Alphapool Teil II

Ziel der fortdauernde Anwerbung Vertriebsstrukturen mit untergeordneten Vermittlern und Vertriebspartnern wollten sich Thomas Kulla, Gernot Fuhr und Detelev Tilgenkamp natürlich über Provisionszahlungen, insbesondere die sogenannten Overhead oder Differenz-Provisionen eine regelmäßige und dauerhafte Einnahmequelle von erheblichem Umfang verschaffen und die Kundengelder zumindest teilweise für die Bestreitung ihres eigenen Lebensunterhalts und die Bedienung eigener Verbindlichkeiten zu verwenden. Das bei einem solchen Geschäftsmodel wie beim Unternehmen alphapool natürlich Vertriebskosten anfallen ist normal, aber eine solch ausgeklügelte Vertriebsstruktur dann eher ungewöhnlich, zumal die Herren ansonsten im normalen Strukturvertrieb tätig waren. Ab· September 2009 , als alphapool das operative Geschäft aufgenommen hatte, warebn Thomas Kulla und Detlef Tilgenkamp fortlaufend Vermittler und Vertriebspartner für den Vertrieb an und schulten diese in Verkaufsseminaren.

Schulungen

Wichtig war natürlich das die angeschlossenen Vertriebspartner des Unternehmens alphapool natürlich das von Kulla und Tilgenkamp erdachte und konzipierte Vertriebssystem auch versatnden um das dann wiederum selber umzusetzen, aber auch selber wieder an Dritte weitergeben zu können, eben das klassische MLM System. Gernot Fuhr wiederum trat in diesem Zusammenhang dann eher weniger auf, kümmerte sich mehr um die Abwicklung der aquirierten Verträge. So zumindest unsere Recherchen.

Was im MLM Vertrieb natürlich auch wichtig ist, sind die Durchführung von Motivationsschulungen, die beim Unternehmen alphapool dann nicht nur durch Kulla und Tilgenkamp durchgeführt wurden, sondern auch von dem einen oder anderen freien Erfolgstrainer. Darüber haben uns dieverse Vermittler in den letzten Wochen berichtet. Ungewöhnlich, wenn diese Aussagen denn so stimmen, war aber, das das Unternehmen alphapool auch mehrtägige Seminare mit Übernachtungen durchgeführt hat, die dann komplett vom Unternehmen alphapool bezahlt wurden. Im MLM Bereich ist es eigentlich üblich, das die Vermittler ihre Kosten dann selber tragen. Zumindest zu einem überwiegenden Teil.

Aufgrund des für Vermittler attraktiven und lukrativen Provisionsmodells gelang es Gernot Fuhr, Thomas Kulla und Detlef Tilgenkamp zahlreiche Vermittler und Vertriebspartner anzuwerben und bereits für die Financial World Gruppe oder die Victus Gruppe tätige Vermittler und Vertriebspartner dazu zu motivieren, für die Firma alphapool AG zu vermitteln. So entstanden dann, getreu dem MLM System, natürlich mehrere Vermittlerlinien. Thomas Kulla führte selbst unmittelbar die Vermittlerlinien der Victus Gruppe und.Detlef Tilgenkamp führte unmittelbar die Vermittlerlinien der Financial World Gruppe. Beide Unternehmen standen ja, wie bereits ausgeführt, als Köpfe der Vertriebsgesellschaft ganz OBEN in dem MLM Strukturaufbau.

Umfang der Strukturen

Nach unseren Recherchen könnten es dann insgesamt bis zu 100 Vermittler gewesen sein, die für das Unternehmen alphapool tätig waren.

Investitionen zur Plausibilität des Geschäftsmodels

So erklärten die Angeschuldigten Gernot Fuhr, Thomas Kulla und Detlef Tilgenkamp, die Kundengelder überwiegend in Immobilien zu investieren und sogenanntes ,,Provisionsfactoring“ zu betreiben. Auf der Basis dieser Geschäftsfelder sei es ihnen möglich, den Kunden nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit eine Rendite von bis zu 100 % auszubezahlen. Diese Rendite sei zwar nicht garantiert, aber sicher zu erreichen.Die Kundengelder seien dabei weitgehend gegen Verlust abgesichert, da man ja in Sachwerte – Immobilien-investieren würde. Mit Immobilien könne man Renditen bis zu 300% und mehr erreichen, so die Aussagen von Kulla und Tilgenkamp gegenüber Vermittlern.

