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interactive-trading.com: BaFin ermittelt gegen die Innovative Software Solutions LLC

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interactive-trading.com: BaFin ermittelt gegen die Innovative Software Solutions LLC

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Innovative Software Solutions LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Inhalte der von der Innovative Software Solutions LLC betriebenen Webseite interactive-trading.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche zur Vermeidung von Betrug.

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