Amtsgericht warnt erneut vor Betrugsmasche mit gefälschten „Zahlungsbefehlen“

Das Amtsgericht Hamburg-Altona warnt erneut vor einer Betrugsmasche mit gefälschten „Gerichtsbeschlüssen“ und „Zahlungsbefehlen“, mit denen die Empfänger zur Bezahlung vermeintlicher Schulden aufgefordert werden. Zugleich wird den Empfängern mit der Pfändung ihres Bankkontos gedroht: „Ihr Konto wird in Kürze gesperrt.“

Derartige Fälschungen, die nach ihrer Aufmachung den Eindruck erwecken, es handele sich um Schriftstücke in einem gerichtlichen Verfahren, werden offenbar massenhaft per E-Mail verschickt. Dieselbe Betrugsmasche war schon Anfang 2019 aufgefallen, als zahlreiche Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen waren, die entsprechende Schreiben mit der Post erhalten hatten.

In einer heute bekannt gewordenen E-Mail, deren Absender als „Amtsgericht Hamburg-Altona“ <amstgericht.hamburg@gmail.com> (sic!) angezeigt wird, erscheinen fast 500 Empfänger mit ihren E-Mail-Adressen. Diese werden in der mit „Gerichtsbeschluss“ überschriebenen Nachricht von einem „Staatsanwalt Frank Müller“ mit der Anrede „Sehr geehrte Schuldner,“ angesprochen. Weiter heißt es, der Adressat habe trotz mehrfacher Mahnungen keine Zahlungen geleistet, so dass eine Kontopfändung unmittelbar bevorstehe. Diese Maßnahme könne nur durch sofortige Zahlung eines Betrages in Höhe von rund € 1.860 vermieden werden. Der zweite Teil der Nachricht enthält unter der Überschrift „Zahlungsbefehl“ eine fiktive Aufschlüsselung der nicht näher bezeichneten Forderung mit Zinsen und Kosten und weitere Hinweise auf eine angebliche Pfändung. Zugleich ist eine Kontoverbindung angegeben, deren IBAN den Ländercode für Irland (IE) enthält. Die Nachricht endet mit der Anschrift des Amtsgerichts Hamburg-Altona und dem Staatswappen der Freien und Hansestadt Hamburg.

Ebenfalls im Laufe des heutigen Tages hat sich der Empfänger einer personalisierten E-Mail desselben Absenders gemeldet. Der pdf-Anhang dieser Nachricht enthält einen mit Namen und Anschrift des Empfängers versehenen „Gerichtsbeschluss“ des „Staatsanwalts Frank Müller“ und den beschriebenen „Zahlungsbefehl“, der hier zusätzlich mit einem vermeintlichen Beglaubigungssiegel versehen ist. Auch hier wird ein Betrag in Höhe von rund € 1.860 gefordert.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gerichte derartige Forderungsschreiben nicht versenden. Rechnungen über Gerichtskosten werden von der Justizkasse Hamburg ausgestellt, die dort angegebene IBAN enthält den Ländercode für Deutschland (DE). Gerichtskostenrechnungen der Justizkasse Hamburg enthalten neben dem Kassenzeichen auch das Aktenzeichen des Gerichts, das Nachfragen im Zweifelsfall beantwortet. Mahn- und Vollstreckungsbescheide, die das Amtsgericht Hamburg-Altona als Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag von Gläubigern in Mahnverfahren erlässt, erfolgen in standardisierter Form und geben detaillierte Hinweise auf die Rechtsbehelfe des Schuldners.

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