800 TDE Miese in der Bilanz: Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG

Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG

Mainz

Jahresabschluss zum 31.12.2020

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG (WTR) ist eine Zweckgesellschaft, die den Erwerb, die Projektentwicklung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Verwaltung, Verpachtung und Vermietung von Grundbesitz zum Gegenstand hat.

Die WTR ist ein Tochterunternehmen der emag GmbH, Mainz, und der J. Molitor Immobilien GmbH, Ingelheim, die jeweils 50% der Kommanditanteile halten. Die emag GmbH ist wiederum eine Tochtergesellschaft der Epple Holding GmbH (51%), Heidelberg, und der Mainzer Aufbaugesellschaft mbH (49%), Mainz.

Aufgrund der Gesellschaftsstruktur beschäftigt die WTR keine eigenen Mitarbeiter.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2020 wird als das Jahr der Corona-Pandemie in Erinnerung bleiben. Weltweit führte diese Pandemie zu bisher ungeahnten negativen Auswirkungen auf die Volkswirtschaften mit der Folge einer ausgeprägten Rezession. Sowohl die EU als auch die Bundesregierung haben historische Hilfspakete als Gegenmaßnahmen aufgelegt, trotzdem können keine verlässlichen Aussagen hinsichtlich des Verlaufs einer ökonomischen Erholung getroffen werden. Es wird inzwischen deutlich, dass die Corona-Krise deutlichere Spuren in der deutschen Wirtschaft hinterlässt als noch im Frühjahr 2020 angenommen.

Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass die Wirtschaftsleistung in Deutschland im Jahr 2020 um 5,0 % zurückgegangen ist. Der größte Unsicherheitsfaktor bei der weiteren Prognose dieser Zahl bleibt der ungewisse Pandemieverlauf. Die Institute nehmen an, dass die Infektionsschutzmaßnahmen zusammen mit dem Fortschreiten der Impfungen im Verlauf des Sommerhalbjahres 2021 soweit gedrosselt werden können, dass sie die ökonomische Aktivität nicht mehr nennenswert beeinträchtigen. Unsicher ist, in welchem Umfang es noch zu Unternehmensinsolvenzen im In- und Ausland kommt.

Erkennbar ist bereits, wie die Corona-Pandemie das Arbeitsleben verändert und zu einer wachsenden Dynamik der Digitalisierung führt. Dies wirkt sich nicht nur auf das Dienstreiseverhalten aus, sondern stellt auch neue Anforderungen an Geschäfts- und Büroimmobilien sowie Wohnimmobilien. Nur dank der heute schon erreichten Fortschritte bei der Digitalisierung konnten durch weitreichendes mobiles Arbeiten noch schlimmere Folgen der Pandemie auf die Volkswirtschaft verhindert werden. Diese Erfahrungen werden auch in Zukunft das Arbeitsleben, das Pendlerverhalten sowie die Anforderungen an die Wohnsituation vieler Menschen verändern.

Neben Corona waren im Jahr 2020 wieder extreme Wetterphänomene auffällig, deren Ursachen – im Wesentlichen weitgehend einhellig – im weltweiten Klimawandel, verursacht durch den menschengemachten Anstieg der Durchschnittstemperaturen, gesehen werden. Wetterphänomene wie Hitze, Trockenheit und Feuer auf der einen Seite, Starkregen, Überflutungen, Gletscherschmelze und steigende Meeresspiegel auf der anderen Seite verursachen bzw. verstärken negative ökonomische Folgen und damit verbunden die weltweiten Migrationsbewegungen. Allein das Aufbegehren der Jugend, wie es in der Fridays-for-Future-Bewegung zum Ausdruck kommt, zeigt, dass Unternehmen nicht mehr nur singulär auf die Stakeholder am Eigen- und Fremdkapitalmarkt schauen können, sondern sie sich heute multiplen Stakeholderbedürfnissen und Anforderungen stellen müssen, die auf ein Unternehmen als gesellschaftlichen Akteur gerichtet sind.

