5/6. Hauptverhandlungstag – Dekobarrenprozess der BWF Stiftung

Der fünfte Hauptverhandlungstag begann mit einer wichtigen Information:

Strafmaß mittels Verständigung?

Der Goldhändler Gerald S. hat über seine Rechtsanwälte das Gespräch mit den Richtern gesucht. Hintergrund: er fragt an, ob eine Verständigung über den Strafrahmen nach Geständnis möglich sei. Solche Deals sind möglich und waren früher im Hinterzimmer üblich. Nach einer Gesetzesänderung sind Verständigungen aber nur absolut transparent möglich.

Ansonsten erschienen zwei Mitarbeiter als Zeugen, die nur aussagen konnten, dass diese von Betrügereien nichts mitbekommen haben. Die Empfangsdame, die bis zu letzt auch die Telefonate mit Kunden und Vertriebsmitarbeitern führte, erläuterte, dass immer eine familiäre Atmosphäre geherrscht habe. Morgens hätten sich alle umarmt, die Frau des Goldhändlers hätte ihr Leben auf alternative Heilmethoden ausgerichtet und vielen geholfen. „Die Türen waren immer auf, ich konnte immer alles fragen.“ Auch nach der Androhung der Rückabwicklung des Geschäfts ab Winter 2014 bis zur Hausdurchsuchung am 25.02.2015 habe niemand Panik gehabt. Ganz im Gegenteil: man habe zwar mehr gearbeitet, aber ganz ruhig die Rückabwicklung betrieben. Sie habe Gold im Keller im Tresor gesehen und beim täglichen „Postöffnen“ die Kontoauszüge mit Millionenbeträgen.

Beim 6. Hauptverhandlungstermin wurde ein weiterer Zeuge gehört. Der ehemalige Vorstand der BWF Stiftung. Dieser schilderte die Anfangszeit 2009/2010 und wollte wenig Einblick gehabt haben. Er sei „Bürobote“ gewesen.

Schadenersatzklagen im Prozess für unzulässig erklärt

Anwesend war auch ein Geschädigtenvertreter, Rechtsanwalt Röhlke. Dieser hatte zwei Vertriebsmitarbeiter verklagt vor einem normalen Gericht und wollte Schadenersatzansprüche gegen die Angeklagten zusätzlich vor dem Strafgericht geltend machen. Das sog. Adhäsionsverfahren ist in den §§ 403 ff. StPO geregelt. Opfer sollen nicht zweimal vor Gericht auftreten müssen, im Zivilprozess und Strafprozess. Nach längeren Wortgefechten und Diskussionen lehnte das Gericht die Zulassung solcher Anträge allerdings ab. Das schwierige Verfahren würde noch länger dauern. Ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung ist nicht gegeben.

Weiterhin Zeugenbefragungen geplant

Am nächsten Donnerstag sollen erneut Mitarbeiter der BWF Stiftung gehört werden. Das Zeugenprogramm kündigte das Gericht wie folgt an: zuerst Mitarbeiter der BWF, dann Vertriebler, dann Kunden und die Wirtschaftsprüfer der KPMG. Das Gericht kündigte an entsprechend den gesetzlichen Vorschriften natürlich die sonstigen Prozessparteien von den Gesprächen des Goldhändlers S. über einen sogenannten Deal zu informieren. Diese Gespräche werden außerhalb der Hauptverhandlung zwischen dem Goldhändler, seinen Anwälten, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht geführt. An diese „Dealgespräche“ wollte sich kein anderer Angeklagter anschließen.

 

One Comment

  1. gerd Mittwoch, 06.07.2016 at 17:05 - Reply

    Jetzt will der Sausack auch noch über das Strafmaß verhandeln – er sollte mal überlegen, wieviele Vermittler und Kunden er und seine Frau betrogen hat.

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