Start Europa Auslieferung

Auslieferung

2
0
Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Im Streit über die Auslieferung katalanischer Politikerinnen und Politiker durch Belgien hat Spanien einen Teilerfolg errungen. Heute urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass Belgien die Auslieferung grundsätzlich nicht aus Gründen ablehnen darf, die allein im spanischen Recht liegen. Anders sei es aber, wenn das zu einer Verletzung von Grundrechten führe.

Hintergrund des Streits ist das umstrittene Referendum Kataloniens über eine Abspaltung von Spanien im Jahr 2017. Spanien erkannte das nicht an. Mehrere Organisatoren des Referendums wurden wegen „Aufruhrs“ und der „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ angeklagt. Der Straftatbestand des Aufruhrs oder der Rebellion wurde aber zum Jahresbeginn 2023 abgeschafft.

Die sieben Angeklagten waren überwiegend nach Belgien geflohen, weswegen Spanien europäische Haftbefehle ausstellte. Seither wird gestritten, ob Belgien diese vollstrecken und die katalanischen Politiker ausliefern muss.

Für den früheren katalanischen Kulturminister Lluis Puig i Gordi lehnten die belgischen Justizbehörden das ab. Der Oberste Gerichtshof Spaniens, der den Haftbefehl ausgestellt hatte, sei dafür nicht zuständig gewesen.

Vorheriger ArtikelKorruptionsskandal
Nächster ArtikelErfolg
Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here