Die Vereinten Nationen haben mit ihren Sustainable Development Goals (SDGs) den Rahmen für zukünftiges Handeln formuliert; auch die Europäische Union hat durch den Green Deal Initiativen und Direktiven für eine nachhaltigere Welt bereits auf den Weg gebracht. In diesem Zusammenhang gewinnt der Begriff des klimaneutralen Wohnens an Bedeutung. Rund ein Drittel der CO2 -Emissionen in Deutschland entsteht beim Betrieb von Gebäuden. Energie wird in Gebäuden vor allem zur Bereitstellung von Warmwasser und Raumwärme benötigt. Der Energieverbrauch und damit die Emissionen hängen insbesondere vom energetischen Zustand eines Gebäudes und der Effizienz der Heizung ab.

Die Corona-Pandemie wie auch der Klimawandel haben deutlich die Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit einzelner Geschäftsmodelle aufgezeigt. Neben dem Klimawandel stellen die weiteren Megatrends Urbanisierung und Wohnungsmangel sowie der demografische Wandel zukünftige Determinanten des unternehmerischen Handelns dar.

Fehlprognosen auf regionaler und nationaler Ebene haben in der jüngsten Vergangenheit in Deutschland zu einer strukturellen Unterversorgung mit Wohnraum geführt. Für die Gesellschaft bedeutet dies, über den Weg des klimaneutralen Wohnens weiterhin bezahlbaren Wohnraum auch durch eigene Neubauprojekte sozialverantwortlich zur Verfügung zu stellen. Dazu zählt insbesondere die zielgerichtete Entwicklung von Quartieren als Hauptgestaltungsfeld einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Wohnungswirtschaft.

2. Geschäftliche Aktivitäten

2.1. Rodelberg

Im Jahr 2014 wurde auf dem Rodelberg ein ca. 13.300 m2 großes Grundstück inklusive eines Bürogebäudes erworben. Hier entsteht ein nachhaltiges, durchmischtes Wohnquartier mit Wohnformen für alle Lebensalter mit hohem städtebaulichem Qualitätsmaßstab. Der Baubeginn erfolgte im Sommer 2020. Das Projekt wurde im Sommer 2020 an einen Globalinvestor veräußert.

2.2. Wallstraße 60 + 62

Im Februar 2020 wurden zwei Mehrfamilienhäuser in der Wallstraße 60 und 62 erworben.

3. Geschäftsverlauf und Lage

a) Ertragslage

Die Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG hat im Jahr 2020 ein negatives Jahresergebnis in Höhe von 848 TEUR (i. Vj. 10.492 TEUR Jahresgewinn) erwirtschaftet.

Die vollständig im Inland erzielten Umsatzerlöse i.H.v. 1.255 TEUR resultieren im Wesentlichen aus dem Verkauf des Bürogebäudes in der Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße sowie aus dessen Vermietung und Verpachtung und der Vermietung und Verpachtung des Gebäudes in der Wallstraße 60/​62

Die Projektierungskosten für das Bauvorhaben „Am Rodelberg“ zzgl. der Bauzinsen sowie dem Bauvorhaben „Wallstraße 60/​62 wurden mit 16.961 TEUR aktiviert.

Der Materialaufwand beträgt rund 17.229 TEUR (Vj. 1.237 TEUR). Die Sonstigen betriebliche Aufwendungen fielen mit 917 TEUR (Vj. 11.286 TEUR) an.

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von 930 TEUR (i.Vj. 485 TEUR) betrafen hauptsächlich das Objekt „Blauer Fritz“ und „Am Rodelberg“.

Steuern vom Einkommen und Ertrag sind im Geschäftsjahr keine angefallen.

Insgesamt lassen sich die teils hohen Schwankungen, die insbesondere bei den Bestandsveränderungen, Materialaufwendungen und Steuern erkennbar sind, durch den zyklischen Wertschöpfungsprozess des Bauträgergeschäftes plausibilisieren.

b) Finanzlage

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte im Geschäftsjahr sowohl aus Eigen- als auch aus Fremdkapital. So wurde die Eigenfinanzierungskraft der Gesellschaft gestärkt, in dem die Ergebnisse nicht vollständig entnommen wurden und damit zusätzlich zur Fremdfinanzierung für Projektentwicklungskosten des Projekts „Am Rodelberg“ zur Verfügung standen.

