Anlegergeld verbrannt: Planet energy Windpark Buchhain II GmbH & Co. KG

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Planet energy Windpark Buchhain II GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz zum 31. Dezember 2021

Aktiva

31.12.2021 31.12.2020
A. ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 3.699.618,00 4.310.007,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 13.266,22 0,00
3.712.884,22 4.310.007,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 146.642,27 83.111,08
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 416,76 60,00
– davon gegen Gesellschafter: € 416,76 (Vorjahr: € 60,00)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 13.576,35 10.556,28
160.635,38 93.727,36
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 153.063,63 195.064,89
313.699,01 288.792,25
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 27.053,53 26.577,20
4.053.636,76 4.625.376,45

Passiva

31.12.2021 31.12.2020
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteil der Kommanditistin 25.000,00 25.000,00
II. Genussrechtskapital 3.400.000,00 3.400.000,00
III. Verlustsonderkonto der Kommanditistin -2.435.367,51 -2.246.858,14
989.632,49 1.178.141,86
B. RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen 211.090,99 177.760,91
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2.720.378,73 3.214.993,05
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 535.832,20 (Vorjahr: € 535.832,20)
– davon mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren: € 2.143.328,80 (Vorjahr: € 2.143.328,80)
– davon mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren: € 41.217,73 (Vorjahr: € 535.832,05)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 46.064,51 4.987,58
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 46.064,51 (Vorjahr: € 4.987,58)
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 701,95
– davon gegenüber Gesellschafter: € 0,00 (Vorjahr: € 0,00)
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 0,00 (Vorjahr: € 701,95)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 44.649,10 0,00
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 44.649,10 (Vorjahr: € 0,00)
– davon aus Steuern: € 0,00 (Vorjahr: € 0,00)
2.811.092,34 3.220.682,58
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 41.820,94 48.791,10
4.053.636,76 4.625.376,45

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

2021 2020
1. Umsatzerlöse 812.651,66 856.592,64
2. Sonstige betriebliche Erträge 10.782,70 7.030,59
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -14.040,00 -14.040,00
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -610.389,00 -610.389,00
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen -307.297,93 -303.908,50
6. Betriebsergebnis -108.292,57 -64.714,27
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -80.216,80 -129.046,11
– davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen: € 5.496,20 (Vorjahr: € 6.343,63)
8. Ergebnis nach Steuern -188.509,37 -193.760,38
9. Jahresfehlbetrag -188.509,37 -193.760,38
10. Zuweisung zum Verlustsonderkonto der Kommanditistin 188.509,37 193.760,38
11. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

I. Allgemeine Erläuterungen

Die Planet energy Windpark Buchhain II GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 112304 eingetragen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den sie ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB) erstellt.

Als kleine Personenhandelsgesellschaft haben wir von den gemäß § 288 Absatz 1 HGB möglichen Erleichterungen bei den Angaben Gebrauch gemacht. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß § 266 Absatz 1 Satz 3 und § 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

II. Bilanzierung und Bewertung

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten aktiviert.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert.

Die Haftungsverhältnisse entsprechen den am Bilanzstichtag eingegangenen Verpflichtungen.

III. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von € 416,76 (Vorjahr: € 60,00). Bei den Forderungen handelt es sich ausschließlich um sonstige Vermögensgegenstände gegen Gesellschafter (Vorjahr: € 60,00).

Liquide Mittel

Von den liquiden Mittel entfallen € 14.524,59 auf Liquiditätsreserven für Darlehensverträge, welche Verfügungsbeschränkungen unterliegen (Vorjahr: € 156.025,59).

Eigenkapital

Das im Jahr 2013 begebene Genussrechtskapital in Höhe von € 3.400.000,00 (7.800 Stück) hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2032. Die Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist ausgeschlossen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von € 626.545,81 (Vorjahr: € 541.521,73). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen ausschließlich gegenüber Kreditinstituten in Höhe von € 2.184.546,53 (Vorjahr: € 2.679.160,85), davon mit einer Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren in Höhe von € 2.143.328,80 (Vorjahr: € 2.143.328,80) und von mehr als fünf Jahren in Höhe von € 41.217,73 (Vorjahr: € 535.832,05).

Die Gesellschaft hat zur Sicherung der Bankverbindlichkeiten u.a. Forderungen aus dem Stromverkauf der Windkraftanlage abgetreten, ein Bankguthaben in Höhe von € 14.524,59 verpfändet und die Windkraftanlagen sicherungsübereignet.

