Ärger für die ISARIA Wohnbau AG

ISARIA Wohnbau AG

München

Bekanntmachung der Erhebung von Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass Aktionäre gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. Mai 2020 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 6 (Zustimmung zu einem Kaufvertrag über Geschäftsanteile und Grundstücke in Bezug auf den Verkauf und die Übertragung eines wesentlichen Teils der bestehenden Immobilienprojekte sowie der dazugehörigen Projektentwicklungsplattform an Gesellschaften des Konzerns der Deutsche Wohnen SE, Berlin) und Tagesordnungspunkt 7 (Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären bzw. Squeeze-out)) Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen erhoben haben. Die Klagen sind bei der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I unter den Aktenzeichen 5 HK O 7311/20 und 5 HK O 7313/20 anhängig. Es wird ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt.

 

München, den 25. August 2020

ISARIA Wohnbau AG

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