Anlegergelder vernichtet: Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG

Ja einfach nur in die Bilanz Einsicht nehmen, dann verstehen Sie, was ich meine. Der NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL DER KOMMANDITISTIN ist erneut sehr deutlich angestiegen und beträgt nun fast 5 Millionen Euro. Unglaublich!!!!!

Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.297.937,56 14.745.338,51
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.989.429,17 31.252.850,69
46.287.366,73 45.998.189,20
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.801,64 7.667.081,16
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.360.821,27 2.495.288,29
3. Forderungen gegen die Gesellschafterin 4.738.000,85 198.042,63
davon ausstehende Einlage: EUR 0,00 (Vj. EUR 104.272,50)
4. sonstige Vermögensgegenstände 365.493,25 338.000,00
12.466.117,01 10.698.412,08
II. Guthaben bei Kreditinstituten 119.981,07 553.534,61
12.586.098,08 11.251.946,69
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 372.046,00 393.296,00
D. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER VERLUSTANTEIL DER KOMMANDITISTIN 4.846.636,62 3.604.288,95
64.092.147,43 61.247.720,84

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafterin 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditistin
1. Kommanditkapital (Kapitalkonto I) 1.283.300,00 1.171.347,50
2. Verlustvortragskonten (Kapitalkonto III) -6.129.936,62 -4.775.636,45
-4.846.636,62 -3.604.288,95
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin 4.846.636,62 3.604.288,95
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. sonstige Rückstellungen 28.474,06 24.259,56
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Anleihen 51.788.850,00 48.747.850,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 526,68 8.579,63
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin 89.438,14 288.412,47
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.127.398,55 10.176.908,55
5. sonstige Verbindlichkeiten 1.057.460,00 1.951.782,69
64.063.673,37 61.173.533,34
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 49.927,94
64.092.147,43 61.247.720,84

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019

2019 2018
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 30.000,00 0,00
2. sonstige betriebliche Erträge 13.457,00 1.980.674,25
3. sonstige betriebliche Aufwendungen -493.323,84 -1.360.285,81
-449.866,84 620.388,44
4. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.378.608,32 1.236.458,65
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 1.378.608,32 (Vj. EUR 1.236.458,65)
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 374.724,96 25.200,00
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 374.724,96 (Vj. EUR 25.200,00)
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.657.766,61 -2.345.830,84
davon an verbundene Unternehmen: EUR -557.315,28 (Vj. EUR -318.208,34)
-904.433,33 -1.084.172,19
7. Jahresfehlbetrag 1.354.300,17 -463.783,75
8. Belastung auf Kapitalkonten 1.354.300,17 463.783,75
9. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 104578 eingetragen und hat ihren Sitz in München. Die Firma lautet „Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG“.

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Dabei werden die für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 246 bis 256a HGB beachtet sowie die Vorschriften der §§ 264 bis 288 HGB angewendet. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 i. V. m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.

Die Gesellschaft erfüllt die in § 267 Abs. 1 i. V. m. § 264a Abs. 1 i. V. m. § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB bezeichneten Merkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft und wendet die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften gemäß § 267 Abs. 1 HGB an.

Die Bewertung wird trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Für die in der Bilanz ausgewiesenen Anleihen bestehen Rangrücktrittserklärungen. Die Gläubiger der Schuldverschreibungen können ihre Forderungen nicht geltend machen, soweit dadurch bei der Gesellschaft Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten würde. Die zudem bestehende Patronatserklärung der Gesellschafterin Green City AG war bis zum 31. Dezember 2019 befristet.

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des § 264c Abs. 2 HGB.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert beibehalten.

II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalbetrag bewertet.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraumnach diesem Tag darstellen. Die Höhe des abgegrenzten Unterschiedsbetrags nach § 250 Abs. 3 HGB (Disagio) beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 372 (Vj. TEUR 393).

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die zum Erstellungszeitpunkt erkennbar waren. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens des Geschäftsjahres 2019 ist in dem nachfolgenden Anlagenspiegel 2019 dargestellt.

2. Finanzanlagen

Anteil am Kapital Eigenkapital 31.12.2019 Jahresergebnis 2019
Firma Sitz % EUR EUR
Anteile an verbundenen Unternehmen
Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG München 100 2.587.252,88 14.999,13
Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG München 100 2.626.988,66 -225.571,92
Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH München 100 2.879.534,92 -484.264,55
Green City Energy KWP III Invest Frankreich GmbH München 100 62.657,39 13.143,43
Green City Energy Windpark Fuchsstadt GmbH & Co. KG München 100 3.526.707,12 -1.154.137,29
Green City Energy Windpark Blumberg GmbH & Co. KG München 100 2.535.332,91 -12.929,74
Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG München 56 1.172.874,65 21.279,85

Es bestehen Ausleihungen mit einer Laufzeit von über 5 Jahren von insgesamt EUR 31.989.429,17.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Laufzeit < 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr Gesamt
Art der Forderung EUR EUR EUR
Forderungen aus Lieferung und Leistung 1.801,64 0,00 1.801,64
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.433.966,27 926.855,00 7.360.821,27
Forderungen gegen Gesellschafter 4.738.000,85 0,00 4.738.000,85
Sonstige Vermögensgegenstände 365.493,25 0,00 365.493,25
Gesamt 11.539.262,01 926.855,00 12.466.117,01

4. Eigenkapital

Der Posten „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditistin“ ist durch die Jahresfehlbeträge in den Jahren 2015 bis 2019 entstanden, soweit diese die Kapitaleinlage der Kommanditistin übersteigen. Wir verweisen auf die Ausführungen der Seite 1 des Anhangs. Die zum Bilanzstichtag im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditistin beträgt insgesamt EUR 1.283.300,00. Die Hafteinlage war zum Stichtag in voller Höhe erbracht.

5. Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten:

Laufzeit
Art der Verbindlichkeit <1 Jahr 1 – 5 Jahre >5 Jahre Gesamt
in EUR in EUR in EUR in EUR
Anleihen 0,00 0,00 51.788.850,00 51.788.850,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 526,68 0,00 0,00 526,68
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin 89.438,14 0,00 0,00 89.438,14
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.077.398,55 7.050.000,00 0,00 11.127.398,55
Sonstige Verbindlichkeiten 1.057.460,00 0,00 0,00 1.057.460,00
Summen 5.224.823,37 7.050.000,00 51.788.850,00 64.063.673,37

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert.

IV. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von nominal EUR 51.332.000,00 begeben. Diese werden je nach Laufzeit mit 3,5 % p. a., mit 4,00 % p. a. oder 5,00 % p. a. verzinst. Zum derzeitigen Stand entstehen jährlich bis 2026 EUR 208.110,00, EUR 1.449.960,00 und bis 2036 EUR 456.850,00 an Zinsverbindlichkeiten.

Gemäß Gesellschaftsvertrag vom 17. November 2015 erhält die persönlich haftende Gesellschafterin für die Geschäftsführung jährlich ein Entgelt in Höhe von 0,27 % des emittierten Anleihevolumens zzgl. einer Indexierung. Zum derzeitigen Stand bestehen jährlich Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 145.369,41 zzgl. Umsatzsteuer. Weiterhin erhält die persönlich haftende Gesellschafterin jährlich eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR 2.000,00 zzgl. Umsatzsteuer.