IV. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist:

Name Sitz gezeichnetes Kapital
Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH Hamburg € 25.000,00

Zusammensetzung der Geschäftsführung der Komplementärin:

1)

Herr Alexander Street, Kaufmann

2)

Herr Julian Tiencken, Dipl.-Ingenieur MBA

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften oder ähnlichen Verpflichtungen der Gesellschaft, die nach § 251 HGB auszuweisen sind, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Pachten, Wartungsverträgen, Versicherungen sowie kaufmännischer und technischer Betriebsführung und betragen insgesamt € 2.712.172,00 (davon im Folgejahr fällig: € 227.670,00).

 

Hamburg, den 31. März 2022

Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH

gez.: Alexander Street

gez.: Julian Tiencken

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2021 Zugänge Abgänge 31.12.2021
SACHANLAGEN
1. Technische Anlagen und Maschinen 9.766.227,65 0,00 0,00 9.766.227,65
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 13.266,22 0,00 13.266,22
9.766.227,65 13.266,22 0,00 9.779.493,87
Aufgelaufene Abschreibungen
01.01.2021 Zugänge Abgänge 31.12.2021
SACHANLAGEN
1. Technische Anlagen und Maschinen 5.456.220,65 610.389,00 0,00 6.066.609,65
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
5.456.220,65 610.389,00 0,00 6.066.609,65
Buchwerte
31.12.2021 31.12.2020
SACHANLAGEN
1. Technische Anlagen und Maschinen 3.699.618,00 4.310.007,00
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 13.266,22 0,00
3.712.884,22 4.310.007,00

LAGEBERICHT 2021

DER PLANET ENERGY WINDPARK BUCHHAIN II GMBH & CO. KG

GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS

Geschäftsmodell

Die Planet energy Windpark Buchhain II GmbH & Co. KG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Green Planet Projects GmbH. Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin, der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, welche hierfür jährlich eine Haftungsvergütung in Höhe von 2.000 EUR erhält. Die Planet energy Windpark Buchhain II GmbH & Co. KG verfügt über keine eigenen Angestellten. Die Green Planet Projects GmbH sowie externe Dienstleister übernehmen im Rahmen von Betriebsführungsverträgen die kaufmännische- und technische Betriebsführung. Für die kaufmännische Betriebsführung hat die Green Planet Projects GmbH hat im Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung in Höhe von rund 6.054 EUR erhalten. Der Windpark der Planet energy Windpark Buchhain II GmbH & Co. KG ist im Januar 2012 in Betrieb genommen worden. Dieser Windpark befindet sich in Brandenburg und besteht aus drei Windenergieanlagen des Typs Vestas V90 mit einer Nabenhöhe von 105 Metern und einer Gesamtleistung von 6,0 MW. Der wesentlichste Einflussfaktor auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist das Windaufkommen.

In Abhängigkeit davon werden durch die Windenergieanlagen Einspeiseerlöse erzielt. Die Vergütung je eingespeister Kilowattstunde ist bis zum 31.12.2032 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgesichert. Ein weiterer wesentlicher Einflussfaktor ist der Instandhaltungsaufwand für die Windenergieanlagen. Diesbezüglich besteht mit einem Wartungsserviceanbieter ein Vollwartungsvertrag, durch den die Instandhaltungsrisiken gegen eine pauschale Vergütung auf den Serviceanbieter verlagert werden. Überdies wurden eine Maschine – und eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen.

Ziele und Strategien

Die vorrangige Zielsetzung der Gesellschaft besteht darin, nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen, möglichst viel Strom aus Windenergie in das Stromnetz einzuspeisen und hierüber Einspeiseerlöse zu generieren.

Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft ist in den Bereichen Forschung und Entwicklung nicht aktiv.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Gesellschaft ist von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen weitgehend unabhängig, da der wesentliche Ertragsfaktor das Windaufkommen ist und die Vergütung des eingespeisten Stroms durch das EEG nach unten abgesichert ist.

Die branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben nur insofern einen Einfluss, als dass die Instandhaltungskosten davon abhängen können. Aufgrund des mit dem unabhängigen Serviceanbieter abgeschlossenen Vollwartungsvertrags haben diese jedoch für die folgenden Betriebsjahre nur geringe Auswirkungen.

Geschäftsverlauf

Die Anlagen des Windparks befinden sich seit Vollwartungsvertrag im Marktprämienmodell und veräußern den erzeugten Strom an einen Direktvermarkter. Dies führte zu einer höheren Vergütung für den erzeugten Strom im Vergleich zur Vergütungshöhe nach EEG. Die durchschnittliche technische Verfügbarkeit der Windenergieanlagen lag mit 97,49 % über dem erwarteten Wert von 97 %.

