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Die italienische Abgeordnetenkammer hat heute ein Sterbehilfegesetz verabschiedet. Der Entwurf wurde mit 253 Stummen und 117 Gegenstimmen durchgesetzt und muss noch vom Senat gebilligt werden. Das Gesetz regelt das Recht einer Person, die an einer irreversiblen Krankheit mit einer ungünstigen Prognose oder an einem irreversiblen klinischen Zustand leidet, medizinische Hilfe zu erbitten, um ihr Leben freiwillig zu beenden.

Eine Person soll laut Entwurf einen Antrag auf medizinisch unterstützte freiwillige Sterbehilfe stellen können, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig und in der Lage ist, freie, aktuelle und bewusste Entscheidungen zu treffen, ausreichend informiert ist und zuvor eine palliative Behandlung zur Linderung ihrer Leiden in Anspruch genommen und diese dann ausdrücklich abgelehnt hat.

Das Gesundheitspersonal ist nicht verpflichtet, an Verfahren zur Unterstützung der medizinisch unterstützten freiwilligen Selbsttötung teilzunehmen, wenn sie aus Gewissensgründen eine vorherige Erklärung abgeben, geht aus dem Gesetzentwurf hervor.

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