Für die Durchführung der kaufmännischen und technischen Verwaltung bzw. Betriebsführung wurde am 11. März 2016 ein Vertrag geschlossen, der jährlich mit 0,23 % des emittierten Anleihevolumens zzgl. einer Indexierung zu vergüten ist. Zum derzeitigen Stand bestehen jährlich Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 123.631,16 zzgl. der Indexierung von 2 % sowie Umsatzsteuer.

3. Persönlich haftende Gesellschafterin

Die Green City Energy Kraftwerke GmbH, München, ist persönlich haftende Gesellschafterin ohne eigene Kapitaleinlage. Ihr gezeichnetes Kapital zum aktuellen Stichtag beläuft sich auf TEUR 25.

4. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung oblag im abgelaufenen Geschäftsjahr den Herren Jens Mühlhaus, Vorstand Green City Aktiengesellschaft, München, Frank Wolf, Vorstand Green City Aktiengesellschaft, München, sowie Jürgen Leinmüller, Unternehmensberater (bis 27. Januar 2020), München in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der Green City Energy Kraftwerke GmbH.

5. Einbezug in den Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Green City AG, München, mit einbezogen, welche den Konzernabschluss für den größten (und kleinsten) Konsolidierungskreis aufstellt. Der Konzernabschluss der Green City AG wird gemäß § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

6. Nachtragsbericht

Corona-Pandemie

Bis Ende Juni 2021 konnte die Gesellschaft keine wesentlichen Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit feststellen. Angesichts der hauptsächlichen Abhängigkeit der Geschäftstätigkeit von den Wetterverhältnissen und mangels eigener Mitarbeiter, die ggf. durch Krankheit oder öffentlich-rechtlichen Ausgangsbeschränkungen ausfallen oder nur eingeschränkt arbeiten könnten, wird nicht mit wesentlichen finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie gerechnet.

 

München, den 25. Juni 2021

Für die Komplementärin

Green City Energy Kraftwerke GmbH

Frank Wolf, Geschäftsführer

Jens Mühlhaus, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.745.338,51 2.000,00 449.400,95 0,00 14.297.937,56
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.252.850,69 2.519.000,00 2.720.821,52 938.400,00 31.989.429,17
45.998.189,20 2.521.000,00 3.170.222,47 938.400,00 46.287.366,73
kumulierte Abschreibungen
01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
Buchwerte
31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.297.937,56 14.745.338,51
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.989.429,17 31.252.850,69
46.287.366,73 45.998.189,20

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG (kurz: KWP III) wurde 2015 durch die Green City AG (vormals Green City Energy AG) mit dem Zweck gegründet, eigene Kraftwerkskapazitäten aufzubauen und zu bündeln. Die Green City AG wiederum wurde 2005 von der Umweltschutzorganisation Green City e.V. ins Leben gerufen, um durch die Umsetzung von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken die Energieversorgung auf 100 Prozent Erneuerbare Energien umzustellen.

Die Grundidee hinter dem KWP III fußt auf der Überzeugung, dass die Energiewende nur durch den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien gelingen kann. Energiewende bedeutet dabei Einstieg in regenerative Energieerzeugungsformen und Ausstieg aus der atomar-fossilen Energieerzeugung. Dieser Ausstieg wird nur denkbar, wenn Solar-, Wind- und Wasserkraftwerke das neue, stabile Rückgrat eines zukünftigen Energiemixes bilden und nationale Grenzen für ein Gelingen der Energiewende in den Hintergrund treten. Mit der gezielten Hinzunahme von attraktiven Märkten wie Frankreich und Italien gibt der Kraftwerkspark III die Antwort auf diese Entwicklung und auf ein gemeinsames, europäisches Ziel. Der KWP III bündelt derzeit Wind-, Wasser- und Sonnenkraftwerke in Deutschland, Frankreich und Italien.

Damit erfüllt der KWP III die für die Gesellschaft definierten und im Folgenden erläuterten Investitionskriterien. So darf nur in Erneuerbare-Energien-Projekte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz investiert werden.

Das vom KWP III zu investierende Kapital darf jeweils auf Ebene der Projektgesellschaften oder deren Beteiligungsgesellschaften ausschließlich für Investitionen mit den folgenden Projektkriterien verwendet werden:

schlüsselfertige Neubauprojekte;

in Betrieb befindliche Bestandsprojekte;

Erweiterung und/​oder Renovierung sowie Repowering von Bestandsprojekten;

Bau und Errichtung von Neubauprojekten;

zu maximal 20 % des Nominalbetrags der von der Gesellschaft im Zeitpunkt der jeweiligen Investition begebenen Finanzierungsinstrumente: Erwerb von Projektentwicklungen.

Die Projekte müssen eine Mindestrendite von 4,3 Prozent p.a. erwirtschaften. Die Mindestrendite berechnet sich nach den zum Zeitpunkt der Investition im Business Plan für das jeweilige Projekt vorgesehenen durchschnittlichen jährlichen Ausschüttungen an den KWP III.

Die Finanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von bis zu TEUR 95.000, eingeteilt in eine Tranche von bis zu EUR 55.000.000 (Tranche A), eine Tranche von bis zu EUR 15.000.000 (Tranche B) und eine Tranche von bis zu EUR 25.000.000 (Tranche C), die in drei Globalurkunden – jeweils eine pro Tranche – verbrieft werden. Die Inhaberschuldverschreibungen sind unter Zugrundelegung des angebotenen Gesamtnennbetrags von TEUR 95.000 gestückelt in 55.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Tranche A, 15.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Tranche B und 25.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Tranche C mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000.

Tranche A hat eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2026 mit einer festen Verzinsung in Höhe von 4,00 % p.a. auf den Nennbetrag. Tranche B hat eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2036 mit einer festen Verzinsung in Höhe von 5,00 % p.a. auf den Nennbetrag. Tranche C hat eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2026 mit einer festen Verzinsung in Höhe von 3,5 % p.a. auf den Nennbetrag. Die Rückzahlung erfolgt am jeweiligen Termin bei Tranche A und Tranche C in Höhe des Nennbetrags, bei Tranche B in Höhe von 105 Prozent des Nennbetrags. Die Bedingungen der in den Tranchen A und B begebenen Inhaberschuldverschreibungen unterscheiden sich mit Ausnahme ihrer Laufzeit, Verzinsung und Rückzahlung nicht.

Das o.g. Anleihekapital zum 31. Dezember 2019 enthält nachrangige Inhaberschuldverschreibungen der Tranche A mit einer Verzinsung von 4,00 % im Gesamtbetrag von TEUR 36.249, der Tranche B mit einer Verzinsung von 5,00 % im Gesamtbetrag von TEUR 9.137 und der Tranche C mit einer Verzinsung von 3,5 % im Gesamtbetrag von TEUR 5.946.

Schaubild 1: Übersicht zum Kraftwerkspark III

Gegenstand des Unternehmens ist die Initiierung und Förderung sowie die Verwaltung und der Betrieb ökologischer Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien, in den Segmenten Wind, Wasser und Solar. Hierzu gehört der Erwerb schlüsselfertiger Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien, der hierfür genutzten Infrastruktur und Projektrechte, die Vermarktung der erzeugten Energie sowie der Betrieb und Verkauf solcher Anlagen, Infrastruktur und Projektrechte.