Nachfragen von Vermittlern

Natürlich haben wir die uns kontaktierenden Vermittler dann auch einmal gefragt „ob sie dann die Herren Kulla, Fuhr und Tilgenkamp nicht einmal nach möglichen erforderlichen Erlaubnissen gefragt hätten?“. Na klar, so nahezu die spontane Antwort unserer Gesprächspartner. Nach Aussagen der Vermittler mit denen wir Kontakt hatten, wurde den Vermittlern entweder erzählt „man benötige keine Erlaubnis zum Beispiel der BaFin für diese Art von Geschäften“, oder aber es wurde angeblich behauptet „das alphapool natürlich im Besitz aller erforderlichen Erlaubnisse sei“. Daraufhin glaubten die Vermittler zum Teil es sei keine Erlaubnis erforderlich, zum Teil waren sie der Überzeugung, die Firma alphapool AG verfüge über die zum Betrieb des beschriebenen Geschäftsmodells.

Es ist wie immer, das was die Grosskopferten sagen glaubt der Vertrieb, kommt leider dann oft gar nicht auf die Idee einmal selber zu recherchieren ob die Aussagen der Großkopferten denn so auch stimmen. Da stehen, um das auch mal ganz klar zu sagen, die Vermittler des Unternehmens alphapool aber nicht alleine da.  Keinem Vermittler mit dem wir gesprochen haben war bekannt, dass die Firma alphapool AG nicht über die nach § 32 KVI/G erforderliche Erlaubnis verfügte.

Was man aber dann auch hier sicherlich kritisch anmerken muss ist, das diue Vermittler natürlich auch verpflichtet gewesen wären eigene Plausibilitätsrecherchen zu betreiben, was sowohl Investitionen als auch die Genehmigungen anbetrifft. Keiner der Vermittler hat das letztlich wohl getan. das resultierte dann sicherlich auch daher, das sich die Beteiligten bereits seit Jahren persönlich kannten, dort bereits ein großes vertrauensverhältnis zu den Herren Tilgenkamp, Kulla und Fuhr bestand.

Uns bekannte Vertragsmodelle

Variante A

Hier kaufte das Unternehmen alphapool AG unter der Vertragsbezeichnung Variante A 181 Kapital-Lebensversicherungen, fonds­ gebundene Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge und Investmentdepots an, ließ sich jeweils die Forderungen aus den Verträgen abtreten, kündigte die Verträge, udn liess sich die Rückkaufswert nach Abzug der Steuern und Gebühren auszahlen. Der Kaufpreis in Höhe der jeweils bei Vertragsschluss nach Abzug sämtlicher Steuern, Gebühren und Honorare aktuellen Rückkaufswerte zuzüglich einer jeweils 100 %-igen Rendite, sollte nach Ablauf von sechs Jahren ausgezahlt werden.

Es gab dann noch eine weitere Ankaufsvariante unter der Vertragsbezeichnung A 414  Hier kaufte das Unternehmen alphapool AG Kapital-Lebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge und Investmentdepots an, ließ sich jeweils die Forderungen aus den Verträgen abtreten, kündigte die Verträge, und liess sich auch hier die Rückkaufswerte und Guthaben, nach Abzug der Steuern und Gebühren verbleibenden Rückkaufswerte und Guthaben auszahlen.

Hier sollte der Kaufpreis danne in zwei Schrittenan die Kunden ausgezahlt werden. In einem ersten Schritt wurde eine einmalige Vorabauszahlung, unmittelbar nach Eingang der jeweiligen Rückkaufswerte, in Höhe von bis zu 30 % der jeweiligen Rückkaufswerte ausgezahlt. In einem zweiten Schritt sollte nach Ablauf von acht Jahren der nach Abzug der Vorabauszahlung verbleibende Restbetrag zuzüglich einer 100 %-igen Rendite ausgezahlt werden.

