Startseite Allgemeines Anhörung Pflicht für Kreditinstitute zur Speicherung von virtuellen IBAN
Allgemeines

Anhörung Pflicht für Kreditinstitute zur Speicherung von virtuellen IBAN

GDJ (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin beabsichtigt, dass Kreditinstitute ihre an Zahlungsdienstleistungsunternehmen ausgegebenen Internationalen Bankkontonummern (International Bank Account NumberIBAN) in einem Dateisystem gemäß § 24c Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) speichern müssen.

Hierbei müssen die Kreditinstitute die Namen der Endkunden der Zahlungsdienstleistungsunternehmen angeben, an die die virtuellen IBAN weitergegeben werden.

Zu diesem Zweck beabsichtigt die BaFin, eine Allgemeinverfügung gemäß § 6 Absatz 3 KWG i.Vm. § 24 c Absatz 1 KWG zu erlassen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Strippenzieher

Der iranische General Ahmad Vahidi rückt im aktuellen Konflikt um Iran zunehmend...

Allgemeines

Erzgebirge Aue:Na wenigstens können wir noch Derby und Pokal

Also ganz ehrlich: Nach dieser Saison beim FC Erzgebirge Aue muss man...

Allgemeines

Job-Scamming: Wie Betrüger Arbeitssuchende in Schulden und Ermittlungen treiben

Ein neuer Job, ein solides Gehalt, Homeoffice und flexible Arbeitszeiten – genau...

Allgemeines

Donald Trump: Der Mann, der niemals verlieren will

Donald Trump polarisiert wie kaum ein anderer Politiker der Gegenwart. Für die...