Weiter gehören hierzu die Gründung von Tochtergesellschaften sowie der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen von bis zu 100 Prozent an Unternehmen. Im Zuge solcher Transaktionen können auch Gesellschafterdarlehen des Veräußerers mit erworben und fortgeführt werden. Das Unternehmen darf nachrangige Darlehen gewähren und von Unternehmen ausgegebene Genussrechte zeichnen, soweit diese Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, Projekte betreiben bzw. in Projekte investieren, die mit der Herstellung, der Entwicklung, der Errichtung und/​oder dem Kauf und Verkauf von Erzeugnissen und Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Speicherung von Strom, Gas oder Wärme aus Erneuerbaren Energien einschließlich der hierfür genutzten Infrastruktur und der hierfür genutzten Projektrechte befasst sind.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

a) Gesamtwirtschaft

Im Berichtsjahr 2019 trübte sich das Weltwirtschaftswachstum ein. Die Weltwirtschaft wuchs nur noch um 2,9 %, wohingegen im Vorjahr ein BIP-Wachstum von 3,6 % zu verzeichnen war. Die deutsche Wirtschaft befindet sich seit März 2020 in der Rezession. Die Corona-Pandemie setzt der globalen und der deutschen Wirtschaft zu. Die wegbrechende globale Nachfrage, die Unterbrechung von Lieferketten, Verhaltensänderungen der Verbraucher und eine Verunsicherung von Investoren wirken sich massiv auf Deutschland aus. Die zum Schutz von Gesundheit und Leben verhängten Shutdowns vielerorts in der Welt treffen auch viele Dienstleistungsbereiche schwer. Pandemiebedingt ist das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2020 insgesamt um 5,0 % zurückgegangen, nachdem es zehn Jahre lang zuvor Jahr für Jahr zunahm. Letztlich fällt das Minus aber deutlich niedriger aus, als es im Verlauf des letzten Jahres von vielen Experten erwartet worden war. Dies ist neben der Resilienz der deutschen Wirtschaft auch auf die sehr umfangreichen Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Stützung der Wirtschaft und zur Stabilisierung der Einkommen zurückzuführen. Nach dem historischen Einbruch im zweiten Quartal 2020 von 9,8 % war mit der schrittweisen Rücknahme der Einschränkungen ein bemerkenswerter Aufholprozess zu beobachten. Im dritten Quartal 2020 konnte die deutsche Wirtschaft ein Plus von 8,5 % verbuchen und erreichte damit wieder rund 96 % ihres Niveaus des Schlussquartals 2019 vor Ausbruch der Pandemie. Obwohl die weitere Erholung allmählich an Fahrt verlor, waren auch noch im November überwiegend Steigerungen der Wirtschaftsleistung zu beobachten. Als Folge des erneuten Lockdowns dürfte es im vierten Quartal zu einer Stagnation des Bruttoinlandsprodukts gekommen sein. Die Bundesregierung trifft weiterhin umfangreiche Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzuschwächen und zu bewältigen.

Auszug aus: https:/​/​www.bmwi.de/​Redaktion/​DE/​Pressemitteilungen/​Wirtschaftliche-Lage/​2020/​20200415-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-april-2020.html sowie https:/​/​www.bmwi.de/​Redaktion/​DE/​Pressemitteilungen/​Wirtschaftliche-Lage/​2021/​0210114-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-januar-2021.html)

Im zweiten Quartal 2021 zeichnet sich eine spürbare Erholung der wirtschaftlichen Aktivität ab, während es im ersten Quartal 2021 im Zuge der dritten Pandemiewelle zu einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 1,8 % gekommen war. Angesichts des Impffortschritts und der damit einhergehenden rückläufigen Infektionszahlen dürfte die Konjunktur im weiteren Jahresverlauf verstärkt an Fahrt aufnehmen.

Quelle: https:/​/​www.bmwi.de/​Redaktion/​DE/​Pressemitteilungen/​Wirtschaftliche-Lage/​2021/​20210408-die-wirtschaftliche-lage-in-deutsch-land-im-april-2021.html sowie https:/​/​www.bmwi.de/​Redaktion/​DE/​Pressemitteilungen/​Wirtschaftliche-Lage/​2021/​20210614-die-wirtschaftliche-lage-in-deutschland-im-juni-2021.html)

b) Marktüberblick Erneuerbare Energien

Die Erneuerbaren Energien konnten 2019 einen Anteil an der Stromerzeugung [Netto] von 46 % (Vorjahr: 40,2 %) erreichen und haben damit einen neuen Rekord aufgestellt. Ökostrom-Anlagen lieferten im Jahr 2019 rund 236 Terawattstunden [Mrd. kWh] (Vorjahr: 218 TWh). In 2020 konnte der Anteil an den Erneuerbaren Energie bei der Stromerzeugung weiter gesteigert werden; so wurde erstmals die 50 % Marke mit einem Wert von 50,5 % überschritten.

Den größten Anteil am Ökostrom-Erfolg 2020 trägt die Windenergie, die mehr als ein Viertel des gesamten Stroms in Deutschland erzeugt hat. Im Frühjahr und Herbst sorgte stürmisches Wetter für eine außergewöhnlich hohe Windstromausbeute. Mit 27 % (Vorjahr 24,5 %) wurde die Windkraft 2020 wichtigste Stromquelle [132 TWh] erneut vor der Braunkohle [82 TWh] und bleibt weiter wichtigste Erneuerbare Energie.

Der Sommer 2020 mit überdurchschnittlich viel Sonne bescherte der Photovoltaik ebenfalls neue Rekorde. Mit 50,7 Terawattstunden [TWh] haben Solaranlagen im Jahr 2020 mehr Strom produziert als je zuvor. Das schöne Wetter sorgte für einen Anstieg der Stromerzeugung aus Solarenergie um 6,7 % im Vergleich zum Vorjahr. Der damit erreichte Anteil von 10,4 % am gesamten deutschen Strommix macht die Photovoltaik hinter Erdgas und vor Steinkohle zur fünftwichtigsten Quelle. Laut Deutschem Wetterdienst hatte 2020 den sonnigsten Frühling seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1951, was der Photovoltaik von Mai bis Juli den zweiten Platz im deutschen Strommix sicherte. Besonders hoch fiel die Solarstrom-Ausbeute im April, Mai und Juli aus mit jeweils mehr als 7 TWh im Monat.

Quellen: https:/​/​1-stromvergleich.com/​strom-report/​strommix/​#strommix-2019-deutschland sowie https:/​/​strom-report.de/​strom#strommix-2020-deutschland

Schaubild 2: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2020

Quelle: https:/​/​strom-report.de/​download/​strommix-2020-deutschland/​

Ergebnisse einer von Greenpeace Energy im Oktober 2019 beauftragen Studie zeigen, dass jede zusätzliche Kilowattstunde aus Erneuerbaren Energien im Jahr 2020 durchschnittlich 7,5 Ct/​kWh kosten wird, während die Stromkosten der eingesparten konventionellen Energien im Mittel 17,2 Ct/​kWh betragen. Jede zusätzliche Kilowattstunde aus Wind und Sonne spart der Gesellschaft demnach Kosten in Höhe von rund 9,7 Ct/​kWh. Daher wird weiterhin von starken Zubauraten von Erneuerbaren Energien in Deutschland und Europa ausgegangen. Jedoch waren gerade in Deutschland vor allem in der Windkraftbranche in den letzten Jahren verhältnismäßig geringere Zubauraten zu verzeichnen. Der Grund sind langwierige Genehmigungsverfahren und Klagen von Windkraftgegnern. Dies bietet vor allem für erfahrene und entsprechend vernetzte Projektentwickler, die mit den anspruchsvollen Genehmigungsverfahren vertraut sind und auch den Zugang zu entsprechenden Standorten haben entsprechende Chancen.

c) Italien

Windkraft und Photovoltaik entwickelten sich nach einem enttäuschenden Jahr 2018 Anfang 2019 wieder dynamischer. Ihre Stromproduktion legte zwischen Januar und April 2019 deutlich zweistellig zu. So konnte Italien in den ersten vier Monaten 2019 ein Drittel seines Strombedarfs mit der einheimischen Produktion aus Erneuerbaren Quellen decken. Zwischen Januar und März 2019 kamen in der Photovoltaik 105 Megawatt (MW) und in der Windkraft 31 MW an Kapazität hinzu, ebenfalls deutlich mehr als im Vorjahr.

