Gold to Go Vermittler in der Haftung
Ja, das sehen wir genauso, nachdem wir mit einigen Geschädigten zu dem Thema ein Gespräch hatten. Denn keiner der Vermittler hat wohl in seinem Beratungsprotokoll explizit auf das Risiko eines Totalverlustes hingewiesen, was er nach Ansicht von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden hätte tun müssen.
Zudem hat nach Kenntnis von Rechtsanwältin Bontschev auch nur eine Gewerbebehörde die Untersagung der Aufstellung eines Goldautomaten ausgesprochen, mithin sicherlich ein verschwindend geringer Teil der aufgestellten Automaten. „Ich gehe aber auch davon aus“, so Kerstin Bontschev, „dass auch dem Betreiber das ‚Geldwäscheproblem‘ bekannt gewesen sein sollte, denn egal ob Automat oder Tafelgeschäft, es müssen immer Vorkehrungen getroffen werden, damit die gesetzlichen Bestimmungen zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden können.“
Zudem hat man ja auch die Möglichkeit, gegen solch einen Bescheid vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen. Ob das Unternehmen das getan hat, ist mir nicht bekannt“, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev. „Für mich gibt es hier noch einige Fragen zu klären“, so Kerstin Bontschev, die mittlerweile zu vielen investierten Gold to Go-Anlegern Kontakt hat.
GOLD TO GO AG
6300 Zug
Status: | aktiv |
Sitz: | Zug |
Rechtsform: | Aktiengesellschaft |
Kapital: | 130’000 |
Letzte Publ.: | 04.01.2022 |
Gründungsjahr: | 2020 |
Handelsregister: | Zug |
UID: | CHE-474.646.680 |
Register-Nr.: | CH-130.3.028.505-8 |
Zweck
Letzte Publikation
04.01.2022, Tagebuch-Nr: 22899 vom 30.12.2021
GOLD TO GO AG, in Zug, CHE-474.646.680, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 244 vom 15.12.2021, Publ. 1005357647). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Engelsberger, Rudolf, deutscher Staatsangehöriger, in Au (SG), Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift.
Stichworte: Personelle Änderungen
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