Aurimentum hat kein Gold der Kunden gelagert – Offizielle Presseverlautbarung

Am Ende des Regenbogens wartet ein Topf voller Gold – irische Redewendung.

Zur Sache Aurimentum

Vor einigen Jahren haben die erfahrenen Kaufleute und Vertriebsexperten Reinhard Fuchs und Reinhard Scherm ihre geschäftlichen Aktivitäten zusammengeführt und die R&R Consulting GmbH, Alte Forstlahmer Str. 22, 95326 Kulmbach gegründet. Der Gesellschaftsvertrag vom 28.04.2014 sah vor: Konzepterstellung für Kapitalanlagen, Edelmetallhandel und Unternehmensberatung, soweit keine Erlaubnispflicht nach dem KWG besteht. Stammkapital: 25.000,00 EU.

Aurimentum steht laut eigener Darstellung für:

„GOLD FÜR JEDERMANN IM EIGENTUM UND PHYSISCHEN BESITZ
Unsere Mission ist es, Vermögensschutz zu betreiben und Vermögenssicherung durch die Investition in Gold für jedermann voranzubringen. Diese Leidenschaft für Vermögensschutz treibt uns an, unsere Vision in Zukunft zu verwirklichen. Unsere Partner und deren Kunden bauen auf unsere Kompetenz und unsere Verlässlichkeit. Gemeinsam mit unseren Partnern gestalten wir eine nachhaltige finanzielle Zukunft.“

Gesprächskultur zur Klärung von Unklarheiten

Nun, wer unseren Blog liest, weiß, dass wir mit den Geschäftsführern des Goldlabels Aurimentum der R&R Consulting GmbH, aus München und Kulmbach, im Gespräch sind. Hintergrund war vor einigen Monaten ein Bericht über fehlende Bilanzen im öffentlichen Register und eine Überschuldung nach der letzten veröffentlichen Bilanz. 

Natürlich haben sich unsere Recherchen zu dem Unternehmen noch einmal verstärkt, nachdem der PIM Gold-Skandal öffentlich wurde. Es ist klar, dass man dann auch andere Unternehmen dieser Branche möglicherweise mit kritischeren Augen sieht, als vor dem Publikwerden eines solchen Skandals. Sicherlich ist das für jeden unserer Leser nachvollziehbar.

Zurück zum Unternehmen Aurimentum. Hier haben wir uns mit den verantwortlichen Geschäftsführern des Unternehmens ausgetauscht. Es war ein angenehmer Austausch, in denen wir den Eindruck hatten, dass die beiden Geschäftsführer wirklich offen und ehrlich unsere Fragen beantworten wollten. Nun, im Laufe der Zeit mussten wir dann feststellen, dass das mit der offenen Kommunikation immer schwieriger wurde, je kritischer unsere Fragen an die Herren wurden. Eine bilanzielle Überschuldung laut letzter veröffentlichter Bilanz ist ja nicht gerade ein besonderes Qualitätsmerkmal eines Unternehmens.

Irgendwann fühlten sich die Herren möglicherweise zu sehr in Bedrängnis gebracht von unserer Hartnäckigkeit und schalteten eine Hamburger Rechtsanwaltskanzlei in dem Vorgang ein.

Presseanfrage an Vermittler der Produkte der Aurimentum

Ausgangspunkt dafür war wohl eine Presseanfrage, die wir an einige Vermittler des Unternehmens gestellt hatten, und die im Vermittlerkreis anscheinend für viel Unruhe gesorgt hatte. Es ist möglich, dass da dann auch der Vertrieb begonnen hat, kritisch nachzufragen.

Natürlich setzen wir uns auch mit den beauftragten Rechtsanwälten auseinander. Manchmal ist es sogar gut, wenn Rechtsanwälte zwischengeschaltet werden, denn dann hat man auch einen konkreten Ansprechpartner in der Sache, der konkrete Antworten geben kann. Da sind wir wieder bei der irischen Mythologie: Am Ende des Regenbogens wartet ein Goldtopf… Am Ende einer Woche nach einem freundlichen Gespräch erwartet die Redaktion von diebewertung.de dann auch eine freundliche Antwort.

Zunächst einmal wurde der Vorgang wohl von einer angestellten Rechtsanwältin bearbeitet. Aber als wir dann eine konkrete Presseanfrage gestellt haben, deren Beantwortung sicherlich eine große Tragweite für das Unternehmen bedeuten könnte, hat sich die Chefin der Kanzlei selber eingeschaltet und unsere Presseanfrage am gestrigen Nachmittag mit einem umfangreichen Schreiben beantwortet.

