Alles beim Alten
Nun bleibt doch alles beim Alten: Wenn Lebensversicherer Garantiezinsen anbieten, dürfen diese nicht höher als 1,25 Prozent liegen. „Der Höchstrechnungszins als Aufsichtsinstrument wird damit vorerst beibehalten“, teilte uns eine Sprecherin des Finanzministeriums mit. „So wird weiterhin gewährleistet, dass die Versicherer in ihrer Bilanz eine vorsichtige Bewertung ihrer Verpflichtungen vornehmen. Damit wird den Einschätzungen insbesondere der Deutschen Aktuarvereinigung und des Instituts der Wirtschaftsprüfers sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Rechnung getragen“.
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