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Ärger um Care Energy

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Care-Energy droht mit einer Stromsperre wegen angeblich nicht bezahlter Abschläge. Betroffene Kunden geben jedoch an, dass sie nicht in Zahlungsrückstand sind bzw. dass die von Care-Energy erhobenen Forderungen unberechtigt seien. Teils wurden die geleisteten Abschlagszahlungen nicht korrekt berücksichtigt, teils beträgt die Hauptforderung sogar weniger als 100 Euro – und liegt damit unter der für eine Stromsperre maßgeblichen Grenze. Zusätzlich zu dem angeblich „offenen Saldo“ verlangt das Unternehmen in einigen Fällen auch noch eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Monatsabschlägen.

Druck auf Kunden

In dem Schreiben nennt Care-Energy zwar selbst die engen Voraussetzungen einer Sperre gemäß § 19 StromGVV und geht sogar auf die Verhältnismäßigkeit dieses Mittels zur vermeintlichen Forderung ein. Dennoch müssen sich die Kunden durch die Art des Schreibens unter Druck gesetzt fühlen und damit rechnen, dass tatsächlich eine Sperre erfolgen wird. So heißt es etwa unter dem Stichwort „Sperrandrohung, Sperrankündigung, Sperre“: „Der geplante Sperrtermin ist demnach das Ausstellungsdatum dieses Schreibens plus 4 Wochen.“

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist die Androhung haltlos. Nach § 19 StromGVV muss der Versorger bei jedem Kunden nachweisen, dass die strengen Voraussetzungen erfüllt sind, die das Gesetz an eine Stromsperre knüpft. Bei allen uns vorliegenden Fällen ist dies nach den von den Verbrauchern geschilderten Sachverhalten nicht der Fall.

Auf jeden Fall den Netzbetreiber informieren

Die Versorgung unterbrechen kann der Netzbetreiber, wenn Care-Energy ihm glaubhaft belegen kann, dass die Sperre rechtlich zulässig ist. Kunden, denen Care-Energy mit einer Sperre gedroht hat, sollten deshalb nicht nur gegenüber dem Unternehmen widersprechen, sondern in jedem Fall auch ihren Netzbetreiber informieren, dass die Forderung der Firma unberechtigt ist. Dazu kann unser Musterbrief genutzt werden.

Ihren Netzbetreiber können Sie im Energieverbraucherportal durch Eingabe der Postleitzahl finden.

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