Anlegerschutzgemeinschaften zum Thema „Infinus“ bringen hier gar nichts!

Dieser Meinung sind nicht nur wir. Auch ein „Anwalt“ schreibt dazu „Was bringen Anlegerschutzgemeinschaften. Im Moment erschließt sich uns nicht, warum man sich einer derartigen Gemeinschaft anschließen und was diese konkret bewirken soll. Über aktuelle Entwicklungen werden Sie ohnedies zeitnah informiert, soweit dies überhaupt relevant ist. Wenn sie Inhaber von Orderschuldverschreibungen sind, können Sie auf Aktivitäten des Insolvenzverwalters warten. Bei anderen Anlageformen, Genussrechten und Nachrangdarlehen, sind Sie gehalten, individuell vorzugehen. Wir haben daher den Verdacht, dass die meisten dieser Schutzgemeinschaft nur Akquisitionsvehikel für Anwälte sind. Nennenswerte Vorteile sind daraus nach unserer Einschätzung nicht zu erwarten.

Da werden sich die Kollegen von Rechtsanwalt Lachmair aus München aber freuen. In einem anderen Artikel haben wir in der vorigen Woche einmal veröffentlicht „wer zu wem“ in diesem Bereich gehören kömnnte.

3 Comments

  1. Claus Z Montag, 25.11.2013 at 16:03 - Reply

    Lieber gmeier, ich würde Ihnen nur zu gerne Recht geben, Fakt ist aber auch das die Unternehmen durch die zwangsweise herbeigeführten Insolvenzen nur noch einen Bruchteil des Wertes haben der in den Büchern steht. Die LV´s, Immobilien, Edelmetalle und Cash werden wohl nicht ausreichen alle OSV und Nachrangdarlehen zu bedienen. Wer diesen dramatischen Wertverlust der Unternehmen zu verantworten hat lasse ich mal dahingestellt.

    • Bernd Montag, 25.11.2013 at 19:17 - Reply

      Hallo Claus Z,

      wie kommst Du zu der Annahme, dass durch eine Insolvenz Sachwerte verlieren? Ich stimme Dir zu, dass das bei einem Notverkauf der Fall sein kann, da die von Dir zitierten Anlagen nach dem Buchwert bilanziert sind, haben sie auch noch erhebliche stille Reserven.
      Ich denke, der Insolvenzantrag hat vor allem drei Gründe, 1. Die Geschäftsleitung ist nicht Handlungsfähig von der U-Haft aus. 2. Zum Monatsende werden viele Zahlungen fällig, welche wegen der gesperrten Konten nicht bedient werden können und 3. der Insolvenzverwalter wird feststellen, dass alle benötigten Anlagegelder vorhanden sind und die Anleger fristgerecht bedient werden können. Es bedarf also keines Notverkaufes und die Schlussgewinne bei KLV´s usw. können wie geplant gezogen werden.

  2. gmeier Montag, 25.11.2013 at 15:28 - Reply

    Teilweise ist es unglaublich was so alles geschrieben wird.
    Wie mit den Ängsten der Anleger „gespielt“ wird.
    Warum,
    macht sich nicht der ein oder andere“ Experte“ mal die Mühe und liest die ein oder andere Bilanz.
    U.a. gibt es da einen Finanzbericht ! ((wenn der ein oder andere Akteur den mal hätte…)
    in dem steht u.a. eine Aussag zu Gesamtvermögen und zu Fremdkapital.
    Hieraus ergibt sich ein plus zu Vermögen von über 100 mio. €.
    Das ist erst einmal ne Tatsache.

    Und, Ihr lieben Experten, warum sind denn nicht zwischenzeitlich andere Behörden wie z.b. das Finanzamt aktiv geworden ?

Leave A Comment