Offizielles Informationsschreiben der Rechtsanwältin der R & R GmbH zu Aurimentum

Es war dann allerdings mehr ein Androhungs- und Hinweisschreiben in der Sache selber. Aber es gab auch einige harte Fakten im Schreiben, welche wir hier nun in einigen Punkten zitieren wollen.

Pflichtverletzung durch fehlende Bilanzen?

Das Unternehmen hat in den letzten Jahren keine neuen Bilanzen veröffentlicht. Die letzte im Unternehmensregister hinterlegte stammt aus dem Jahre 2015. Die 2016- und die 2017-Bilanz hätten nach den gesetzlichen Vorgaben längst hinterlegt werden müssen, wenn man sein Unternehmen ordentlich führt.

Ein Unternehmen, welches mit Anlegergeldern/ Kundengeldern arbeitet, sollte aber genau das tun und auch in Sachen „pünktliche Hinterlegung von Bilanzen“ korrekt und gesetzestreu arbeiten. Nach Auskunft des Unternehmens soll dies bis spätestens Ende 2019 nachgeholt werden.

Bilanzielle Überschuldung?

Schaut man sich die letzte Bilanz des Unternehmens an, eben die aus dem Jahre 2015, dann findet man hier ein bilanziell überschuldetes Unternehmen. Genau deshalb wäre es wichtig gewesen, dass man die weiteren Bilanzen des Unternehmens hätte einsehen können. So wäre es ja möglich, dass sich die bilanzielle Überschuldung mittlerweile erledigt hat oder dass diese noch angewachsen ist. Wir wissen es aktuell leider nicht.

bilanz2015aurimentum

Wir erinnern uns sicherlich auch hier wieder alle an den Vorgang PIM Gold, denn auch hier gab es seit Jahren keine testierte Bilanz mehr, die im Unternehmensregister hinterlegt wurde.

Die von Aurimentum beauftragte Rechtsanwältin teilte uns nun mit, dass die fehlenden Bilanzen in den nächsten Wochen alle hinterlegt würden und dass man mit der Hinterlegung der 2018-Bilanz natürlich noch bis zum 31. Dezember Zeit habe. Das ist natürlich korrekt. Den Grund, warum die anderen Bilanzen, die längst hätten hinterlegt werden müssen, nicht hinterlegt wurden, hat man uns nicht genannt.

Gibt es eingelagertes Kundengold?

Wir hatten zudem nachgefragt, wie hoch der aktuelle physisch vorhandene Goldbestand der Anleger ist, welchen man als Sondervermögen ggf. Kunden direkt zuordnen kann.

Die Antwort der Rechtsanwältin: „Das Gold wird nach dem Kauf durch den Kunden direkt an diesen ausgeliefert. Die Kunden erhalten die Ware daher umgehend, nachdem sie den Kauf abgeschlossen haben. Vor diesem Hintergrund gibt es keinerlei Sondervermögen in dem von ihnen angesprochenen Kontext.“

Diese Antwort hat uns in der Redaktion dann glatt vom Hocker gehauen, denn das widerspricht dann allen Aussagen, die das Unternehmen in Gesprächen mit unserer Redaktion gemacht hatte in der Vergangenheit.

Gesprächspunkt war immer das Aurimentum-Programm Goldkauf mit Treuebonus. Siehe hierzu dem beigefügten Flyer.

Goldkaufmittreuebonus

Genau den Inhalt dieses Flyers wollten wir erläutert haben von den Herren, was diese dann auch bereitwillig getan haben. Der Kunde kauft das Gold zu einem 30% erhöhten Kaufpreis. Gleichzeitig versprechen die Kundenberater, dass man das Gold nach 24 Monaten zuzüglich des Treuebonus‘ an das Unternehmen verkaufen kann, wobei der Treubonus nur in Gold geliefert wird. Laut Ziffer 4. der Vertragsbedingungen entsteht der Treuebonus nur, wenn der Kunde das „gekaufte Gold“ 24 Monate im Eigentum behält. Wenn aber mit einem Kauf nach Ablauf von 24 Monaten 8% zusätzliches Gold geliefert werden muss, sollte diese Menge als Sondervermögen bzw. zumindest treuhänderisch (wie z.B. der Aufsichtsrat der R&R verlautbart) vorgehalten werden.

Überdies ist zu beachten, dass die Geschäftsführer der R&R uns gegenüber von einem faktischen Sachdarlehen sprachen (was angesichts der eigenartigen juristischen Konstruktion wohl denkbar erscheint).