Die Gesamtkosten liegen unter der Planung für das Geschäftsjahr 2021. Sonstige wesentliche Erträge wurden nicht erzielt. Auszahlungen an die Gesellschafterin sind keine geleistet worden. Das handelsrechtliche Ergebnis im Geschäftsjahr 2021 beträgt – 188.509 EUR.

Für das Geschäftsjahr 2021 erhalten die Inhaber der Genussrechte „Saubere Kraftwerke 4“ von der Planet energy Windpark Buchhain II GmbH & Co. KG keine Genussrechtsvergütungen und keine Rückzahlungen von Genussrechtskapital.

Ertrags- Finanz- und Vermögenslage

Die Ertragslage ist im Wesentlichen durch die Einspeiseerlöse, Investitionskosten, den an die finanzierende Bank zu leistenden Schuldendienst und durch Abschreibungen geprägt. Der Energieertrag des Planet energy Windpark Buchhain II GmbH & Co. KG lag mit 6.786 MWh rund 41 % unter dem für das Jahr 2021 prognostizierten Energieertrag. Die Differenz erklärt sich durch das geringe Windaufkommen in nahezu allen Monaten des Jahres 2021.

Die Finanzlage ist maßgeblich durch das Eigenkapital ersetzende Genussrechtskapital, sowie ein langfristiges Bankdarlehen dargestellt. Von Juli 2013 bis Januar 2014 hat die Gesellschaft Genussrechte mit dem Titel „Saubere Kraftwerke 4“ zur Rückführung des durch die Green Planet Projects GmbH zur Verfügung gestellten Gesellschafterdarlehen begeben.

Die Vermögenslage der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die aktivierten Projektrechte und Windenergieanlagen bestimmt.

RISIKO-, CHANCEN- und PROGNOSEBERICHT

Die Risikosituation der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch das Windaufkommen geprägt. Zur Abfederung außerordentlicher Mindererträge und zur Finanzierung von Instandhaltungskosten werden Liquiditätsrücklagen gebildet. Überdies sind mögliche Schäden an den Windenergieanlagen und hieraus resultierende Ertragsausfälle über eine Maschinenversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung in begrenztem Maße abgedeckt.

Die Chancen der Gesellschaft liegen insbesondere in einem über dem prognostizierten langjährigen Mittel liegenden Windaufkommen sowie der Vermarktung der produzierten Strommengen in den unterschiedlichen Formen der Direktvermarktung.

Bisher lag das Windaufkommen unter dem prognostizierten langjährigen Mittel, was zu Jahresfehlbeträgen geführt hat. Aus der Liquiditätsplanung ergibt sich dennoch unverändert die Fähigkeit der Gesellschaft allen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

 

Hamburg, den 31. März 2022

gez.: Alexander Street

gez.: Julian Tiencken

Versicherung der gesetzlichen Vertreter der Planet energy Windpark Buchhain II GmbH & Co. KG nach §289 Abs. 1, Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, den 31. März 2022

gez. Alexander Street

gez. Julian Tiencken

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Planet energy Buchhain II GmbH & Co. KG, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Planet energy Buchhain II GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Planet energy Buchhain II GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die Prüfung umfasste auch die Feststellung, ob bei der Vermögensanlage die Sachverhaltsvoraussetzungen gem. § 25 Abs. 2 (Beachtung eines der Vermögensanlage zugrundeliegenden Gesellschaftsvertrags oder Treuhandverhältnisses) sowie § 25 Abs. 3 VermAnIG (ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten) erfüllt sind sowie, sofern dies gegeben ist, die Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Prüfungen mit den daraus resultierenden Feststellungen und Bestätigungen.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar;

sind die Sachverhaltsvoraussetzungen gem. § 25 Absätze 2 und 3 VermAnlG bei der vorliegenden Vermögensanlage nicht erfüllt. Demgemäß waren keine der daran anknüpfenden Prüfungen, Feststellungen und Bestätigungen durchzuführen.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Die Abschlussprüfung ist gleichwohl ihrem Wesen nach keine Unterschlagungsprüfung, d.h. sie ist nicht primär darauf ausgerichtet, Untreuehandlungen, Unterschlagungen oder ähnliche Sachverhalte aufzudecken. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, 1. April 2022

Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Astrid Busch, Wirtschaftsprüferin

gez. Dr. H.-W. Kortmann, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 30. April 2022 festgestellt.

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