adcada.healthcare – braucht man eigentlich noch Maskenproduzenten von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums?

Eine Frage, die sich uns dann auch deshalb aufgedrängt hat, weil es im Prozess adcada gegen den Madsack Verlag, Herausgeber der Ostsee-Zeitung, Heiko Kühn dort erklärt hatte, dass man der Ostsee-Zeitung deshalb keinen Einblick in die Atemschutzmasken-produktion am Standort Bentwisch hätte gewähren können, weil Benjamin Franklin Kühn durch ein Gespräch im Bundeswirtschaftsministerium sehr eingespannt gewesen sei. Mithin wohl keine Zeit hatte für den Termin mit der Ostsee-Zeitung.

Nun haben wir uns natürlich dafür interessiert, ob es denn einen solchen Termin überhaupt gab und ob es überhaupt noch einen konkreten Bedarf an neuen Lieferanten gibt im Bereich der medizinischen ATEMSCHUTZMASKENPRODUKTION?

Hier die heutige Antwort des BMWI:

Sehr geehrter Herr Bremer,

 

vielen Dank für Ihre Anfrage. Hierzu teilt Ihnen das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit:

 

Allgemein zu den Förderprogrammen des BMWi für die Filtervlie- und Maskenproduktion

Die Bundesregierung hat beschlossen, den Auf- und Ausbau der Produktion von Schutzausrüstungen finanziell zu fördern. Hierfür hat ein Arbeitsstab im BMWi entsprechende Förderkonzepte mit konkreten Förderbedingungen entwickelt. Da Filtervlies am Anfang der Wertschöpfungskette steht und als Engpass zur Produktion von Atemschutz- und medizinischen Schutzmasken identifiziert wurde, haben wir mit der Förderung der Produktion dieses zentralen Vorproduktes begonnen. Darauf aufbauend haben wir Fördermodule für die Produktion der Masken selbst (zertifizierte OP-Masken sowie FFP2/3-Masken) in Kraft gesetzt.

 

Zum Förderprogramm Filtervliesstoff:

Am 30.4.2020 hat BMWi eine Richtlinie zur Förderung der Produktion von Filtervliesstoffen veröffentlicht. Sie ist am 01.05.2020 in Kraft getreten. Förderantrage konnten Unternehmen bis zum 30.06.2020 stellen. Gefördert werden Investitionen in Anlagen zur Produktion von Filtervlies, das im Meltblown-Verfahren hergestellt wird und die Qualitätsanforderungen als Vorprodukt für FFP2, FFP3 oder medizinische Gesichtsmasken erfüllt. Am 5.6.2020 hat Bundesminister Altmaier den ersten Förderbescheid an die Innovatec GmbH in Troisdorf, Nordrhein-Westfalen, übergeben.

Das ursprüngliche Ziel des Programm war es, eine zusätzliche Produktion von 4.000 Tonnen Vlies pro Jahr anreizen, womit 5 Mrd. Schutzmasken pro Jahr produziert werden können. Bis zum 17.07. wurden bereits 19 Anträge positiv beschieden. Dies entspricht einer zusätzlichen Produktionsmenge von ca. 8.000 t pro Jahr. Die gesetzten Ziele werden damit bereits übererfüllt. Insgesamt stehen 40 Millionen Euro für die Förderung zur Verfügung.

Zum Förderprogramme Maskenproduktion:

Um auch die weitere Wertschöpfungskette (nach Vlies) zu fördern, wurde die Richtlinie „Bundesförderung von Produktionsanlagen von Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte“ um zwei Fördermodule ergänzt. Sie sind am 01.06. in Kraft getreten. Die beiden Module fördern den Auf- und Ausbau von Anlagen zur Produktion von bis zu 7 Mrd. zertifizierten Schutzmasken mit einem Investitionszuschuss von bis zu 50 Prozent. Das Fördervolumen für beide Module des Masken-Förderprogramms beträgt weitere 60 Millionen Euro.

Investitionen in Anlagen, die bereits am Markt verfügbar sind und bis zum 31. August 2020 in Betrieb genommen werden, werden mit 30 Prozent der Investitionskosten gefördert. Das Ziel dieses Sprintermoduls ist es, kurzfristig das Angebot an Schutzmasken zu erhöhen. Anträge konnten bis zum 30.06.2020 gestellt werden.

Mit den zur Förderung beantragten Anlagen wird die in der Richtlinie genannte Obergrenze für die produzierte Maskenanzahl voraussichtlich erreicht. Die Obergrenze liegt alleine für das Sprintermodul bei einer jährlichen Produktionskapazität von maximal 750 Millionen filtrierenden Schutzmasken zum Schutz gegen Partikel „FFP2″ und „FFP3″ und 1.750 Millionen Medizinischen Gesichtsmasken. Die Anträge werden derzeit noch geprüft, daher steht die Anzahl der förderfähigen Anträge und die damit tatsächlich produzierte Menge an Schutzmasken noch nicht fest.

Das zweite Modul fördert Unternehmen, die in den Aufbau neuer, innovativer und über den Stand der Technik hinausgehender Anlagen und Produkte investieren. Sie erhalten bis zu 50 Prozent Förderung für den Erwerb von Anlagen und Komponenten sowie eigene Entwicklungsarbeiten. Voraussetzung für die Förderung im Innovationsmodul ist, dass die Projekte bis spätestens 30. Juni 2021 abgeschlossen sind. Das Ziel dieses Moduls ist es, eine dauerhaft wettbewerbsfähige Produktion in Deutschland zu fördern.

Zu Ihren Fragen

Circa 220 Unternehmen haben bis dato Anträge auf Förderung einer Maskenproduktion gestellt, was zeigt, dass es zahlreiche (potenzielle) Hersteller in Deutschland gibt. Zu einzelnen etwaigen Anträgen von Unternehmen sowie ggf. in diesem Zusammenhang geführten internen Gesprächen äußert sich das BMWi grundsätzlich nicht. Fragen hierzu können Sie ggf. an die Unternehmen selbst richten.

Die Anträge werden, wie bereits erwähnt, derzeit noch geprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Referat LB1 – Pressestelle

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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