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Alles beim Alten

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Nun bleibt doch alles beim Alten: Wenn Lebens­versicherer Garan­tiezinsen anbieten, dürfen diese nicht höher als 1,25 Prozent liegen. „Der Höchst­rechnungs­zins als Aufsichts­instru­ment wird damit vor­erst beibehalten“, teilte uns eine Sprecherin des Finanz­ministeriums mit. „So wird weiterhin gewähr­leistet, dass die Versicherer in ihrer Bilanz eine vorsichtige Bewertung ihrer Verpflichtungen vornehmen. Damit wird den Einschät­zungen insbesondere der Deutschen Aktuar­ver­einigung und des Instituts der Wirt­schafts­prüfers sowie der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht Rechnung getragen“.

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