Es konnten sämtliche finanzielle Verpflichtungen aus den Projekten und dem laufenden Geschäftsbetrieb der Gesellschaft stets durch termingerechte Zahlung erfüllt werden.

c) Vermögenslage

Die Bilanzsumme der Projektgesellschaft WTR GmbH und Co. KG erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 10,3 Mio. Euro auf 34,9 Mio. Euro.

Auf der Passivseite entstand ein nicht durch die Kommanditisten gedeckter Verlust in Höhe von TEUR 822.

Die Bankverbindlichkeiten haben sich von 8,6 Mio. EUR um 4,3 Mio. EUR auf 4,3 Mio. EUR reduziert. Bankverbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag ausschließlich für das Projekt Rodelberg.

4. Gesamtaussage

Unsere Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage schätzen wir als zufriedenstellend ein.

Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung verläuft planmäßig.

Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Wir konnten im Berichtsjahr in der Regel bei allen Lieferverbindlichkeiten durch kurzfristige Zahlungen Skontoabzüge realisieren.

III. Prognosebericht

Auf dem Grundstück Mainz-Rodelberg, das die Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG in 2014 erworben hat, entsteht ein durchmischtes Wohnquartier mit hohem städtebaulichen Maßstab.

IV. Chancen- und Risikobericht

Die Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG ist in die Risikomanagementstrukturen des MAG-Konzerns eingebunden. Dieses sichert die systematische Erfassung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation von Chancen und Risiken.

Speziellen Risiken und Chancen aus den Bereichen Absatz, Produktion, Ergebnis und Liquidität sind derzeit nicht erkennbar. Grundsätzlich steht die Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG jedoch folgenden Herausforderungen entgegen:

1. Marktrisiken

Auf dem Wohnimmobilienmarkt zeichnet sich weiterhin die Angebotsknappheit ab. Obwohl der Markt bereits mit einer steigenden Bauaktivität reagiert hat, kann die ausgedehnte Nachfrage nicht bedient werden. Dieser Nachfrageüberhang dürfte sich auch im Jahr 2020 fortsetzen. Folglich werden die Mieten in den Ballungszentren weiter steigen und die Attraktivität der Anlage in Wohnimmobilien wird für gewerbliche, aber auch private Investoren noch zunehmen. Der Gefahr einer nachlassenden Marktspannung sowie dem grundsätzlichen Marktänderungsrisiko begegnet das Unternehmen mit einer ausgefeilten Produktmischung innerhalb eines Projektes. Durch die sorgfältige Auswahl und Konzentration auf den regionalen Teilmarkt Mainz können die marktbestimmenden Faktoren genau beobachtet und auf eventuelle Änderungen der Bedingungen vor Ort somit frühzeitig reagiert werden.

2. Beschaffung von Grundstücken und Projektauswahl

Die Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG ist eine Projektgesellschaft. Nach Abwicklung der beiden Projekte „Blauer Fritz“ und „Gartenquartier“ soll das Projekt Rodelberg entwickelt und verkauft werden. Im Februar 2020 wurden zwei Mehrfamilienhäuser in der Wallstraße 60+62 erworben.

3. Objektrisiken

Die Realisierung von Bauprojekten setzt oftmals die Entwicklung von neuen Bebauungsplänen voraus. Die anspruchsvollen Genehmigungsverfahren und die zunehmenden Einsprüche der Öffentlichkeit gegen solche Planungsverfahren bergen Risiken in Bezug auf die terminliche und wirtschaftliche Gestaltung der Projekte. Das Unternehmen bemüht sich deshalb, frühzeitig den Kontakt zur Öffentlichkeit und insbesondere zu den jeweiligen Nachbarn aufzunehmen, um deren Einwände und Bedenken rechtzeitig in den Planungsprozess einbeziehen zu können.

4. Finanzrisiken

Die Lage auf den Finanzmärkten im Euroraum ist dauerhaft angespannt. Einige Eurostaaten stehen weiterhin unter hohem wirtschaftlichen Druck. Die anhaltende Schuldenkrise kann die verfügbaren Fremdmittel jederzeit massiv verknappen.

