Allgemeines

Abgelehnt

Teilen

Das Landgericht im bayrischen Regensburg will das Verfahren gegen Gustl Mollath, der seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht ist, nicht neu aufrollen. Die von der Staatsanwaltschaft und von Mollath gestellten Wiederaufnahmeanträge seien unzulässig, teilte das Gericht heute mit. Wegen der engen Grenzen für die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Falles reiche es nicht aus, wenn im Ursprungsverfahren Fehler gemacht worden seien oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lasse.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Die Bitcoin-Verführer: Wie Krypto-Influencer mit Hoffnung, Gier und Angst Millionen verdienen

„Die nächste Bitcoin-Bewegung wird die Welt schockieren!“ Der junge Mann schaut mit...

Allgemeines

DFB Pokal-Könige 2026! Bayern erlöst sich nach sechs Jahren – und Harry Kane krönt endlich seine Karriere

Berlin leuchtet rot-weiß. Bierduschen, Freudentränen, Fangesänge bis tief in die Nacht –...

Allgemeines

Die dunkle Seite der Neobanken: Wie digitale Finanz-Revolution zur Spielwiese für Betrüger wurde

Sie werben mit kostenloser Kontoführung, blitzschneller Kontoeröffnung und modernem Banking per Smartphone....

Allgemeines

1. Halbzeit DFB Pokalfinale FC Bayern gegen VfB Stuttgart

Puh… das ist bislang deutlich unangenehmer geworden, als viele Bayern-Fans vor dem...