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Alaunpark Beteiligungs GmbH-Insolvenzeröffnung

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wohnen am Alaunpark Beteiligungs GmbH, Hans-Oster-Str. 9, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 24075
vertreten durch den Geschäftsführer Rüdiger Jähring

– wurde am 10.07.2017 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalterin ist:

Rechtsanwältin Kerstin Jeska-Thorwart, Haydnstraße 21, 01309 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 2570829 Telefax: 0351 2570849

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.08.2017 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin

die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin

die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens (§ 157 S. 1 InsO)

die Frage der Unterhaltsgewährung für die Schuldnerin und deren Familie aus der Insolvenzmasse

Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)

Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149  Abs. 2 InsO)

Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 21.09.2017 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.

Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

531 IN 201/17 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 11.07.2017

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