fall bekannt, in dem ein singapurisches Gericht eine bereits ausgesprochene Adoptionsentscheidung widerrufen habe.
Das singapurische Adoptionssystem sieht grundsätzlich umfangreiche Prüfungen vor. Gerade deshalb gelten rechtskräftige Adoptionsbeschlüsse in der Regel als endgültig.
Sollten staatliche Stellen dennoch eine Aufhebung beantragen, müssten die Gerichte mehrere Faktoren abwägen.
Dazu gehört zunächst die Frage, ob die Adoption auf falschen Tatsachen beruhte. Da die Geburtsurkunden nach den Erkenntnissen des indonesischen Verfahrens gefälscht waren, könnte ein Gericht zu dem Schluss gelangen, dass bereits die Grundlage der Adoption zweifelhaft war.
Gleichzeitig dürfte das Gericht prüfen, welche Folgen eine Trennung für die Kinder hätte.
Psychische Folgen einer Rückführung
Ein wesentlicher Gesichtspunkt wäre die Bindung der Kinder an ihre jetzigen Pflege- oder Adoptiveltern.
Einige der Babys sollen zwischen 2023 und 2025 nach Singapur gebracht worden sein. Die ältesten Kinder könnten daher inzwischen mindestens drei Jahre alt sein.
Kinderpsychologen hatten bereits zuvor darauf hingewiesen, dass eine Trennung kleiner Kinder von ihren vertrauten Betreuungspersonen langfristige psychische Folgen haben kann.
Für ein Gericht könnte daher entscheidend sein, wie lange die Kinder bereits in Singapur leben, welche Bindungen sie dort aufgebaut haben und in welche Lebensverhältnisse sie bei einer Rückkehr nach Indonesien kämen.
Diese Abwägung macht den Fall besonders schwierig. Einerseits waren die Kinder Opfer eines Menschenhandelsverbrechens. Andererseits könnte ihre Rückführung neue Belastungen verursachen.
Biologische Eltern teilweise noch unbekannt
Ein weiteres Problem besteht darin, dass die biologischen Eltern vieler Kinder noch nicht identifiziert worden sind.
Damit ist bei einigen Babys unklar, zu welcher Familie sie zurückgebracht werden könnten.
Sollten sie nach Indonesien überstellt werden, ohne dass ihre Eltern gefunden wurden, kämen sie voraussichtlich zunächst in staatliche oder institutionelle Betreuung.
Mindestens acht weitere Babys, die aus dem Netzwerk gerettet wurden, leben bereits in einem Waisenhaus in Bandung.
Die Kriminologin Ni Made Martini Puteri von der Universität Indonesien warnte davor, Kinder zurückzubringen, wenn dort keine identifizierte Familie auf sie wartet und lediglich die Unterbringung in einer Einrichtung möglich wäre.
Sie vertritt die Auffassung, dass es für ein Kind sinnvoller sein könne, bei den Adoptiveltern in Singapur zu bleiben, wenn es seit seiner frühen Kindheit ausschließlich dort gelebt habe.
Gleichzeitig müsse ihm später das Recht eingeräumt werden, seine biologische Herkunft zu erfahren, falls die Eltern identifiziert werden.
Kinder und Adoptiveltern möglicherweise beide Opfer
Puteri fordert, dass Singapur die betroffenen Kinder ausdrücklich als Opfer von Menschenhandel anerkennt.
Damit müssten sie besonderen Schutz erhalten. Dieser Schutz solle sich nach ihrer Auffassung auch auf die Adoptiveltern erstrecken, sofern diese tatsächlich keine Kenntnis von den Straftaten hatten.
Die Adoptiveltern könnten zwar rechtlich von den Folgen der gefälschten Dokumente betroffen sein, zugleich aber selbst getäuscht worden sein.
Der Fall unterscheidet sich damit von Situationen, in denen Adoptiveltern wissentlich illegale Vermittlungswege nutzen. Nach den bisher veröffentlichten Angaben gibt es zumindest bei den im Bericht genannten Eltern keine Hinweise darauf, dass sie von dem Menschenhandel wussten.
Fehler in mehreren Kontrollsystemen
Die Ermittlungen werfen nicht nur Fragen zum Verhalten des Menschenhändlerrings auf. Sie betreffen auch die Kontrollmechanismen in beiden Ländern.
In Indonesien konnten offenbar falsche Identitäten in amtliche Dokumente eingetragen werden. In Singapur wurden auf Grundlage dieser Unterlagen Adoptionen geprüft und genehmigt.
Die Adoptiveltern verweisen darauf, dass sie zahlreiche staatliche Prüfungen durchlaufen hätten. Wenn dennoch mindestens zwölf mutmaßlich gehandelte Babys in das Land gelangen konnten, stellt sich die Frage, ob das Adoptionssystem ausreichend auf grenzüberschreitende Manipulationen vorbereitet war.
Der Fall könnte daher auch politische und verwaltungsrechtliche Konsequenzen haben.
Denkbar sind strengere Prüfungen ausländischer Geburtsurkunden, ein engerer Datenaustausch zwischen Behörden sowie zusätzliche Kontrollen bei internationalen Adoptionen.
Ob solche Reformen bereits geplant sind, geht aus dem Bericht nicht hervor.
Strafurteil löst das Problem der Kinder nicht
Mit der Verurteilung der 19 Mitglieder des Netzwerks ist der Menschenhandel strafrechtlich anerkannt worden.
Das Urteil bestätigt jedoch nicht automatisch, welche Entscheidung nun für jedes einzelne Kind richtig ist.
Eine pauschale Lösung dürfte kaum möglich sein. Bei jedem Kind können andere Umstände vorliegen: unterschiedliche Aufenthaltsdauer in Singapur, unterschiedliche Bindungen, bekannte oder unbekannte leibliche Eltern sowie verschiedene rechtliche Voraussetzungen der Adoption.
Daher könnte eine individuelle Prüfung jedes einzelnen Falls notwendig werden.
Die Regierungen Indonesiens und Singapurs stehen dabei vor einer schwierigen Aufgabe. Sie müssen die Folgen eines Verbrechens korrigieren, ohne den betroffenen Kindern durch eine neue abrupte Trennung weiteren Schaden zuzufügen.
Eine Entscheidung im Interesse der Kinder
Für die Adoptivfamilien ist die Ungewissheit längst zu einer erheblichen Belastung geworden.
David erklärte, er und seine Frau wollten lediglich ein normales Familienleben führen und ihr Kind in einem sicheren, stabilen und liebevollen Zuhause großziehen.
Indonesische Kinderschützer erinnern dagegen daran, dass die Kinder ihren Herkunftsfamilien möglicherweise rechtswidrig entzogen wurden und ein Recht auf ihre wahre Identität besitzen.
Beide Positionen zeigen, dass der Fall nicht allein mit formalen Adoptionsentscheidungen oder strafrechtlichen Urteilen gelöst werden kann.
Die 19 Schuldsprüche markieren das Ende eines wichtigen Gerichtsverfahrens. Für die Kinder beginnt damit jedoch erst die entscheidende Phase.
Nun müssen Behörden und Gerichte klären, ob bestehende Adoptionen aufgehoben werden können, ob biologische Eltern gefunden werden und unter welchen Bedingungen eine Rückkehr nach Indonesien tatsächlich dem Kindeswohl entsprechen würde.
Bis dahin bleiben mindestens zwölf Kinder zwischen zwei Rechtssystemen, zwei Staaten und zwei möglichen Familienwirklichkeiten.
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