ACCUMULATA Immobilien Development GmbH (vormals: ACCUMULATA Immobilien AG) – eine Bilanz, die wir nicht verstehen

Schaut man sich diese Bilanz genau an, dann fällt einem auf, dass diese Bilanz möglicherweise fehlerhaft sein könnte, denn die Positionen Aktiva und Passiva sind hier nicht identisch.

Hier bei dieser Bilanz fehlt aus unserer Sicht die Ausweisung eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages. Das in nicht unerheblichem Ausmaß, damit wäre das Unternehmen dann „bilanziell überschuldet“.

ACCUMULATA Immobilien Development GmbH (vormals: ACCUMULATA Immobilien AG)

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ

AKTIVA

Euro

Stand 31.12.2018

EUR

Euro

Vorjahr

TEuro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

8,1

II. Sachanlagen

0,00

29,4

III. Finanzanlagen

476.541,65

134,7

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

182.319,16

0,0

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

648.720,87

75,7

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

57.956,91

208,7

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.231,84

15,8

Summe Aktiva

1.368.770,43

472,4

PASSIVA

Euro

Stand 31.12.2018

Euro

Euro

Vorjahr

Teuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

100.000,00

100,0

II. Gewinn- und Verlustvortrag

-3.284.262.98

-2.265,2

III. Jahresfehlbetrag

-429.466,66

-1.019,0

B. Rückstellungen

58.800,00

146,7

C. Verbindlichkeiten

4. 923.700,07

3.509,9

Summe Passiva

1.368.770,43

472,4

ANHANG

I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Diese entsprechen den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte lineare und degressive Abschreibungen, bewertet. Bei dem beweglichen Sachanlagevermögen wird bei Neuzugängen der zeitanteilige Abschreibungssatz verrechnet.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips.

Die unfertigen / fertigen Erzeugnisse und Leistungen werden mit den Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung verwendet wird, werden in die Herstellungskosten einbezogen, soweit sie auf den Herstellungszeitraum entfallen.

Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu Nennwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen.

Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe ab. Die Rückstellungen wurden zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährungen lauten, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag ggf. unter Berücksichtigung des Anschaffungskosten- und Realisationsprinzips bewertet. Verluste aus Kursänderungen bis zum Bilanzstichtag sind berücksichtigt.

II. Angaben zu bestimmten Bilanzpositionen

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital beträgt EUR 100.000,00

Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel (in Klammern Angabe der Vorjahreswerte):

Verbindlichkeiten:

Restlaufzeit bis 1 Jahr: TEUR 459,5 (TEUR 234,9)
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre: TEUR 4.464,2 (TEUR 3.274,7)
Restlaufzeit über 5 Jahre: TEUR 0 (TEUR 0)

Gesamt: TEUR 4.923,7 (TEUR 3.509,6)

III. Sonstige Angaben

Seit dem 01.01.2018 Firmierung unter ACCUMULATA Immobilien Devlopment GmbH (formwechselnde Umwandlung gem. §§ 190 ff UmwG).

Die identitätswahrende Umwandlung mit Fortführung der Buchwerte der Accumulata Immobilien AG in die ACCUMULATA Immobilien Development GmbH zum Stichtag 01.01.2018 wurde am 11.01.2018 im Handelregsiter eingetragen (HRB 238158).

Geschäftsführung/Vorstand: Stefan Stadler, Maja Pauer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.05.2020

München, den 29. Mai 2020

Stefan Stadler, Maja Pauer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. Mai 2020

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