Bis dahin kann Aurimentum dann wohl mit dem Gold arbeiten, wenn wir die AGBs richtig verstanden haben und das Gespräch mit den Herren richtig im Kopf haben. Von beiden Herren wurde in einem Gespräch in Leipzig nochmals explizit betont, dass dieses Kundengold in einer Bank liegen würde und dem Kunden selbstverständlich zuzuordnen wäre.

Nun mag es sein, dass die beauftragte Rechtsanwältin möglicherweise nicht ordnungsgemäß von ihrer Mandantschaft informiert wurde bzw. nicht den vollen Umfang der Geschäftstätigkeit ihrer Mandantin überblickt.

In diesem Kontext halten wir die Aussage für „Sprengstoff“. Nun haben wir sogar versucht, diesen Widerspruch mit der Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg zu klären, dort angerufen und um Rückruf gebeten, um zu klären, ob hier nicht ein Missverständnis vorliegen könnte in der Beantwortung dieses Punktes in unserer Presseanfrage.

Einen Rückruf bekamen wir leider nicht, so dass wir diese brisante Aussage dann mal im Raum stehen lassen müssen. Die Frage lautet: Wie kann das Unternehmen einen Goldtreuebonus von 8% nach zwei Jahren versprechen, wenn es laut einiger Presseerklärung gar kein Kundengold hat?

Gefragt haben wir dann auch noch:

Welche plausibel nachvollziehbare Wertschöpfungskette hat ihre Mandantin, um Provisionen für Vermittler, Zinsen für Anleger und Kostendeckung der eigenen Verwaltungskosten abzudecken?

Die Antwort der Aurimentum Rechtsanwältin:

„Das Geschäftsmodell unserer Mandantschaft rechnet sich, wie im Handelsregister hinterlegt, durch die Handelserträge, welche unsere Mandantschaft mit Gold erwirtschaftet. Es handelt sich um ein nachhaltiges Geschäftsmodell, welches kostenorientiert ist und sich daher massiv von anderen Modellen unterscheidet, die möglicherweise in dieser Branche in Misskredit gelangt sind.“

Zum Abschluss des Schreibens hat man dann noch versucht, uns „Angst einzuflößen“. Hier heißt es: „Jeglicher Schaden, der unserer Mandantschaft durch eine rechtswidrige Berichterstattung Ihrerseits entsteht, wird umgehend bei Ihnen geltend gemacht.“

Nun, sehr geehrte Frau Dr. Rechtsanwältin. Sie wissen doch: „Angst essen Seele auf“.

8 Comments

  1. Schramm Donnerstag, 10.10.2019 at 09:40 - Reply

    Rollt da der nächste GOLD Skandal auf die Anleger zu? Die Kommentare lassen dies befürchten. Wie Dumm muss der Vermittler sein, für das Unternehmen Vermittlungsdienstleistungen zu erbringen? Dümmer geht immer.

  2. luckysilver Montag, 07.10.2019 at 15:32 - Reply

    Was findet ihr so schlimm daran das Aurimentum, mit Zustimmung des Kunden, das Gold erst in 2 Jahren ausliefert an den Kunden? Meine Kunden sind alle zufrieden mit Aurimentum! Für mich das sicherste Goldangebot im Netz!

    • Manfred Montag, 07.10.2019 at 16:34 - Reply

      Mensch Lucky überlegmal:
      Du kaufst Gold mit 30 % Aufschlag zum Marktpreis und nach 24 Monaten bekommste noch 8% obendrauf, weil Du blöd genug warst, es nicht sofort zum Marktpreis liefern zu lassen.

      Wer sind jetzt die Gewinner? Die Kunden die sowas um 22% verteuert kauften, oder die Vermittler die es denen einredeten und Provisionen über 5% bekamen?

      Ja, natürlich sind die Kunden zufrieden, weil sie es ja nicht besser wissen. Jeden Morgen steht mindestens ein Doofer auf.

      PS: Wer Gold kaufen will hat -zig andere Möglichkeiten als bei aurimentum zum wahren Marktpreis zu kaufen.

      Hier z.Bsp: https://www.gold.de/kaufen/goldmuenzen/kruegerrand/

  3. olaf Sonntag, 06.10.2019 at 11:58 - Reply

    Yepp, alles richtig! Das sagt doch auch der Geschäftszweck von R&R Consulting. Die Handeln mit Gold. Hier finanziert der Kunde das Gold vor und bekommt dafür tolle Zinsen in der heutigen Zeit. Hört auf zu Jammern, tolle Sache! Alle Kunden wissen das mit dem Gold gearbeitet wird. Meinen erklär ich das natürlich auch immer. Ihr seid doch alle nur neidig weil das bei Aurimentum so klappt. Das schon seit Jahren! Fuchs erklärt das mit dem Sachdarlehen immer super!

