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Aufpassen sagt die BaFin vor gefälschten Zahlungsaufforderungen/BaFin wird hier missbraucht!

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Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Zahlungsaufforderungen versendet, mit denen Finanztransaktionen ins Ausland veranlasst werden sollen. Sie bittet alle Empfänger, sich umgehend an die Polizei zu wenden. Beim sogenannten „CEO-Fraud“, zu Deutsch Geschäftsführer- beziehungsweise Vorstands-Betrug, verwenden die Täter die Identität eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds eines Unternehmens, um verfügungsberechtigte Mitarbeiter zu Finanztransaktionen auf ausländische Konten zu verleiten. Um dem Ansinnen Glaubwürdigkeit zu verleihen, fügen die Betrüger häufig gefälschte Zahlungsaufforderungen der BaFin bei.

Erst vor wenigen Wochen war in diesem Zusammenhang ein besonders spektakulärer Fall aus Österreich bekanntgeworden. Hier hatte sich auf diese Art und Weise ein Betrüger 50 Millionen Euro ergaunert!

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