Der Leitzins der EZB liegt zwar seit längerer Zeit auf dem Tiefpunkt, jedoch muss mittelfristig mit einer Anhebung der Leitzinsen gerechnet werden. Infolgedessen können die Zinskonditionen für bestehende variable Darlehen teurer werden.

5. Finanzierungsrisiko

Durch die finanzielle Stabilität der Gesellschafter und finanziellen Reserven ist die Bonität des Unternehmens gut und das Insolvenzrisiko gering. Die Beziehungen zu den mit uns arbeitenden Kreditinstituten sind gut. Das Risiko eines Liquiditätsengpasses ist nicht erkennbar.

6. Vermarktungsrisiko

Trotz der aktuellen Nachfragesituation auf dem Immobilienmarkt besteht das Risiko, dass der Verkauf nicht zu den vorhergesehenen Preisen realisiert werden kann. Durch den Verkauf des aktuell wichtigsten Projektes „Rodelberg“ ist diese Risiko derzeit nicht relevant. Es zeichnet sich eine stabile Marge ab.

7. Bauqualitätsrisiko

Durch langjährige Geschäftsbeziehungen mit diversen Handwerksbetrieben, konnte die Bauqualität stets auf einem hohen Niveau gehalten werden. Die vorhandenen Kompetenzen bei den Gesellschaftern und deren verbundenen Unternehmen gewährleistet die Erfüllung der Qualitätsansprüche.

8. Systematische Risiken

Grundsätzlich lassen sich die systematischen Risiken in den Bereichen Politik, Steuern, Recht und Gesellschaft nur bedingt beeinflussen und vorhersehen. So beziehen sich die Bemühungen des Unternehmens zur Risikoreduktion in diesen Bereichen auf ausgiebige Marktbeobachtungen, die stetige Verfolgung von relevanten Gesetzesänderungen und geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die stabile Gesellschafterstruktur und die klare strategische Ausrichtung des Unternehmens ermöglichen es, auf wechselnde Rahmenbedingungen schnell und effektiv zu reagieren.

9. Abschließende Aussage

Insgesamt ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG stabil und die Gesellschaft ist in Anbetracht der vermeintlichen künftigen Risiken gut gerüstet. Risiken, die die Existenz bzw. Weiterentwicklung der Gesellschaft gefährden, sind nicht erkennbar.

 

Mainz, den 31. März 2021

Projekt WTR Verwaltungsgesellschaft mbH

Martin Dörnemann

Friedrich Albrecht Graf von Pfeil

Bilanz zum 31.12.2020

AKTIVA

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Grundstücke und Bauten 10.300.183,22 6.073.286,36
2. Projektkosten 15.152.802,65 2.418.575,35
25.452.985,87 8.491.861,71
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 56.112,60 295.978,95
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 444.536,96 0,00
3. Sonstige Vermögensgegenstände 818,57 85.194,01
501.468,13 381.172,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.112.357,14 1.357.167,16
B. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 31.105,00
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag 822.474,46 0,00
34.889.285,60 10.261.306,83

PASSIVA

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital
I. Kommanditkapital
1. Haftkapital 1.000,00 1.000,00
II. Rücklagen 25.000,00 25.000,00
III. Jahresfehlbetrag -848.474,46 0,00
IV. Nicht durch Vermögenseinlagen ged. Fehlbetrag 822.474,46 0,00
0,00 26.000,00
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 854.611,00
2. Sonstige Rückstellungen 319.800,90 320.334,90
319.800,90 1.174.945,90
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.262.500,00 8.650.000,00
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 30.025.264,00 34.985,99
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 157.063,47 94.825,61
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 255.463,04
5. Sonstige Verbindlichkeiten 124.657,23 25.086,29
34.569.484,70 9.060.360,93
34.889.285,60 10.261.306,83

