Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen frühere Pflegeheim-Mitarbeiterin zugelassen

HILDESHEIM. Die Strafkammer 16 des Landgerichts Hildesheim hat mit Beschluss vom 16.11.2022 zwei Anklagen der Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen eine 45-jährige frühere Mitarbeiterin eines Pflegeheims zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 26 KLs 17 Js 48585/21; Schlagwort: Pflegeheim). Die beiden Anklagen wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

Der Frau wird mit der ersten Anklageschrift vorgeworfen, im Zeitraum von Ende November bis Mitte Dezember 2021 eine fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen begangen zu haben. Sie soll als Mitarbeiterin eines Pflegeheims in Hildesheim eine Corona-Impfung vorgetäuscht haben, weshalb sie trotz einer Covid-Infektion in ihrem familiären Umfeld habe arbeiten dürfen. Nachdem die Frau dann selbst unbemerkt erkrankt gewesen sei, soll sie einen Kollegen infiziert haben. In den Folgetagen soll es aufgrund einer von der Angeklagten in Gang gesetzten Kette zu weiteren Infektionen beim Personal und den Bewohnern gekommen sein. Von drei schließlich verstorbenen Bewohnerinnen, deren Infektionen zumindest mittelbar auf die Angeklagte zurückzuführen sein sollen, soll eine aufgrund der Corona-Infektion verstorben sein.

Eine umfangreichere Schilderung des Ermittlungsverfahrens und des vorgeworfenen Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim in ihrer Pressemitteilung vom 12.07.2022 vorgenommen.

Über diese Vorwürfe hinaus, soll die Frau nach dem Vorwurf der weiteren Anklageschrift im September 2021 eine Urkundenfälschung begangen haben, indem sie einen gefälschten Nachweis über den Erhalt von zwei Corona-Schutzimpfungen mit ihren persönlichen Daten ausgefüllt und in einer Apotheke vorgelegt haben, worauf ihr ein digitales Impfzertifikat ausgestellt worden sei. Dies habe Sie in dem Pflegeheim ihrem Arbeitgeber vorgelegt.

Nach aktuellem Stand dürfte die Hauptverhandlung unter Berücksichtigung der derzeitigen Terminsituation der zuständigen Strafkammer nicht vor März 2023 stattfinden. Es ist beabsichtigt, für die Hauptverhandlung noch weitere sachverständige Beratung zur Frage der Zurechenbarkeit der Infektionen in dem Pflegeheim hinzu zu ziehen.

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