AVG Alters Vorsorge Genossenschaft – Interessengemeinschaft

Möglich, sehr geehrter Herr Klein, dass die von ihnen in der FAZ geschaltete Anzeige, Sie und ihre Freunde überzeugt. Mag sein, dass sie all diese Dinge selber glauben, was sie dort den ehemaligen Genossen so alles erzählen, aber so ganz unter uns beiden Herr Klein, eine Staatsanwaltschaft bekommt doch nicht „ohne hinreichenden Tatverdacht“ einen Durchsuchungsbeschluss ausgestellt von einem Richter, oder?

Ich denke, da sind wir uns einig. Natürlich haben sie völlig Recht, wenn sie dann sagen, „es gibt kein Urteil gegen mich in dieser Sache“, und natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung für Sie bis zu einer endgültigen rechtskräftigen Verurteilung.

Für mich, sehr geehrter Herr Klein, sind sie ein Spieler. Geben sie doch mal Ihren Namen ein mit dem Zusatz „Backgammon“, dann wissen sie genau, was ich meine mit meiner Aussage. So etwas legt man nicht ab.

Aus meiner Sicht ist es aber auch Zeit, aus Sicht der Anleger, eine Interessen-gemeinschaft der AVG Genossen zu bilden und eigene Aufklärung zu betreiben, natürlich unterstützend zur Staatsanwaltschaft in Potsdam und deren Ermittlungen.

Es ist aber auch Zeit sich einmal die Vermittler der Genossenschaft anzuschauen. Vermittler wie zum Beispiel Zenke Privatier, denn natürlich stellt sich hier auch die Frage nach einer Beraterhaftung von Seiten der Vermittler, denn auch eine genossenschaftliche Beteiligung ist eine Kapitalanlage. Im Interesse der Vermittler hoffen wir dann einmal, dass die ordentlich und vollständig beraten wurden.

Natürlich, sehr geehrter Herr Klein, kümmern wir uns dann auch um den Prüfer und Prüfungsverband der Genossenschaft.

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