  4. Überzeugter Sonntag, 06.10.2019 at 10:36 - Reply

    Ich bin seit fast 3 Jahren überzeugter Vermittler des Unternehmens, und alle meine Kunden sind mit Aurimentum zufrieden. Bisher hat jeder Kunde sein Kapital zurückbekommen, das mit dem Treuebonus.

    Es ist doch aus dem Kunden völlig klar, das Aurimentum mit dem Gold arbeiten muss um den Treuebonus zu verdienen. Was daran ist so verwerflich?

    Der Kunde bekommt sein Gold natürlich ausgeliefert, nach Hause oder eine Lagerstätte die er Aurimentum benennt. Aurimentum handelt dann mit diesem Gold. Das weiss der Kunde natürlich bei seinem Vertragsabschluss, und erlaubt Aurimentum das auch.Das das Gold dann auch einmal kurzfristig zu Geld gemacht wird ist doch logsich. Man kann Gold ja nicht mit Gold bezahlen, wo läge da der Sinn?

    Ich fühle mich mit meinen Kunden seit Jahren dort gut aufghoben. Die Geschäftsführer sind ehrliche Leut und keine Betrüger. Das will ich hier dann auch einmal deutlich sagen. PIM GOLD Betrug macht alle Kunden und den Vertrieb verrückt. Mit PIM Gold hat Aurimentum nichts zu tun. Ich kann allen Anlegern nur raten das Gold bei Aurimentum zu kaufen.

  5. markuslauser Sonntag, 06.10.2019 at 10:11 - Reply

    Mensch Herr Bremer Aurimentum kann doch auch gar kein Gold haben, das gehört doch dem Kunden. Der leiht das doch Aurimentum nur um damit zu Handeln damit er seinen Bonus bekommt. Ganz einfach der Kunde bezahlt jetzt und bekommt in 24 Monaten sein gekauftes Gold geliefert. So einfach ist das. Sagt ihnen der Begriff Sachdarlehen etwas? Nicht hinter jedem Geschäft einen Betrüger sehen. Es gibt auch ehrliche Unternehmen. Aurimentum gehört dazu! Basta!

    • Karl-Heinz Sonntag, 06.10.2019 at 14:44 - Reply

      Mensch Herr Lauser, jetzt hauen Sie aber einiges Durcheinander! Wenn Ihnen das mal nicht im Anlegerregressprozess auf die Füße fällt! Zum Wesen eines Sachdarlehens und damit zum Unterschied zur Leihe – neben der Entgeltlichkeit – gehört es, dass nicht die Selbe sondern eine andere Sache gleicher Art und Güte zurückgegeben wird. Der Entleiher darf sie sich also aneignen und muss dann zum Schluss etwas Vergleichbares verzinst an den Darlehensgeber zurrückgeben.
      Ich kann die Sektkorken bei den Anlegeranwälten schon hören.
      Hier können aber keine Sachdarlehen vorliegen!!!
      Die Aussagen der Anwältin ( Die Antwort der Rechtsanwältin: Das Gold wird nach dem Kauf durch den Kunden direkt an diesen ausgeliefert. Die Kunden erhalten die Ware daher umgehend, nachdem sie den Kauf abgeschlossen haben. Vor diesem Hintergrund gibt es keinerlei Sondervermögen in dem von ihnen angesprochenen Kontext. ) und der Vorstände( Von beiden Herren wurde in einem Gespräch in Leipzig nochmals explizit betont, dass dieses Kundengold in einer Bank liegen würde und dem Kunden selbstverständlich zuzuordnen wäre. ) ist insofern kohärent, als das sich von Aurimentum gerade nicht das Kundengold angeeignet wird, es also nur Miete sein kann.
      Mit was Bitteschön werden dann aber Treuebonus, Kosten und Provisionen verdient?
      Oder ist das Ganze doch nur aus BaFin- Sicht ein verkapptes Einlagengeschäft und aus Kundensicht eine unwirtschaftliche Möglichkeit an Gold zu gelangen? Jedes Tafelgeschäft wäre billiger, natürlich verdient der Händler dabei nicht genug mit der läppischen 5% Marge…

      • Karl-Heinz Sonntag, 06.10.2019 at 20:24 - Reply

        Mega culpa! Bei „ Der Entleiher darf sie sich also aneignen und muss dann„muss es Natur heißen „der Sachdarlehensnehmer“!

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