Amtsgericht Sonthofen

Amtsgericht Sonthofen

2VRJs 61/18 jug

Mit Urteil des Amtsgerichts Sonthofen vom 27.09.2018, rechtskräftig seit 27.09.2018, Az: 2 Ls 123 Js 17228/17 jug, wurde gegen den Verurteilten die Einziehung wie folgt angeordnet:

Zahlung eines Wertersatzes von Taterträgen in Höhe von 250,00 EUR.

Nach der genannten Entscheidung könnte Ihnen aus der, der Verurteilung zugrunde liegenden, Tat(en) ein Entschädigungsanspruch gegen den Verurteilten zustehen.

Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Am 19.06.2017 kurz vor 03:07 Uhr entwendeten die Angeklagten ein Tourenrad der Marke Prophete an einem unbekannten Ort in 87544 Blaichach.

Diese Mitteilung erfolgt, um Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, Ihre Rechte auf Entschädigung bei dem Amtsgericht Sonthofen geltend machen zu können. Sollten Sie Ihre Rechte bereits anderweitig durchgesetzt haben oder beabsichtigen diese künftig durchzusetzen, wird um Mitteilung gebeten.

Zur Geltendmachung bei dem Amtsgericht Sonthofen melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen 6 Monaten nach Zugang dieser Mitteilung unter Angabe des o.g. Aktenzeichens hier an.

Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos und kostenfrei möglich, § 459k Abs. 1 StPO.

Machen Sie Ihre Ansprüche binnen der genannten Frist nicht geltend, bleibt der Staat Eigentümer der bei Vollstreckung der Einziehung beigetriebenen Wertersatzbeträge.

Eine Auszahlung durch das Amtsgericht Sonthofen an Sie kann nur dann erfolgen, wenn alle anderen Verletzten ebenfalls vollständig entschädigt werden können. Andernfalls müssten Sie Ihre Ansprüche erneut in einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Einziehungsbetroffenen anmelden. Hierüber werden Sie gegebenenfalls nochmals von einem Insolvenzverwalter aufgefordert. Da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist, werden Sie gebeten, von Sachstandsanfragen abzusehen.

Bitte beachten Sie auch die weiteren Erläuterungen im anliegenden Merkblatt.

Dem Gericht ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen und nicht möglich, Auskünfte über etwaige Erfolgsaussichten des Entschädigungsverfahrens zu geben.

Bitte sehen Sie deshalb von Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

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