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Alkohol am Fahrradlenker

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In Deutsch­land gilt für Fahr­rad­fahrer im Straßen­verkehr ein Alkohol­grenz­wert von 1,6 Promille. Bis zu diesem Wert bleiben Fahr­rad­fahrer straf­frei, solange sie nicht den Verkehr gefährden. Verkehrs­experten fordern, die Grenze auf 1,1 Promille zu senken.

Im Jahr 2013 waren insgesamt rund 14 000 alkoholisierte Personen an Straßen­verkehrs­unfällen mit Personen­schaden beteiligt. Jeder Vierte von ihnen war ein Fahr­rad­fahrer (24 %). Betrachtet man dagegen alle Beteiligten an Unfällen mit Personen­schaden (562 000 Personen), lag der Anteil der Fahr­rad­fahrer nur bei 14 %. Somit waren Fahr­rad­fahrer unter Alkohol­einfluss über­durch­schnittlich häufig in Unfälle verwickelt.

39 % der alkoholisierten Fahr­rad­fahrer hatten eine Blut­alkohol­konzentration von 1 Promille oder mehr, bei 5 % wurde ein Wert von 1,5 Promille oder mehr gemessen.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Fahr­rad­fahrer deutlich zurück­gegangen, die unter Alkohol­einfluss an Unfällen beteiligt waren: Im Ver­gleich zum Jahr 2000 sank sie um 18 %. Die Zahl aller alkoholisierten Unfall­beteiligten hat im gleichen Zeit­raum allerdings noch stärker abgenommen, sie ging um 49 % zurück.

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