Beide Quellen bescheinigen Experten in Italien ein großes Expansionspotenzial. Die natürlichen Voraussetzungen sind sehr gut. Hinzu kommt, dass die Stromkosten in Italien vergleichsweise hoch sind und die Produktionskosten für Erneuerbare Energien deutlich gefallen sind. Auch die Europäische Union (EU) erhöht den Druck, Energie nachhaltiger zu erzeugen. In seinem Nationalplan für Energie und Klima (PNIEC) von Anfang 2019 setzt Italien daher stark auf Windkraft und Solarenergie, um die EU-Vor- gaben zu erfüllen.

Bis 2030 soll die Kapazität der Windkraft von derzeit 10 Gigawatt (GW) Kapazität auf 18,4 GW steigen. Die Solarenergie-Kapazität soll von rund 20 GW auf 50,8 GW wachsen, wobei der Bereich Photovoltaik klar dominiert. Bisher gibt es erst eine Handvoll Concentrated Solar Power-Anlagen (CSP) im Land. Diese stehen in Sizilien und auf Sardinien. Bis 2030 sollen CSP 880 MW an Kapazität beisteuern.

Quelle: GTAI – Germany Trade & Invest, Italien setzt wieder stärker auf Windkraft und Fotovoltaik https:/​/​www.gtai.de/​gtai-de/​trade/​branchen/​branchenbericht/​italien/​italien-setzt-wieder-stärker-auf-windkraft-und-fotovoltaik-110866

Ein Rückschlag für die Erneuerbaren Energien erfolgte zu Beginn des Jahres 2021. Eine Auktion neuer Kapazitäten verlief aufgrund einer schwachen Nachfrage nach größeren Anlagen enttäuschend, so dass eine Erreichung italienischen Energieziele bis 2030 unrealistisch erscheint. Zudem gibt es vielfach Schwierigkeiten bei behördlichen Genehmigungen sowie Widerstand von Anwohnern gegen neue Windparks. Keines der ca. 25 geplanten Windprojekte wurde bisher realisiert. Offshore-Anlagen im Bereich Wind und Solar als Ausweichmöglichkeit sind noch nicht in die Förderung einbezogen. Zwar steigt auch das Interesse an Wasserstoff, ein nationales Konzept besteht jedoch noch nicht.

Allerdings besteht Handlungsdruck seitens der Europäischen Union, was in den Jahren bis 2030 zu mindestens 900 Megawatt an schwimmenden Windkraftwerken führen könnte. Durch ihren Nachholbedarf zeigt die italienische Industrie Interesse an internationalen Kooperationen, was zu einer verstärkten Zusammenarbeit mit deutschen Firmen führen kann.

Quelle: https:/​/​www.gtai.de/​gtai-de/​trade/​branchen/​branchencheck/​italien/​branchen-entwickeln-sich-unterschiedlich-251692 (Aufruf 23.04.2021) sowie https:/​/​www.gtai.de/​gtai-de/​trade/​branchen/​branchenbericht/​italien/​italien-sucht-energie-auf-dem-wasser-597702

d) Frankreich

Ziele französischer Energiepolitik sind eine sichere und CO2-neutrale Energieversorgung, eine effizientere Energienutzung und eine Verringerung der Abhängigkeit von Energieeinfuhren. Frankreich setzt unverändert auf die Nutzung der Kernkraft, perspektivisch soll deren Anteil (2030 – 2035) von heute etwa 75 % auf rund 50 % der Stromerzeugung gesenkt werden.

Zwei Jahre nach Unterzeichnung des Klimaabkommens in Paris im Jahr 2015 präsentiert Präsident Macron Frankreich als eines der ambitioniertesten Länder für den Klimaschutz. Der ehemalige französische Umweltminister Hulot hatte eine Langzeitstrategie bekannt gegeben, nach der Frankreich bis Mitte der 2020er-Jahre aus der Stromerzeugung durch Kohlekraft aussteigen und massiv in Erneuerbare Energien investieren wolle. Die Förderung von Öl und Gas in Frankreich soll bis 2040 beendet werden. Umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Klimaerwärmung und des CO2-Ausstoßes mit den Schwerpunkten Gebäudeenergieeffizienz, Verkehr, Schutz der Biodiversität, Abfallwirtschaft sowie ökologische Regierungsführung werden angestrebt.

Der Umweltschutz wurde bereits 2005 als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen, durch den aktuellen Plan Climat wird er zur verpflichtenden Aufgabe für alle Ressorts. Die Chancen der Nutzung von Erneuerbaren Energien für die Umwelt und die Schaffung von Arbeitsplätzen, auch in der Landwirtschaft, werden inzwischen erkannt. Frankreich hat im Bereich Windenergie mit 1.428 MW und im Bereich Solarenergie mit 926 MW im Jahr 2019 gute Zuwachsraten zu verzeichnen.

Quelle: DFBEW – Barometer der Energiewende in Frankreich, März 2021

Die Wasserkraft verfügt mit knapp 26 Gigawatt installierter Leistung über die gleiche Kapazität wie Wind und Solarenergie zusammen. Ein nennenswerter Ausbau ist nicht vorgesehen, wohl aber die Erneuerung von Kraftwerken und damit einhergehende Effizienzgewinne. Weil mit Wasserkraftwerken in den meisten Fällen sehr flexibel Strom erzeugt werden kann, sind diese Kapazitäten essenziell für die Versorgungssicherheit in Frankreich.

In den zwölf Monaten von Oktober 2019 bis September 2020 gingen Solaranlagen mit 692 Megawatt Leistung neu ans Netz. Das Zubautempo blieb damit drei Jahre in Folge auf gleichbleibend niedrigem Niveau (2018: 873 Megawatt; 2019: 704 Mega-watt). Die Gesamtleistung aller installierten Solaranlagen betrug Ende September 2020 rund 10,6 Gigawatt.

Die mehrjährige Programmplanung der französischen Regierung sieht für 2023 insgesamt 20,1 Gigawatt installierte Photovoltaikleistung vor. Damit müssten in den nächsten drei Jahren jährlich rund drei Gigawatt neu gebaut werden, das Ausbautempo müsste sich verdreifachen. Geht es so weiter wie bisher, könnten 2023 etwa fünf bis sieben Gigawatt fehlen.

Ein stetiger Trend charakterisiert den Markt: Im sonnenreichen Süden werden sehr große Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebaut. Auf den Gewerbe- und Wohnhausdächern hingegen lahmt der Zubau. Die niedrigen Strompreise – auch dank immer noch rund 70 Prozent Atomstromanteil – machen den Eigenverbrauch wenig lukrativ.

Die französische Regierung brachte im Herbst 2020 einen Vorschlag für eine rückwirkende Korrektur der Einspeisevergütung ins Parlament. Die Kürzung sollte für zwischen 2006 und 2010 errichtete Anlagen über 250 Kilowatt Leistung gelten. Die Branche und die Banken reagierten verstört. Insolvenzen und Stilllegungen wurden befürchtet. Die Regierung ruderte zurück. Die rückwirkende Vergütungskürzung gibt es, wird aber von Fall zu Fall entschieden.