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2020

2020
EUR
2019
EUR
1. Umsatzerlöse 1.255.186,51 25.029.398,45
2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 16.961.124,16 402.083,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 10.430,31 18.697,00
4. Materialaufwand a) Aufwendungen für bezogene Leistungen -17.228.801,66 -1.236.812,32
5. Abschreibungen a) Auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,00 -28.111,17
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -916.862,67 -11.285.797,03
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (davon an verbundene Unternehmen: EUR 00,00; EUR -221,67) -929.551,11 -485.025,53
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 1.922.785,00
9. Ergebnis nach Steuern -848.474,46 10.491.647,40
10. Jahresfehlbetrag (i. Vj. Jahresüberschuss) -848.474,46 10.491.647,40
11. Gewinnverteilung an Kommanditisten 0,00 -10.491.647,40

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG (WTR KG) mit Sitz in Mainz ist im Handelsregister Mainz unter HRA 41778 geführt.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der WTR KG, Mainz, ist nach den Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Abweichend zum Vorjahr (Ergebnisverwendung) wurde das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorgetragen.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung angemessener Wertabschläge angesetzt. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis sowie Anschaffungsnebenkosten. Die Herstellungskosten umfassen die nach HGB vorgesehenen Pflichtbestandteile. Die Bauzeitzinsen wurden aktiviert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nennwerten bilanziert.

Die Gewinnanteile der Kommanditisten werden im Fremdkapital unter Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Künftige Preis- und Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung werden berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

IV. Angaben zur Bilanz

Vorräte

Die weiteren Projektierungskosten sowie die Bauzinsen für das Bauprojekt „Rodelberg“ wurden bestandserhöhend erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 445 (i.Vj. TEUR 0). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen am Bilanzstichtag 2020 lediglich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr auf.

Eigenkapital

Unter dem Eigenkapital sind die Kommanditanteile der Kommanditisten in Höhe von TEUR 1 sowie eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 25 erfasst. Durch den Jahresfehlbetrag aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von TEUR 848 ergibt sich ein „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich haftender Gesellschafter“ in Höhe von TEUR 848.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellung betrifft den Gewerbesteueraufwan für das Geschäftsjahr 2020.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen Rückstellungen für Prüfungs- und Beratungskosten, ausstehende Lieferantenrechnungen sowie Gewährleistungen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten weisen zum Bilanzstichtag 2020 die folgenden Restlaufzeiten auf:

Gesamt
TEUR
< 1 Jahr
TEUR
1-5 Jahre
TEUR
>5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.263 0 464 3.799
(Vorjahr) (8.650) (8.650) (0) (0)
Erhaltene Anzahlungen 30.025 30.025 0 0
(Vorjahr) (35) (35) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 157 157 0 0
(Vorjahr) (95) (95) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Unter nehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0
(Vorjahr) (255) (255) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 125 125 0 0
(Vorjahr) (25) (25) (0) (0)
34.570 30.307 464 3.799
(Vorjahr) (9.060) (9.060) (0) (0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit einer erstrangigen Grundschuld auf das finanzierte Objekt besichert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31.12.2020 bestanden keine Haftungsverhältnisse oder sonstige aus der Bilanz nicht ersichtliche finanziellen Verpflichtungen.

V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die vollständig im Inland erzielten Umsatzerlöse resultieren aus der Vermietung und Verpachtung der Bürogebäude in der Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße und „Am Rodelberg“.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im Wesentlichen Verkaufsprovisionen, Prüfungs- und Beratungsleistungen, Gewährleistungen sowie Verwaltungskosten.

VI. Sonstige Angaben

Die Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Zu Geschäftsführern bestellt sind die Herren:

• Martin Dörnemann, Dipl.-Ing., Mainz

• Friedrich A. Graf von Pfeil, Immobilienökonom (EBS), Odernheim am Glan

Die Geschäftsführer erhalten von der Gesellschaft keine Bezüge.

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Projekt WTR Verwaltungsgesellschaft mbH. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 25.

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von EUR 848.474,46 auf neue Rechnung vorzutragen.

Zum 31.12.2020 bestanden keine Haftungsverhältnisse oder sonstige aus der Bilanz nicht ersichtliche finanzielle Verpflichtungen.

 

Mainz, den 31. März 2021

Projekt WTR Verwaltungsgesellschaft mbH

Martin Dörnemann

Friedrich A. Graf von Pfeil

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Projektgesellschaft WTR GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Mainz, den 31. März 2021

Concept Renkes & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Joachim Wittlich, Wirtschaftsprüfer

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