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Die Firma Optegomed und die Sturzprophylaxe

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In den letzten Tagen wandten sich mehrfach Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie deren Angehörige mit Beschwerden über die Firma Optegomed aus Neuss an die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Gegenstand dieser Beschwerden war die Vorgangsweise der Firma bei der Anbahnung von Werklieferverträgen. Vorgeworfen wird dem Unternehmen, dass es sich Zugang zu den Einrichtungen und damit letztlich zu den Bewohnern verschafft, in dem es in unzutreffender, täuschender Weise mit einem Zertifikat wirbt, durch welches der Eindruck erweckt wird, die Fa. Optegomed würde eine nach § 113 a SGB XI gesetzlich festgeschriebene Sturzprophylaxe zertifizieren. …

Die Pflegeeinrichtung kann nach Erlangung des Siegels der Firma Optegomed nicht davon ausgehen, das für die Sturzprophylaxe Erforderliche unternommen zu haben.

Verwender des durch die Firma Optegomed vergebenen Siegels würden sich darüber hinaus dem Vorwurf aussetzen, dass sie Verbraucher täuschen, die in dem Siegel einen Nachweis für die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften zur Sturzprophylaxe sehen.

Für weitere Informationen:
Cornelia Nagel, BS Schwerin

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle:VBZ MV vgl. http://www.nvzmv.de/geschaeftstuechtige-firma-missbraucht-sorgen-alter-menschen-in-pflegeeinrichtungen

Update 21.02.2014
Die Firma Optegomed teilte uns mit, dass Pflegeeinrichtungen jeweils einzelfallbedingt und durch Informationsblätter darüber informiert werden, dass lediglich Leistungen und Überprüfungen einer Sturzprophylaxe auf Grundlage der Expertenstandards nach § 113a SGB XI im Bereich Augen und Augenoptik vorgenommen wird bzw. wurde. Hierüber wurden alle Beteiligten, insbesondere auch die Betreuer der betroffenen Bewohner, hinreichend aufgeklärt und es stand Ihnen frei entsprechende Leistungen zu beauftragen und/oder in Anspruch zu nehmen.

Anmerkung der Redaktion
Optegomed und die Verbraucherzentrale scheinen vorliegend unterschiedliche Ansichten zu vertreten. Zumindest ist uns auffällig, dass es auch andere Ansichten zur Sinnhaftigtkeit der Leistungen und Überprüfungen einer Sturzprophylaxe im Bereich Augen und Augenoptik gibt.

So führt die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn – und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. im Rahmen einer praktikablen Auseinandersetzung mit den Expertenstandards bzw. der Sturzprophylaxe in der Pflege ausführt, dass

Maßnahmen zur Korrektur der Sehfunktion wie eine Überprüfung und Korrektur der Sehfunktion allein führt nach den neuesten Forschungsergebnissen jedoch nicht unbedingt zu einer Senkung des Sturzrisikos. Im Gegenteil: im Zeitraum nach einer Anpassung der Brille, besonders nach der Anpassung oder Veränderung von Gleitsichtgläsern bis zur Gewöhnung an das veränderte Sehen ist die Sturzgefahr erhöht und bedarf besonderer Aufmerksamkeit.“ in „Expertenstandards leicht verständlich – Sturzprophylaxe in der Pflege – Eine verbraucherfreundliche Darstellung des vom deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege entwickelten und verabschiedeten Standards; Fassung Februar 2013 S. 36 von 51

Überdies findet sich im Internet auch eine Veröffentlichung des WDR zu der Firma: in welcher es heißt:
An die Servicezeit wandten sich Verwandte eines dementen Heimbewohners, die von der Firma „optegomed“ eine Brille geliefert bekamen, obwohl sie sie nicht bestellt haben wollen“ (vgl. http://www.nvzmv.de/geschaeftstuechtige-firma-missbraucht-sorgen-alter-menschen-in-pflegeeinrichtungen)

Die weitere Entwicklung ist abzuwarten.

Anmerkung der Redaktion Update März 2014
Der Beitrag der VBZ wurde entfernt und die Anmerkungen der Firma berücksichtigt.

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