Es ist einer jener Fälle, bei denen Anleger wahrscheinlich irgendwann aufgehört haben, die Jahre zu zählen: ADCADA. Ein Firmengeflecht aus Bentwisch bei Rostock, Millionenbeträge von Anlegern, Eingriffe der Finanzaufsicht, Insolvenzen – und schließlich ein umfangreiches Strafverfahren vor dem Landgericht Rostock.
Bemerkenswert ist dabei auch die Vorgeschichte. Die Plattform diebewertung.de hatte bereits Jahre vor dem Strafprozess begonnen, die Vorgänge rund um ADCADA kritisch zu recherchieren und öffentlich zu thematisieren. Schon 2020 beschäftigte sich die Redaktion unter anderem mit dem sogenannten „Hypozins“-Modell, den Auseinandersetzungen mit der BaFin sowie der Rolle verschiedener Verantwortlicher und Berater.
ADCADA reagierte damals keineswegs begeistert. Es kam zu gerichtlichen Auseinandersetzungen – unter anderem vor dem Landgericht Rostock. diebewertung.de erklärte seinerzeit, seine kritischen Aussagen mit Fakten belegen zu können.
Heute geht es längst nicht mehr nur um kritische Presseberichte. Seit Januar 2025 beschäftigt sich die Strafjustiz mit dem Fall.
Drei Angeklagte vor der Wirtschaftsstrafkammer
Am 28. Januar 2025 begann vor dem Landgericht Rostock der Strafprozess gegen die früheren ADCADA-Verantwortlichen Benjamin K. und Heiko K. sowie den früheren Unternehmensanwalt Thomas A.
Der NDR bezeichnete das Verfahren bereits zum Auftakt als „Mammutprozess“. Ursprünglich waren 36 Verhandlungstage vorgesehen.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer.
Nach der Anklage sollen rund 340 Anleger etwa zehn Millionen Euro investiert haben. Den beiden früheren Unternehmern wird unter anderem vorgeworfen, Finanzgeschäfte beziehungsweise Kapitalanlagen betrieben zu haben, obwohl die dafür erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben gewesen sein sollen.
Darüber hinaus geht es im Verfahren unter anderem um Vorwürfe des Kapitalanlagebetrugs, der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts und des Subventionsbetrugs. Auch Vorgänge im Zusammenhang mit medizinischen Schutzmasken während der Corona-Pandemie gehören zum Anklagekomplex.
Wichtig bleibt: Es handelt sich um Anklagevorwürfe. Solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.
War ADCADA schon viel früher wirtschaftlich am Ende?
Einer der zentralen Punkte der Anklage ist besonders brisant.
Nach Angaben des NDR geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass ADCADA bereits 2018 überschuldet gewesen sein soll. Trotzdem sollen weiterhin Anlegergelder eingeworben worden sein. Außerdem sollen trotz wirtschaftlicher Schwierigkeiten Firmengelder auf Privatkonten gelangt sein.
Genau hier dürfte ein Kern des Strafprozesses liegen:
Was wussten die Verantwortlichen zu welchem Zeitpunkt über die wirtschaftliche Lage – und was wurde Anlegern gleichzeitig erzählt?
Diese Frage ist für die strafrechtliche Bewertung von entscheidender Bedeutung.
BaFin hatte schon früh eingegriffen
Dass es erhebliche regulatorische Probleme gab, ist hingegen keine bloße Behauptung der Anklage.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hatte gegen Vorgänge innerhalb der ADCADA-Gruppe bereits Jahre zuvor Maßnahmen ergriffen. Anfang 2021 teilte die BaFin beispielsweise mit, dass Heiko Kühn als Hintermann der ADCADA-Unternehmensgruppe aufgegeben worden sei, ein nach Auffassung der Behörde unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.
Danach folgten zahlreiche Insolvenzen innerhalb der Unternehmensgruppe.
