fairvesta Chronos I GmbH & Co. KG- keine gute bilanz Herr Ingo Kursawe

Das muss man dann auch einfach mal feststellen. Eigenkapital ist gegenüber dem Vorjahr überhaupt nicht mehr vorhanden. Im Gegenteil jetzt weißt die Bilanz einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Fehlbetrag aus.

fairvesta Chronos I GmbH & Co. KG

Tübingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ

AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

8.372.905,00

8.505.341,00

I. Sachanlagen

8.372.905,00

8.505.341,00

B. Umlaufvermögen

351.431,72

415.512,92

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

305.339,86

295.196,16

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

46.091,86

120.316,76

C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag

115.570,37

0,00

Summe Aktiva

8.839.907,09

8.920.853,92

PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

5.629.601,78

I. Kapitalanteile

0,00

5.629.601,78

B. Rückstellungen

12.500,00

12.500,00

C. Verbindlichkeiten

8.827.407,09

3.278.752,14

Summe Passiva

8.839.907,09

8.920.853,92

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personengesellschaft im Sinne der §§ 264a, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Personengesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.

Die Immobilie in Stuttgart-Zuffenhausen wird mit 2 % p.a. linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen
sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Angaben zur Bilanz
Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe von 8.256.047,00 € (Vorjahr
2.876.631,00 €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Sonstige Pflichtangaben
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens
– unverändert – geführt durch die alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin
fairvesta Geschäftsführungsgesellschaft mbH in 72072 Tübingen.

Tübingen, 18.01.2017

Ingo Kursawe

Tübingen, den 18. Juli 2017

Ingo Kursawe

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. September 2017

4 Comments

  1. Hermann Schühle Dienstag, 23.10.2018 at 07:48 - Reply

    Diplom-Betriebswirt & Freier Journalist Hermann Schühle:
    Wer Geld ausgibt für eine G U T E Firma / Gesellschaft, der behält den
    Namen bei, weil bei allen Kunden am Markt usw. der bisherige
    Name fairvesta sehr gut “ E I N G E F Ü H R T “ ist.
    Nur wenn man mit dem alten Namen N I C H T in die Insolvenz gehen
    möchte, wird versucht mit einem N E U E N Namen mit viel Problemen in der
    Öffentlichkeit und Behörden von den A L T E N Gründern abzulenken.
    Es ist noch lange N I C H T gesagt, wenn in der Urkunde ein Kaufpreis genannt
    wird, den die Käufer bezahlt haben S O L L E N ???. Dies ist natürlich eine
    Verpflichtung gegenüber dem beurkundenten Notar, damit K E I N E
    Nachforschungen per Gesetz angestellt werden müssen oder Misstrauen aufkommt.
    FIRMENBESTATTER gleich Käufer erhalten vom Verkäufer eine erhebliche Marge,
    mit dem Glauben für den Verkäufer, dass nun A L L E Probleme gelöst sind.
    Dies ist N I C H T der Fall. Finanziell & Strafrechtlich verbleibt die Verantwortung
    beim Verkäufer jedoch werden auch die FIRMENBESTATTER bei Verletzung der gesetzl.
    Antragspflicht zur Insolvenzanmeldung ebenfalls strafrechtlich in die Pflicht genommen.

    Ich habe mit großem Aufwang in der führenden Presse G E G E N die Firmenbestattung
    opponiert. Es ist besser, der alte & bisherige Gründer & Unternehmer steht zu
    seinen Problemen – HOSE runter – und mit der Wahrheit an den Markt gehen.
    Diese Vorgehensweise gibt Vertrauen & Verständnis für den bisherigen Initiator.
    Alles Andere führt in den persönlichen R U I N und in den Entzug der Freiheit auf
    viele Jahre hinaus. Das Thema Firmenbestatter habe ich auf meiner Internetseite:

    http://www.SCHLECKER-FAKTEN.de

    ausführlich dargelegt & wie auch die Lösungen ohne Insolvenz gehen können.
    Es ist die Liquidation und die Bezahlung in Raten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.
    Später kann man jede Gesellschaft mit einem Fortsetzungsbeschluss wieder in die Normalität zurückführen. Außerdem sind die Verlustvorträge dann steuerlich in Anrechnung zu bringen.

    CARPE DIEM = Hermann Schühle = 23.10.18

  2. Hermann Schühle Montag, 22.10.2018 at 13:24 - Reply

    Dann muss eben Insolvenz abgemeldet werden.

    Das gilt natürlich auch für die beiden NEUEN Vorstände / Geschäftsführer

    Frank Huber & Ingo Kursawe

    FRIST nach Recht & Gesetz: 3 Wochen nach Kenntnis einer
    Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung.

    CARPE DIEM = Hermann Schühle = http://www.SCHLECKER-FAKTEN.de

  3. fairvesta Vertrieb Montag, 05.03.2018 at 21:16 - Reply

    Der Neue Eigentümer ist doch die ASG die die Inston Real Estate vor kurzem für 428 Mio. € knapp zum Ausgabewert an der Börse platziert haben. Na da sind wir mal gespannt wie sich die anlassen, von der eigenen Immobilienkompetenz scheint es ja nicht weit her zu sein so wie man das bei ASG bislang sehen konnte und die fairvesta sind die Immobilienverkäufer und Ankäufer längst weg.
    Das sollte man in Zukunft aufmerksam verfolgen.

  4. fairvesta Vertrieb Montag, 05.03.2018 at 21:13 - Reply

    Die wollen doch das Objekt verkaufen, so zumindest die Geschäftsleitung, außerdem werden die sicherlich wie mit der Inston Real Estate auch mit fairvesta innerhalb der nächsten zwei Jahre an die Börse gehen um die Anleger abzuzocken. Allerdings haben die derzeit keine Mitarbeiter für den Immobilien An- und Verkauf, aktuell werden über Headhunter und per Anzeigen neue Mitarbeiter für diesen Bereich gesucht.
    In Tübingen ist ein Hauen und Stechen unter den Führungskräften ausgebrochen. Am Ende wird wohl die ehemalige Assistentin und Juristin Petra Hamacher-Weiss nicht nur Geschäftsführerin, sondern auch noch Vorstand. Dann Prost Mahlzeit und arme Anleger. Der Kursawe ist schon auf dem Schleudersitz und merkt es noch nicht einmal.
    Es wird auch nur von Vertriebsprodukten geredet um die Leute hinzuhalten, aber in Wirklichkeit haben die gar nicht vor, neue Vertriebsprodukte aufzulegen. Die erste Handlung im ersten Quartal war ein absolutes Ankauf- und Verkaufs-Stopp zu verfügen, also ein Handelsfond ohne Aktivitäten. Alle guten Leute haben schon gekündigt oder sind auf der Suche nach was neuem. Wie schrieb ein Bewerber bei KUNU, einfach Arrogant. Dabei müssten die doch jeden nehmen, denn derzeit läuft nichts. Der Geschäftsführer Ingo Kursawe soll sogar eine Ampel an seiner Büroeingangstüre installiert haben um den eigenen Mitarbeiter den Zugang zu Gesprächen zu verwehren, bei ROT heißt es dann; Du kommst hier nicht rein! bei Gelb warten jetzt darfst Du aber schon mal klopfen, nur bei grün ist das Eintreten erlaubt so Mitarbeiter von fairvesta.

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