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Anhörung zu einer Allgemeinverfügung über die reziproke Anwendung eines norwegischen Kapitalpuffers für systemische Risiken

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin hat am 16. Oktober 2023 eine Anhörung zum Entwurf einer Allgemeinverfügung gemäß Kreditwesengesetz (§ 10e Abs. 9) veröffentlicht.

In der Allgemeinverfügung geht es darum, dass ein in Norwegen angeordneter Puffer aus hartem Kernkapital anerkannt und angewendet wird. Dieser Puffer für systemische Risiken von 4,5 Prozent soll nur für deutsche Institute angeordnet werden, die über ein materielles Exposure in Norwegen verfügen.

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