Was für Anleger zuvor als Investment präsentiert worden war, verwandelte sich damit für viele in einen Kampf um die Frage, ob und wie viel ihres eingesetzten Geldes überhaupt noch zurückkommen würde.
diebewertung.de war früh mitten in der Auseinandersetzung
Rückblickend bekommt die damalige Berichterstattung von diebewertung.de eine besondere Bedeutung.
Die Redaktion hinterfragte bereits 2020 öffentlich die ADCADA-Geschäftsmodelle und die aufsichtsrechtlichen Probleme. Dabei beschäftigte sie sich auch mit Aussagen des damaligen Unternehmensjuristen beziehungsweise Rechtsanwalts Thomas Arndt.
Die Auseinandersetzung eskalierte so weit, dass ADCADA beziehungsweise Beteiligte selbst juristisch gegen kritische Berichterstattung vorgingen. Ein entsprechender Termin gegen diebewertung.de fand bereits am 16. Juli 2020 vor dem Landgericht Rostock statt.
Nur wenige Tage später dokumentierte diebewertung.de einen bemerkenswerten Widerspruch: Eine von einer beauftragten Kanzlei übermittelte Stellungnahme hatte Arndt als angestellten Firmenjuristen der ADCADA GmbH bezeichnet. In einem Gerichtstermin soll Arndt nach Darstellung der Redaktion dagegen bestritten haben, jemals angestellter Rechtsanwalt der ADCADA-Gruppe gewesen zu sein beziehungsweise die betreffende Stellungnahme zu kennen.
Heute sitzt auch der frühere Unternehmensanwalt im großen ADCADA-Strafverfahren auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nach Medienberichten unter anderem vor, die Insolvenz zu spät angemeldet zu haben. Ob sich dieser Vorwurf beweisen lässt, muss das Gericht entscheiden.
Wo steht der Prozess heute?
Genau hier wird es allerdings erstaunlich still.
Der Prozess begann im Januar 2025 mit einer großen Zahl angesetzter Verhandlungstage. Das Verfahren galt aufgrund der Vielzahl der Geschäftsvorgänge, Gesellschaften und strafrechtlichen Vorwürfe von Anfang an als außergewöhnlich umfangreich.
Eine aktuelle öffentlich zugängliche Mitteilung des Landgerichts Rostock über ein rechtskräftiges Urteil oder einen endgültigen Abschluss des gesamten ADCADA-Strafverfahrens konnten wir bei unserer Recherche mit Stand 15. September 2026 nicht feststellen.
Das bedeutet nicht zwingend, dass es seit dem Prozessauftakt keine wichtigen Verfahrensentwicklungen gegeben hat. Es bedeutet lediglich: Ein abschließendes Ergebnis lässt sich anhand der derzeit öffentlich auffindbaren Quellen nicht belastbar feststellen.
Und genau deshalb wäre jetzt mehr Transparenz wünschenswert.
Denn hinter diesem Verfahren stehen nicht nur drei Angeklagte und tausende Seiten Ermittlungsakten.
Dahinter stehen hunderte Anleger.
Für Anleger dauerte alles schon viel zu lange
Die wirtschaftliche Katastrophe rund um ADCADA begann nicht gestern.
Bereits 2020 gingen Gesellschaften der Gruppe in die Insolvenz. 2022 musste das Amtsgericht Rostock sogar eine Sonderinsolvenzverwalterin einsetzen, damit Forderungen verschiedener ADCADA-Gesellschaften gegeneinander unabhängig geprüft werden konnten.
Auch zivilrechtlich gab es Entwicklungen. Eine Anlegerkanzlei berichtete 2022 über ein damals noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Rostock, mit dem zwei Verantwortliche gesamtschuldnerisch zur Zahlung von 200.000 Euro nebst Zinsen an einen Anleger verurteilt worden seien.
Für Betroffene sind solche Einzelentscheidungen wichtig.
Doch die große strafrechtliche Frage bleibt:
Was geschah tatsächlich mit den Anlegergeldern, wer wusste von der wirtschaftlichen Situation und wer trägt strafrechtliche Verantwortung?
