Aufruf der Saatsanwaltschaft Mannheim an Geschädigte

Die Staatsanwaltschaft Mannheim führt unter Az. 807 Js 6220/14 ein Ermittlungsverfahren gegen drei niederländische Angeschuldigte.

Neben den Ermittlungen zur Strafverfolgung wird zugleich ein Rückgewinnungshilfeverfahren zugunsten der durch die Straftat Geschädigten durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurden Vermögenswerte der Beschuldigten gemäß §§ 111 b ff StPO aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mannheim vom 06.03.2015, Az. 42 Gs 355/15 gesichert.

Die drei niederländischen Angeschuldigten stehen im Verdacht, in wechselnder Besetzung im Zeitraum Ende Juni 2013 bis 05. März 2015 in 163 Fällen in verschiedenen deutschen Städten in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Niedersachen und Schleswig-Holstein – unter anderem in den Städten Mannheim, München, Frankfurt, Köln und Leverkusen – hochwertige PKWs, aber insbesondere Motorräder der Marken Honda, BMW, Kawasaki, Yamaha und Ducati aus Tiefgaragen entwendet zu haben und diese im Anschluss direkt in die Niederlande verbracht zu haben.

Die staatsanwaltschaftliche Sicherungsmaßnahme und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechtechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Geschädigte Personen mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Mannheim, L 10, 11-12, 68161 zum Az. 640 AR 808/15 in Verbindung setzen.

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