Altersvorsorge – Vorhaben der Ampel

Eine gute und verlässliche Rente nach vielen Jahren Arbeit ist für die Beschäftigten wich1g.

Es geht darum, sich mit eigener Arbeit eine gute eigenständige Absicherung im Alter zu schaffen. Wir werden daher die gesetzliche Rente stärken und das Mindestrentenniveau von 48 Prozent (Defini1on vor der kürzlich durchgeführten Sta1s1krevision) dauerhaft sichern. In dieser Legislaturperiode steigt der Beitragssatz nicht über 20 Prozent.


Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintriisalters geben.

Um diese Zusage genera1onengerecht abzusichern, werden wir zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenbeitragssatz in eine teilweise Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung einsteigen.

Diese teilweise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer
unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen. Dazu werden wir in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus
Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zuführen.

Der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente muss für das Kollektiv der Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt sein. Wir werden der Deutschen Rentenversicherung auch ermöglichen, ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen. Die umlagefinanzierte Rente wollen wir durch die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die erwerbsbezogene und qualifizierte Einwanderung stärken.

Wir werden den sogenannten Nachholfaktor in der Renten-berechnung rechtzeitig vor den  Rentenanpassungen ab 2022 wieder ak1vieren und im Rahmen der geltenden Haltelinien wirken
lassen. So stellen wir sicher, dass sich Renten und Löhne im Zuge der Coronakrise insgesamt im  Gleichklang entwickeln und stärken die Genera1onengerech1gkeit ebenso wie die Stabilität der
Beiträge in dieser Legislaturperiode. Wir wollen Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand umsetzen.

Neben der gesetzlichen Rente bleiben die betriebliche wie private Altersvorsorge wich1g für ein gutes Leben im Alter.

Die betriebliche Altersversorgung wollen wir stärken, unter anderem durch die  Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen. Zusätzlich muss das mit dem
Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte
Sozialpartnermodell nun umgesetzt werden.


Wir werden das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend reformieren. Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effek1ven und kostengüns1gen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Daneben werden wir die gesetzliche Anerkennung privater
Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester prüfen. Eine Förderung soll Anreize für untere Einkommensgruppen bieten, diese Produkte in Anspruch zu nehmen. Es gilt ein Bestandschutz für  laufende Riester-Verträge. Den Sparerpauschbetrag wollen wir auf 1.000 Euro erhöhen.

Wir wollen das Rentenspli„ng bekannter machen, unter anderem indem die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der jährlichen Renteninforma1on auf diese Möglichkeit hinweist.

Zudem sollen auch unverheiratete Paare dies nutzen dürfen.
Im Laufe der Wahlperiode werden wir die Wirkung der Grundrente evaluieren, Verbesserungsvorschläge erarbeiten, insbesondere auch zum Prüfungsaufwand bei Kapitalerträgen.


Wir setzen den geplanten Fonds aus der 19. Wahlperiode zur Abmilderung von Härtefällen aus der  Ost-West-Rente-nüberleitung auch für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler um. Wir wollen eine reguläre Mitgliedschaft von in Jusizvollzugsanstalten arbeitenden Strafgefangenen und
Sicherungsverwahrten in der gesetzlichen Rentenversicherung ermöglichen und werden hierfür den Dialog mit den dafür zuständigen Ländern suchen.

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