Quelle: https:/​/​www.energiezukunft.eu/​erneuerbare-energien/​solar/​viel-zu-wenig-dynamik-bei-der-energiewende/​, abgerufen am 04.03.2021

e) Weitere europäische Märkte

Mit den Erneuerbaren-Energien-Richtlinien (Richtlinie 2009/​28/​EG) war seit 2009 das Fundament für die europäische Erneuerbare-Energie-Politik gelegt. Es wurde Ende 2018 umfassend erneuert. Ein verbindliches Gesamtziel auf EU-Ebene ist ein Anteil von mindestens 32 % an Erneuerbaren-Energien bis in das Jahr 2030. Entsprechend gibt es auch Ziele auf Länderebene, die zu weiteren positiven Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren-Energien führen werden. Insbesondere der PV-Markt im südeuropäischen Raum ist geprägt von hohen Einstrahlungswerten bei sinkenden Stromgestehungskosten. Die Projekte kommen ohne staatlich garantierte Einspeisevergütung in die Wirtschaftlichkeit, was die politische Abhängigkeit des Geschäfts reduziert und weitere Potenziale für Projektentwickler mit entsprechenden lokal ansässigen Kontakten birgt.

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Der KWP III wurde am 17. November 2015 gegründet und befindet sich seitdem in der Investitionsphase. In dieser Phase reicht die Gesellschaft Inhaberschuldverschreibungen aus und investiert das Kapital gemäß den vorgenannten Projektkriterien in Projekte, aus denen sie zukünftige Beteiligungsgewinne und Zinserträge erwartet. Nach der Investitionsphase, die mit der vollständigen Verwendung des eingeworbenen Kapitals aus Namens- und Inhaberschuldverschreibungen abgeschlossen ist, folgt die Betriebsphase. Das eingeworbene Kapital wurde im ersten Halbjahr 2019 vollständig investiert, es wurden ausschließlich Investitionen in Projektgesellschaften und Darlehensausreichungen getätigt.

Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft war im Berichtsjahr von folgenden Faktoren geprägt:

a) Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.354 (Vj. TEUR 464) erzielt, was hinsichtlich des geplanten negativen Ergebnisses in Höhe von TEUR 1.434 nahezu einer Punktlandung entspricht. Folgende Einflüsse haben wesentlich zu diesem Ergebnis beigetragen:

Aufgrund der eingegangenen Beteiligungen erzielt der KWP III selbst keine nennenswerten Umsatzerlöse. Die Stromproduktion findet vielmehr auf Ebene der Projektgesellschaften statt.

Während der Investitionsphase fallen Provisionen und Nebenkosten an. Gemäß den abgeschlossenen Kapitalvermittlungsverträgen fallen Provisionen zwischen 4,5 % und 5,0 %, bezogen auf den jeweiligen Zeichnungsbetrag der Inhaberschuldverschreibungen an. Die in 2019 für Kapitalvermittlungen angefallenen Provisionen belaufen sich nach Abschluss der Zeichnungsphase auf TEUR 166 (Vj. TEUR 926).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten zudem von dem emittierten Anleihevolumen abhängige Vergütungen. Hierzu zählen die Vergütungen für die Geschäftsführung in Höhe von TEUR 145 (Vj. TEUR 151) sowie die Geschäftsbesorgung in Höhe von TEUR 124 (Vj. TEUR 128). Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten betragen TEUR 10 (Vj. TEUR 1).

Insgesamt verringerten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 867 auf TEUR 493.

Das negative Finanzergebnis beläuft sich auf TEUR 905 und beinhaltet im Wesentlichen die Zinsaufwendungen für die bis zum 31. Dezember 2019 ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von TEUR 2.087, Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit von Verbundunternehmen aufgenommenen Darlehen in Höhe von TEUR 557 sowie sonstige kurzfristige Zinsen von TEUR 14. Dem stehen Zinserträge und Erträge aus Ausleihungen des KWP III aus den bis zum 31. Dezember 2019 ausgereichten Darlehen an verbundene und dritte Unternehmen in Höhe von TEUR 1.753 gegenüber.

b) Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2019 ist der KWP III an folgenden Gesellschaften beteiligt:

I. Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH (Projektgesellschaft Italien)

Der KWP III hat im Jahr 2016 die Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von nominal TEUR 25 gegründet. Zum 31. Dezember 2019 sind TEUR 12,5 eingezahlt.

Der KWP III hat der Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH zur Finanzierung der in 2017 erworbenen Villarfocchiardo S. r. l. sowie für die Rückführung von Darlehen an Privatpersonen in 2019 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 1.649 gewährt. Das Darlehen valutiert zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 19.256. Die Laufzeit des Darlehens endet zum 30. September 2036. Die Verzinsung erfolgt mit 3 % p.a.

II. Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG

Die Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG hat einen Windpark mit zwei GE Windenergieanlagen vom Typ 2.75-120 und einer Gesamtleistung von 5,5 MW errichtet und betreibt diesen seit März 2016. Erlöse der Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG sollen im Wesentlichen aus der Vergütung für die Einspeisung des durch die Windenergieanlagen erzeugten Stroms nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und aus dem Veräußerungserlös generiert werden. Die Energieerträge lagen im Jahr 2019 um 0,58 % unter dem Planwert.

Das Kommanditkapital wurde vollständig einbezahlt. In 2019 erfolgte eine Rückzahlung aus dem Einlagenkonto in Höhe von TEUR 400. Der Beteiligungsansatz beläuft sich damit zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 2.741.

III. Green City Energy Kraftwerkspark III Invest Frankreich GmbH (Projektgesellschaft Frankreich)

Der KWP III hat im Jahr 2016 die Green City Energy Kraftwerkspark III Invest Frankreich GmbH durch Kauf der Geschäftsanteile in Höhe von nominal TEUR 25 zum Kaufpreis von TEUR 27 erworben.

Der KWP III hat im Jahr 2019 das an die Green City Energy Kraftwerkspark III Invest Frankreich GmbH gewährte Darlehen um TEUR 970 aufgestockt. Gleichzeitig wurden im Geschäftsjahr 2019 Tilgungen von TEUR 100 geleistet, so dass das Darlehen zum 31. Dezember 2019 in Höhe von TEUR 2.467 valutiert. Die Laufzeit des Darlehens endet zum 30. September 2036. Die Verzinsung erfolgt mit 2,7 % p.a. zum Stichtag.

V. Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG

Mit Kaufvertrag vom 4. November 2016 hat der KWP III 100 Prozent der Kommanditanteile an der Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG zu einem Preis von EUR 500,00 erworben. Das Kommanditkapital wurde vollständig einbezahlt.

Der Beteiligungsansatz beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 3.400.

Der Windpark Gischberg im Saarland besteht aus zwei Windkraftanlagen des Typs GE 3.2-130. Der Betrieb zur Stromerzeugung ist für rund zwanzig Jahre vorgesehen, wobei am Ende dieser Laufzeit eine Veräußerung geplant ist. Erlöse der Projektgesellschaft Gischberg sollen dabei im Wesentlichen aus der Vergütung des durch die Windenergieanlagen erzeugten Stroms nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und aus dem Veräußerungserlös generiert werden.