Ein Fall, der früh öffentlich gemacht wurde – und dessen Ende noch immer interessiert
ADCADA ist damit auch ein Lehrstück darüber, welche Bedeutung kritische Berichterstattung im grauen Kapitalmarkt haben kann.
Was Jahre später Gegenstand einer umfangreichen Anklage vor einer Wirtschaftsstrafkammer ist, wurde von diebewertung.de bereits lange vor den Insolvenzen kritisch hinterfragt.
Die Redaktion musste sich dafür damals selbst vor Gericht verantworten und gegen juristische Angriffe auf ihre Berichterstattung verteidigen.
Heute sitzen nicht die damaligen Kritiker auf der Anklagebank.
Vor dem Landgericht Rostock müssen sich die früheren Verantwortlichen von ADCADA und der damalige Unternehmensanwalt gegen schwerwiegende Vorwürfe der Staatsanwaltschaft verteidigen.
Ob diese Vorwürfe am Ende zu Verurteilungen führen, entscheidet ausschließlich das Gericht.
Aber eines lässt sich schon heute feststellen:
Für die Anleger dauert die Aufarbeitung viel zu lange.
Mehr als sechs Jahre nach den ersten Warnzeichen und lange nach dem Zusammenbruch des ADCADA-Geflechts sollte die Öffentlichkeit erfahren, wo dieses Verfahren tatsächlich steht.
Denn Aufklärung bedeutet nicht nur, irgendwann Anklage zu erheben.
Aufklärung bedeutet auch, irgendwann eine Antwort zu bekommen.
Laut deren Angabe hatten die sogar ein Zertifikat von Creditreform, das es wirklich gibt, das eine hervorragende Finanzlage bescheinigt.
https://www.creditreform.de/loesungen/bonitaet-risikobewertung/finanzkommunikation/crefozert
Ich habe allerdings nicht gegengecheckt, ob sie das wirklich hatten.
Jetzt fällt’s mir auch wieder ein: Die haben mit erstklassigen Briefgrundschulden geworben. Ich frug daraufhin, ob wir das über einen Treuhänder machen könnten; also die kriegen das Geld erst, wenn die Grundschuld ausgestellt ist. Das wollten sie aber nicht…..
Die Briefgrundschulden gab es nur für einen Bruchteil der Anleger der insolventen adcada GmbH. Diese und nur diese haben ihr Geld zurückbekommen. Hunderte weitere Anleger nicht.
Treuhänder? So etwas besorgt jeder Notar!
Genau, ich meinte es auch, dass das ein Notar machen sollte.
Aber, wenn ich mich recht erinnere, redeten die irgendwas von Sammel-Briefgrundschulden oder so, da bin ich dann abgesprungen.
Adcada…. das sagt mir doch was…. alte Mails durchwühlt….2019….. Inhaberschuldverschreibungen mit 5% Zinsen p.a. mit erstrangiger Besicherung…
„Vorab möchte ich Ihnen kurz die Vorteile von adcada.money nochmals zusammenfassen:
– 100% erstrangig besichert –> keine Nachrangklausel –> einzigartig in Deutschland
– bilanziell schuldenfreies Unternehmen –> keine Verbindlichkeiten bei Banken / Lieferanten
– kurze Mindestlaufzeit mit festem Zinssatz –> 1 Jahr – danach monatlich kündbar –> hohe Flexibilität
– attraktiver Zinssatz mit vierteljährlicher Auszahlung, 5 % ab 10.000€ –> ohne Agio, keine Kosten
– familiengeführtes Unternehmen mit langfristiger Unternehmensstrategie
– seit Gründung immer Gewinne erwirtschaftet und Rücklagen gebildet“
Klang ja eigentlich alles gut und nicht so absurd wie andere Anlagen, die hier auf diebewertung diskutiert werden, wo man diesen Zinssatz im Monat bekommt.
Aber trotzdem kam’s mir damals irgendwie fischig vor. Da habe ich mich also nicht getäuscht.