Diese Variante war umso wichtiger, weil viele Kunden mit dieser Variante dann auch selber Geld in die Hand bekamen, nicht erst ein paar Jahre warten mussten bis sie Geld bekamen.

Variante B

Eine weitere Variante war die Variantee B 112. Auch hier wurden  Kapital-Lebensversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge und Investmentdepots angekauft. Der Ablauf dann wie oben immer gleich. Auch hier sollte dann der Kaufpreis in zwei Schritten ausgezahlt werden. In einem ersten Schritt wurde eine einmalige Vorabauszahlung unmittelbar nach Eingang der jeweiligen Rückkaufswerte in Höhe von bis zu 30 % der jeweiligen Rückkaufswerte ausgezahlt. In einem zweiten Schritt, sollte nach Ablauf von sechs Jahren der nach Abzug der Vorabauszahlung verbleibende Restbetrag, zuzüglich einer 100 %-igen Rendite ausgezahlt werden.

Eine weitere Variante unter B 112 war dann nachfolgende:

Der Kaufpreis sollte in drei Schritten ausgezahlt werden. In einem ersten Schritt wurde eine einmalige Vorabauszahlung, unmittelbar nach Eingang der jeweiligen Rückkaufswerte, in Höhe von bis zu 30 % der jeweiligen Rückkaufswerte ausgezahlt. In einem zweiten Schritt sollte der nach Abzug der Vorabauszahlung verbleibende Restbetrag zuzüglich einer 100 %-igen Rendite über 15 Jahre hinweg durch monatliche Raten ausgezahlt werden, allerdings in einer Höhe, die es ermöglichte in einem dritten Schritt eine abschließende Einmalzahlung in Höhe von 10 % des nach Abzug der Vorabauszahlung zuzüglich der Rendite von 100 % errechneten Betrags als Schlussrate auszuzahlen.

Variante C

Gleiches Ablaufmuster wie bei den anderen Varianten, jedoch Rückzahlung an den Kunden wie nachfolgend: Der Kaufpreis sollte in zwei Schritten ausgezahlt werden. In einem ersten Schritt sollte der jeweilige Rückkaufswert zuzüglich einer 100 %-igen Rendite über zwölf Jahre hinweg durch monatliche Raten ausgezahlt werden, allerdings   in   einer   Höhe,   die   es   ermöglichte  in einem zweiten  Schritt eine abschließende Einmalzahlung in Höhe von 10 % der jeweiligen Rückkaufswerte zuzüglich der Rendite von 100 % als Schlussrate auszuzahlen.

Variante D

Hier sollte der Kaufpreis in drei Schritten ausgezahlt werden. In einem ersten Schritt wurde eine einmalige Vorabauszahlung unmittelbar nach Eingang der jeweiligen Rückkaufswerte in Höhe von bis zu 30 % der jeweiligen Rückkaufswerte ausgezahlt. In einem zweiten Schritt sollte der nach Abzug der Vorabauszahlung verbleibende Restbetrag zuzüglich einer 100 %-igen Rendite über zwölf Jahre hinweg durch monatliche Raten ausgezahlt werden, allerdings in einer Höhe, die es ermöglichte in einem dritten Schritt eine abschließende Einmalzahlung in Höhe von 10 % des nach Abzug der Vorabauszahlung zuzüglich der Rendite von 100 % errechneten Betrags als Schlussrate auszuzahlen.

Variante E

Der Kaufpreis sollte in drei Schritten ausgezahlt werden. In einem ersten Schritt wurde eine einmalige Vorabauszahlung unmittelbar nach Eingang der jeweiligen Rückkaufswerte in Höhe von bis zu 10 % der jeweiligen Rückkaufswerte ausgezahlt. In einem zweiten Schritt sollte der nach Abzug der Vorabauszahlung verbleibende Restbetrag zuzüglich einer 100 %-igen Rendite über 15 Jahre hinweg durch monatliche Raten ausgezahlt werden, allerdings in einer Höhe, die es ermöglichte in einem dritten Schritt eine abschließende Einmalzahlung in Höhe von 10 % des nach Abzug der Vorabauszahlung zuzüglich der Rendite von 100 % errechneten Betrags als Schlussrate auszuzahlen.