Die Windkraftanlagen wurden im April 2017 in Betrieb genommen. Im Mai wurde der Probebetrieb beendet, seitdem laufen die Anlagen im regulären Betrieb. Die Energieerträge lagen im Jahr 2019 um 14,42 % unter dem Planwert.

VI. Green City Energy Buchschwabach GmbH & Co. KG

Mit Kaufvertrag vom 18. Oktober 2017 hat der KWP III die noch fehlenden 56,2 % der Kommanditanteile an der Green City Energy Windpark Buchschwabach GmbH & Co. KG zu einem Preis von TEUR 450,5 erworben. Das Kommanditkapital wurde vollständig einbezahlt. Im Jahr 2019 erfolgte eine Rückzahlung aus dem Einlagekonto in Höhe von TEUR 49. Der Beteiligungsansatz der Beteiligung beläuft sich damit zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 815.

Der Windpark Buchschwabach besteht aus einer Windkraftanlage des Typs Nordex N117. Der Betrieb zur Stromerzeugung ist für rund zwanzig Jahre vorgesehen, wobei am Ende dieser Laufzeit eine Veräußerung geplant ist. Erlöse der Projektgesellschaft Gischberg sollen dabei im Wesentlichen aus der Vergütung des durch die Windenergieanlagen erzeugten Stroms nach Maßgabe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und aus dem Veräußerungserlös generiert werden. Die Inbetriebnahme erfolgte im Dezember 2014.

Im Jahr 2019 lagen die Winderträge 5,3% über dem Prognosewert von 5.405.689 kWh, die entsprechenden Erlöse bei 5,5 % über dem angenommenen Wert.

VII. Green City Energy Fuchsstadt GmbH & Co. KG

Mit Kaufvertrag vom 20. April 2017 hat der KWP III 100 Prozent der Kommanditanteile an der Green City Energy Windpark Fuchsstadt GmbH & Co. KG zu einem Preis von EUR 500,00 erworben. Das Kommanditkapital wurde um TEUR 2.857 erhöht. Weitere TEUR 1.875 wurden in das Kommanditkapital II eingezahlt. Der Beteiligungsansatz beläuft sich damit zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 4.732.

Die Anteile an der Green City Energy Windpark Fuchsstadt GmbH & Co. KG wurden auf Basis eines in Dezember 2020 geschlossenen Vertrages in 2021 zu einem über dem Buchwert liegenden Wert an ein externes Unternehmen veräußert.

VIII. Green City Energy Blumberg GmbH & Co. KG

Mit Kaufvertrag vom 10. Mai 2017 hat der KWP III 100 Prozent der Kommanditanteile an der Green City Energy Windpark Blumberg GmbH & Co. KG zu einem Preis von EUR 500,00 erworben. Das Kommanditkapital wurde um TEUR 2.568 erhöht. In 2019 wurden nachträgliche Anschaffungskosten von TEUR 2 aktiviert. Der Beteiligungsansatz beläuft sich damit zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 2.571.

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die vier Windkraftanlagen des Typs GE 3.4-137 wurde im Dezember 2016 erteilt. Im Februar 2019 wurde die sofortige Vollziehung des Projektes außer Kraft gesetzt und eine Beschwerde dagegen beim VGH Baden-Württemberg im Dezember 2019 abgelehnt. Begründung ist, dass das zu Grunde liegende Genehmigungsverfahren in Baden-Württemberg rechtswidrig ist. Deshalb findet eine Neuplanung mit fünf Windkraftanlagen des Typs Nordex N163 5.7 statt. Die Einreichung eines Neuantrags ist für das vierte Quartal 2021 geplant.

IX. Finanzanlagen gesamt

Die im Anlagevermögen ausgewiesenen Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen setzen sich im Überblick wie folgt zusammen:

31.12.2019 31.12.2018
Anteile an verbundenen Unternehmen TEUR TEUR
Green City Energy Windpark Fuchsstadt KG 4.732 4.732
Green City Energy Windpark Gischberg GmbH & Co. KG 3.400 3.400
Green City Energy Windpark Sindersdorf GmbH & Co. KG 2.741 3.141
Green City Energy Windpark Blumberg KG 2.571 2.569
Green City Energy Windpark Buchschwabach KG 815 864
Green City Energy KWP III Invest Frankreich GmbH 27 27
Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH 12 12
14.298 14.745
31.12.2019 31.12.2018
Ausleihungen an verbundene Unternehmen TEUR TEUR
Green City Energy KWP III Invest Italien GmbH 19.256 17.607
Green City Energy Service GmbH & Co. Bayern 2014 KG 10.266 9.328
Green City Energy KWP III Invest Frankreich GmbH 2.467 1.597
Hydro Antoigne SAS 0 1.422
Hydroelectrique Sud Ouest Investissement 0 1.299
31.989 31.253

Die Ausleihungen an die Green City Energy Service GmbH & Co. Bayern 2014 KG in einer Gesamthöhe von TEUR 10.266 (Vj. TEUR 9.328) sind wie folgt besichert. Das Unternehmen ist mit der Projektentwicklung im Bereich der Windenergie in Deutschland sowie Wasserkraft in Italien befasst. Gemäß den Investitionskriterien verpflichtet sich die Projektgesellschaft zu jedem Zeitpunkt der Darlehenslaufzeit Projektrechte in einem Volumen von 200 Prozent des aus dem Darlehensvertrag valutierenden Darlehensbetrages zu halten. Das Darlehen wird mit 8 % verzinst.

Der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditistin erhöhte sich um TEUR 1.242 auf nunmehr TEUR 4.847. Die Green City AG leistete eine Einlage auf das Kommanditkapital in Höhe von TEUR 112, die zum Stichtag eingezahlt sind. Demgegenüber steht der aktuelle Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.355, der dem Gesellschafterkonto der Green City AG belastet wurde. Bisher wurde keine Kapitalauszahlung an die Gesellschafter geleistet.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen vollumfänglich die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung und -prüfung.

Zu den Inhaberschuldverschreibungen wird auf die Erläuterungen unter Punkt III verwiesen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Jahresabschlusskosten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten in Höhe von TEUR 11.050 von der GC Invest 01 GmbH aufgenommene Darlehen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die Zinsvergütungen der Unternehmensanleihe für das Jahr 2019 in Höhe von TEUR 1.057.

c) Finanzlage

Zum aktuellen Stichtag ergibt sich ein Finanzmittelbestand von TEUR 120.

Die prognostizierten Einnahmen aus der Anleiheemission des KWP III werden ausschließlich zur Investition in die Anschaffungskosten für den Erwerb der Gesellschaften, in Ausleihungen, in die fondsabhängigen Vergütungen, in die Nebenkosten der Vermögensanlagen sowie für die Liquiditätsreserve verwendet. Die geplanten Nettoeinnahmen aus der Emission der Schuldverschreibungen sind alleine weder auf Ebene des KWP III noch auf Ebene der Projektgesellschaften für die Realisierung des Anlageobjekts ausreichend, sodass plangemäß auf Ebene des KWP III der Einsatz von Eigenkapital, d.h. von der Green City AG zu zeichnendes Kommanditkapital und auf Ebene der Projektgesellschaften der Einsatz von Eigen- und weiterem Fremdkapital vorgesehen ist.

Der Einsatz von Derivaten und Termingeschäften ist planmäßig nicht vorgesehen. Der Gesellschaftszweck des KWP III schließt den Einsatz von Derivaten und Termingeschäften jedoch nicht aus, sodass deren Einsatz innerhalb dieses Rahmens im Ermessen der Geschäftsführung des KWP III liegt. Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten für den Einsatz von Derivaten und Termingeschäften.

