V+ Fonds- So hat RA Jochen Resch die Versammlung in München gesehen

Am 14.10.2016 sollten im Ramada Hotel in München Riem die Gesellschafterversammlungen für die drei V+ Fonds durchgeführt werden. Leider waren die Gesellschafterversammlungen alle nicht beschlussfähig. So wurden die Anleger der V+ Fonds nur über die neuesten Entwicklungen informiert.
V+ Fonds: Treuhänder und Komplementär fehlen
Laut den Gesellschaftsverträgen der drei V+ Fonds ist die rechtliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung, dass die Komplementäre sowie Treuhänder anwesend sind oder sich vertreten lassen. Die Verantwortlichen waren unentschuldigt der Gesellschafterversammlung ferngeblieben.

V+ Fonds: Nur wenige Gesellschafter anwesend oder vertreten
Wenn nicht noch nachträglich eine plausible Entschuldigung geliefert wird, ist dieses eine erhebliche Pflichtverletzung der Geschäftsführerin der Komplementär GmbH wie auch des Treuhänders. Aber auch ansonsten war die Teilnahme aufseiten der Gesellschafter enttäuschend gering.

V+ Fonds: Strafrechtliche Ermittlungen in Landshut
Die Gesellschafterversammlung musste also gleich wieder geschlossen werden und dann ging es zur Informationsveranstaltung über. Xolaris Chef Klaile berichtete von den bislang gescheiterten Versuchen, die Ermittlungsakten gegen die V+ Fonds Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Landshut einzusehen.

V+ Fonds: Ist die Liquidation zu empfehlen?
Angesichts weiterer in den Jahresabschlüssen 2015 ausgewiesenen Millionenverluste, kam die Diskussion schnell wieder zu der Frage, ob die Liquidation oder zumindest die Laufzeitverkürzung nicht zu erwägen sei. Die jetzt vorliegenden Zahlen machen es auch nach Einschätzung des Fondsmanagements eher unwahrscheinlich, dass das noch im Juni angekündigte optimale Ziel, am Ende allen Anlegern ihr Geld zurückzuerstatten, noch erreicht werden kann.

V+ Fonds: Forderung zur Herabsetzung der Verwaltungskosten
Vonseiten der Anleger und der zahlreich erschienenen Vertriebsmitarbeiter wurde gefordert, dass die Xolaris KVG ihre Kosten herabsetzt. Die laufenden Einzahlungen der Raten werden zum großen Teil durch die Verwaltungskosten aufgefressen, sodass nach hiesiger Auffassung nicht einmal theoretisch das Ziel erreicht werden kann, dass alle Anleger ihr Geld am Ende zurückerhalten.

V+ Fonds: Risiken der Liquidation
Gleichzeitig ist allerdings auch zu bedenken, dass die juristische Problematik bei einer Liquidation nicht unterschätzt werden darf. Hier gibt es zahlreiche Haken und Ösen, die diesen Weg nur dann ermöglichen, wenn ein ganz hohes Maß an Konsens vorhanden ist. Da aber auch in den Versammlungen dieses Thema strittig diskutiert wurde, ist mit einem solchen Konsens nicht zu rechnen.

V+ Fonds: Keine Beschlüsse zu Millionenverlusten gefasst
Die erforderliche Mehrheit wird vermutlich nicht zustande kommen, wie auch die mangelnde Teilnahme an dieser Veranstaltung gezeigt hat. Mithin konnten auch die Jahresabschlüsse für 2015 nicht festgestellt werden. Bekanntlich weisen sie wieder Millionenverluste aus. Das Ganze ist und bleibt ein Trauerspiel.

V+ Fonds: Können Anleger ihre Beteiligung beenden?

Aber letztlich kommt es für die Anleger auch nicht darauf an, ob eine solche Liquidation beschlossen wird oder nicht. Es gibt rechtliche Möglichkeiten, die Beteiligung zu beenden. Allerdings müssen Anleger dann davon ausgehen, dass sie nur den Anspruch auf das sogenannte Abfindungsguthaben haben. Dieses Abfindungsguthaben ist gegen Null tendierend.

V+ Fonds: Wann haben Anleger Anspruch auf Schadensersatz?

Wenn Anleger ihr Geld zurück haben wollen, dann müssen sie einen anderen Weg gehen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen. Nach den Erkenntnissen von Resch Rechtsanwälte sind die Anleger grundsätzlich falsch beraten worden. Oft sind sie sogar animiert worden, bestehende Lebensversicherungen aufzulösen, um diese in die V+ Fonds einzuzahlen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gibt es grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch, wenn jemand animiert wird, eine sichere Beteiligung aufzugeben, um diese in einen geschlossenen Fonds, hier sogar in einen Risikokapitalfonds, einzuzahlen. Der Anleger hat dann den Anspruch so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung an dem V+ Fonds nicht gezeichnet.

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