Da war dann sicherlich für jeden Kunden eine überzeugende Variante dabei. Ob es noch eine weitere Variante gab wissen wir nicht.Das sind die Varianten die uns bereits  bekannt waren und jetzt durch Vermittler bekannt wurden

Diese Varianten hatten dann wohl Bestand bis zur Implementierung der Nachrangdarlehen ab dem Jahre 2010, so die Vermitter uns gegenüber.Auch da gab es dann wieder unterschiedliche Varianten. Dazu dann in Teil II mehr.

Kündigung der Verträge

Wie bereits ausgeführt erfolgte diese nicht durch das Unternehmen alphapool AG, sondern durch zwischengeschaltete Rechtsanwälte. Ein uns bekannter Anwalt der dies für die Kunden als Dienstleister durchgeführt hat, war wohl Rechtsanwalt  Luigi Greco aus der Rechtsanwaltskanzlei Hemmer & Schwarz aus Riegelsberg bei Saarbrücken. Zur Abwicklung des Ankaufs der Versicherungs- beziehungsweise Bausparverträge und Investmentdepots wurde zwischen dem Kunden und der Kanzlei Hemmer & Schwarz jeweils ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Alphapool blieb hier dann eigentlich vollkommen Aussen vor.

Der Rechtsanwalt wiederum fragte dann wohl bei den Versicherungen usw. nach den jeweiligen Rückkaufswerten. Stellte sich anlässlich dieser Nachfrage heraus, dass der Vertrag gekündigt werden konnte, so war der beauftragte Rechtsanwalt, bevollmächtigt die Kündigung  des jeweiligen vertrages auszusprechen. Die dann eingehenden Gelder (Rückkaufswert beziehungsweise Guthaben abzüglich Steuern und Vorfälligkeitsgebühr) treuhänderisch zu verwalten und die Gelder im Anschluss daran, abzüglich der Rechtsanwaltsvergütung, an die Firma alphapool AG auszubezahlen. Die Zusammenarbeit lief wohl nach unserer Kenntnis bis zum November 2011. Möglich das man dann in der Rechtsanwaltskanzlei auch Bedenken bekommen hatte zu dem durchgeführten Geschäftsmodell.

Dann trat nach unseren recherchen Rechtsanwalt Thomas Sausele mehr in Erscheinung. Thomas Sausele übernahm wohl im September 2009 bereits die Rolle eines Treuhänders.  Rechtsanwalt Thomas Sausele soll dann das Geschäftsmodel seines Vorgängers fortgeführt haben. Die Vergütung, die Thomas Sausele laut Geschäftsbesorgungsvertrag erhalten sollte, war jedoch geringer als die seines Vorgängers, so haben unsere Recherchen ergeben. Erhielt die Rechtsanwaltskanzlei Hemmer & Schwarz angeblich noch rund 40 Euro je Vertrag, so erhielt Rechtsanwalt Thomas Sausele dann nur noch 30 Euro je Vertrag. Zusätzlich soll es aber noch einen Beratervertrag mit dem Unternehmen Financial World Vertriebs UG gegeben haben der Rechtsanwalt Thomas Sausele weitere  Einnahmen gesichert haben s0ll.

Beide hier benannten Rechtsanwälte sind nach unserer Erkenntnis Teil der Ermittlungen und des Prozesses gegen das Unternehmen alphapool AG aus Saarbrücken. Rechtsanwalt Thomas Sausele gehört dabei wohl zu den Beschuldigten im Prozess elber. Rechtsanwalt Luigi Greco wird wohl von der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gesondert verfolgt.

Auf die beteiligten Rechtsanwälte könnten hier natürlich nun Forderungen von Seiten der Kunden zukommen.

One Comment

  1. Player Sonntag, 10.12.2017 at 18:57 - Reply

    Liebe Redaktion,
    DANKE für die ausfühlichen Informationen !! Wie sieht es in dem lfd. Prozess mit dem Thema BONOFA aus?. Wird dieser Komplex gesondert verhandelt vor Gericht ?

    Anmerkung der Redaktion:

    Ja hat mit diesem Verfahren nichts zu tun.

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