Die Gesellschaft hat in 2019 Einzahlungen aus Inhaberschuldverschreibungen von TEUR 3.041, Darlehen von TEUR 1.275 sowie Zahlungen im Rahmen von Kapitalerhöhungen durch die Kommanditisten in Höhe von TEUR 112 erhalten. Den Einnahmen stehen Zinszahlungen in Höhe von TEUR 3.530 gegenüber. Insgesamt ergab sich ein Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 898.

Zum 31. Dezember 2019 waren in Projekte inkl. Fremdkapital TEUR 69.698 investiert. Der Betrag versteht sich ohne vergebene Darlehen, wie beispielsweise an die Bayern 14 KG. Inklusive vergebener Darlehen beträgt die Summe TEUR 85.977. Diese Investitionen in Projektgesellschaften und Darlehensausreichungen werden durch die Einwerbung von Fremdkapital (Anleihe) und Eigenkapital finanziert. In 2019 wurden in diesem Zusammenhang Darlehen in Höhe von TEUR 3.457 ausgezahlt und in Höhe von TEUR 2.721 zurückgezahlt. Unter Berücksichtigung von Kapitalauszahlungen und Zinsen ergibt sich insgesamt ein Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von TEUR 37.

Der Mittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 1.369.

2019 2018
TEUR TEUR
Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -1.369 -105
Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit 37 -10.002
Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit 898 8.421
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes -434 -1.686
Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres 554 2.239
Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres 120 554

Die Gesellschaft wird auch zukünftig in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

III. Weitere Angaben zu den Anleihen

Die Emittentin bietet seit dem 14. Februar 2016 festverzinsliche nachrangige Inhaberschuldverschreibungen der Tranche A in Höhe von TEUR 55.000 und der Tranche B in Höhen von TEUR 15.000 öffentlich an, seit März 2018 auch die Inhaberschuldverschreibungen der Tranche C von TEUR 25.000; der Gesamtnennbetrag beläuft sich damit auf TEUR 95.000. Unter Zugrundelegung des angebotenen Gesamtnennbetrags von TEUR 95.000 sind die Inhaberschuldverschreibungen gestückelt in 55.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Tranche A, 15.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Tranche B und 25.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen der Tranche C mit einem Nennbetrag von jeweils 1.000 EUR.

Zum Bilanzstichtag sind die nachfolgenden festverzinslichen, qualifiziert nachrangigen Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben:

Tranche Verzinsung in Höhe des Nennbetrags Laufzeit bis Bestand 01.01.2019 Stück
A 4,00 % p. a. 30.12.2026 36.249
B 5,00 % p. a. 30.12.2036 9.137
C 3,50 % p. a. 30.12.2026 2.905
Auf Tranche B entfallendes Aufgeld (Agio)
48.291
Tranche Zugang 2019 Stück Bestand 31.12.2019 Stück Nennwert Euro
A 0 36.249 36.249.000,00
B 0 9.137 9.137.000,00
C 3.041 5.946 5.946.000,00
Auf Tranche B entfallendes Aufgeld (Agio) 456.850,00
3.041 51.332 51.788.850,00

Zum Bilanzstichtag waren insgesamt 51.332 Inhaberschuldverschreibungen ausgegeben. Die Zahlung der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 erfassten Zinsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.057 ist in 2020 erfolgt. Variable Vergütungsbestandteile wurden nicht vereinbart.

Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ergeben sich vorab der jährlichen Ergebnisverteilungen nachfolgende, sonstige Vergütungen:

Haftungsvergütung der Komplementärin (Green City Energy Kraftwerke GmbH, München) in Höhe von EUR 2.000,00 (netto),

Vergütung der Geschäftsführung durch die Komplementärin (Green City Energy Kraftwerke GmbH, München) in Höhe von EUR 145.369,41 (netto),

Vergütung an die Green City Operations & Management GmbH für die Geschäftsbesorgung in Höhe von EUR 123.631,16 (netto).

Andere Vergütungen hat die Emittentin im Geschäftsjahr 2019 nicht gezahlt. Die Emittentin hat insbesondere keine variablen Vergütungen oder besondere Gewinnbeteiligungen gezahlt. Andere Begünstigte als die Komplementärin der Emittentin gibt es keine.

Insbesondere erhalten die Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin, die die Geschäftsführung bei der Emittentin ausüben, für ihre Tätigkeit weder von der Emittentin noch von ihrer Komplementärin eine Vergütung. Die Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin beziehen ihre Gehälter ausschließlich von anderen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus gibt es bei der Emittentin keine Führungskräfte und Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Emittentin auswirkt.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

a) Risiko der Unterbrechung der Stromerzeugung, hydrologische Risiken

Die Einnahmen der Kraftwerksparkgesellschaften bestehen nahezu ausschließlich aus der Vergütung für den erzeugten Strom und sind insbesondere abhängig von der an den jeweiligen Netzbetreiber gelieferten Strommenge. Diese hängt maßgeblich von den Wetterbedingungen ab. Starke Schwankungen mit entsprechender Auswirkung auf die Menge des erzeugten Stroms sind möglich. Vermehrte Extremwetterlagen können zu einer Veränderung der zeitlichen Verteilung der Stromerzeugung führen und Schäden an den Stromerzeugungsanlagen verursachen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als mittel ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

b) Stromerträge und gesetzliche Rahmenbedingungen

Sollte es im langjährigen Mittel zu einer Abweichung von der prognostizierten Jahresstromproduktion in den Projektgesellschaften kommen, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit des KWP III und damit auf die Zahlung von Zins und Tilgung auf die emittierten Anleihen. Als Folgewirkung einer niedrigeren Stromproduktion wäre auch der angenommene Veräußerungserlös nach unten anzupassen.

Die Kalkulation der Stromerlöse der deutschen Projektgesellschaften basiert durchweg auf den gesetzlichen Grundlagen des deutschen EEG mit garantierten Vergütungssätzen. Trotz der Einnahmensicherheit kann es sein, dass die Gesetze sich nicht nur für die Zukunft, sondern auch für Bestandsanlagen ändern. Dies ist zwar unwahrscheinlich, kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Des Weiteren werden die Vergütungen nicht an die Inflation angeglichen.

Eine oder mehrere Änderungen rechtlicher und steuerlicher Rahmenbedingungen sowie eine gegenüber der Prognose abweichende Anwendung der bestehenden gesetzlichen Regelungen und Verwaltungsanweisungen könnten negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Projektgesellschaften und somit auf den KWP III haben. Diesbezügliche Änderungsabsichten sind aktuell seitens des Gesetzgebers nicht zu erkennen und zu erwarten.

Im Unterschied zum bundesdeutschen EEG-Tarifsystem hängt in Frankreich die Höhe der Einspeisevergütung nicht vom Einspeisezeitpunkt ab, sondern vom Zeitpunkt des rechtsgültigen Netzanschlussangebotes seitens ERDF (PTF – Proposition Technique et Financière). Ab diesem Zeitpunkt hat der Projektentwickler achtzehn Monate Zeit, um das Projekt fertigzustellen und um die garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre zu erhalten. Die Arbeiten an der Kabeltrasse übernimmt danach ERDF selbst, was zu einer Verzögerung zwischen Fertigstellung der Anlage und Inbetriebnahme führen kann.

Dies hat jedoch keine Auswirkung auf die Dauer der garantierten Einspeisevergütung. Bei Überschreitung dieser Frist bleibt die garantierte Einspeisevergütungshöhe erhalten, es wird jedoch die Dauer der garantierten Einspeisevergütung gekürzt. Dabei gilt die Regel, dass ein Monat Verspätung in der Projektentwicklung drei Monate Verkürzung der Tariflaufzeit nach sich ziehen.

Durch die vorliegenden Wasserrechte und die gesicherten Einspeiseerlöse in Italien nach Conto Energia (vergleichbar mit dem EEG in Deutschland) von 21,9 ct/​kWh bzw. 15,5 ct/​kWh bei Hydrocad ergeben sich über 20 Jahre kalkulierbare Erträge sowohl für die Anlagen in Belluno (Idroelettrica San Giovanni S.r.l., Frison S.r.l., Rite Alto S.r.l, Hydrocad S.r.l.) als auch für die Anlage GCE Villarfocchiardo im Piemont.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

c) Reduzierung der geplanten Veräußerungserlöse

Die Prognoserechnung unterstellt Veräußerungserlöse für die Projekte im Jahr 10 und im Jahr 20 in geschätzter Höhe. Es besteht das Risiko, dass Energieanlagen vom KWP III oder Projektgesellschaften nicht veräußert werden können oder zwar veräußert werden können, die Veräußerungserlöse jedoch nicht oder nicht in der beabsichtigten Höhe oder zum beabsichtigten Zeitpunkt erzielt werden können. Auch könnte ein Erwerber der Energieanlagen Rechte, z.B. infolge von Mängeln der veräußerten Energieanlagen, insbesondere vertragliche oder gesetzliche Gewährleistungsrechte, geltend machen und ggf. gerichtlich durchsetzen und sich hieraus Zahlungsverpflichtungen des KWP III bzw. der betreffenden Projektgesellschaften ergeben. Diese Risiken können sich jeweils in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KWP III auswirken. Eine Abweichung der tatsächlich realisierten Veräußerungserlöse der Projekte hätte damit auch Auswirkungen auf die Zahlung von Zins und Tilgung auf die emittierten Anleihetranchen A und B.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

d) Risiken in den Beteiligungsgesellschaften

Der KWP III hält Beteiligungen an verschiedenen Gesellschaften. Für den Fall, dass die Werthaltigkeit einer oder mehrerer dieser Beteiligungen ganz oder teilweise entfällt, kann sich dies in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KWP III auswirken. Außerdem ist der KWP III auf Mittelrückflüsse aus den Projektgesellschaften angewiesen. Sollten Zahlungen ausbleiben, so kann sich dies ebenfalls in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KWP III auswirken.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

e) Ausfall wichtiger Vertragspartner, z.B. Insolvenzrisiko

Sollten Vertragspartner des KWP III oder einer der Projektgesellschaften mit ihren geschuldeten Leistungen, z.B. im Fall der Insolvenz, ausfallen, besteht das Risiko, neue Vertragspartner nicht oder nur zu schlechteren Konditionen verpflichten zu können. Ferner können beim Ausfall eines wichtigen Vertragspartners die von diesem ggf. zugesagten Garantie- oder Schadensersatzleistungen entfallen. Eine Insolvenz eines solchen Vertragspartners kann dazu führen, dass bereits erfolgte Anzahlungen verloren gehen. Die Insolvenz eines Energieversorgers oder Netzbetreibers kann ferner zu Unterbrechungen der Erlöszahlungen aus der Stromeinspeisung führen.

Dieses Insolvenz- und Ausfallrisiko bzgl. der Vertragspartner betrifft insbesondere auch die Vertragsbeziehungen des KWP III mit den mit ihr verbundenen Unternehmen. Sollte die Green City AG als Konzernmutter oder eine andere konzernzugehörige Gesellschaft nicht oder nicht mehr im notwendigen Umfang leistungsfähig sein und /​ oder durch Insolvenz ausfallen, würde dies aufgrund der Verflechtungen zwischen den mit der KWP III verbundenen Unternehmen möglicherweise sämtliche geschlossenen Verträge zwischen der KWP III und den mit ihr verbundenen Unternehmen betreffen.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

f) Risiken aus Prospekthaftung

Der KWP III ist Prospektverantwortlicher für Inhaberschuldverschreibungen. Für den Fall, dass Gläubiger dieser Schuldverschreibungen hieraus Haftungsansprüche gegenüber dem KWP III geltend machen, kann sich dies in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des KWP III auswirken.

Die Gesellschaft schätzt den Eintritt dieses Risikos als gering ein, die Auswirkungen bei Eintritt des Risikos sind als hoch zu bewerten.

g) Gesamtrisiko

Die auf Ebene der Stromerzeugung bestehenden Risiken können sich negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der betroffenen Kraftwerksparkgesellschaften und damit auf die von der KWP III erzielbaren Erträge sowie letztlich auf etwaige Ausschüttungen an die Anleger auswirken.

Der KWP III ist einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt. Es besteht das Risiko, dass sich der KWP III im Wettbewerb nicht behaupten kann. Ein intensiver Wettbewerb kann auch zu höheren Kauf- und niedrigeren Verkaufspreisen führen. Dies kann sich auf die Zahlung von Zins und Tilgung auf die emittierten Anleihetranchen A und B auswirken.

2. Chancenbericht

Zu den oben angeführten Risiken existieren analog auch Chancen. So kann eine günstige Wetterentwicklung mit einem deutlich höheren Wind- oder Wasseraufkommen bzw. einer höheren Sonneneinstrahlung in den einzelnen Projektgesellschaften zu einer höheren Stromproduktion und damit zu einer verbesserten Ertragssituation führen. Entsprechend könnten an den KWP III höhere Ausschüttungen erfolgen und die Zahlungen von Zins und Tilgung auf die emittierten Anleihetranchen A und B absichern.

Etwaige Änderungen durch den Gesetzgeber könnten sich auch positiv auf den Betrieb der verschiedenen Anlagen in den Projektgesellschaften auswirken sowie zu einer Verminderung der bestehenden Kosten führen.

V. Prognosebericht

Aufgrund der Art der eingegangenen Beteiligungen wird der KWP III selbst kaum Umsatzerlöse erzielen, sondern Einnahmen aus Zinszahlungen aus den gewährten Darlehen sowie Auszahlungen aus den Beteiligungsgesellschaften erhalten, die wiederum aufgeteilt sind in Gewinnanteile und Kapitalrückführungen. Der KWP III produziert selbst keinen Strom; die Stromproduktion findet auf Ebene der Projektgesellschaften statt.

Aus freier Liquidität des KWP III werden plangemäß weitere Zinseinnahmen generiert. Für das Jahr 2020 wird mit einem negativen Ergebnis von TEUR 1.452 gerechnet.

Für die Prognoserechnung wurden die Inbetriebnahme bzw. der planmäßige Betrieb seitens der Beteiligungsgesellschaften sowie die dauerhafte Vergabe von Darlehen für die Projektentwicklung unterstellt.

Grundsätzlich beurteilen wir die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv.

 

München, den 25. Juni 2021

Green City Energy Kraftwerke GmbH

Für die Komplementärin

Frank Wolf, Geschäftsführer

Jens Mühlhaus, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Green City Energy Kraft- werkspark III GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Personengesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

 

München, den 15. Juli 2021

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Düsseldorf

Gröning, Wirtschaftsprüfer

Paucksch, Wirtschaftsprüferin

Eine Verwendung des Bestätigungsvermerks außerhalb des Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses i einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde mit Gesellschafterversammlung vom 3. August 2021 festgestellt.

Leave A Comment