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Zürich unterliegt

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Das Landgericht Köln hat die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG verurteilt, bestimmte Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen nicht mehr zu verwenden (Urteil vom 27. November 2013, Az. 26 O 149/13). Wir hatten den Versicherer verklagt, weil er sich weigerte, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umzusetzen.

Im Prozess haben wir von Zurich Deutscher Herold lediglich das gefordert, was der Bundesgerichtshof längst in anderen Verfahren entschieden hat.Die Versicherten des Unternehmens dürften nach Rechtsprechung des obersten Gerichts bei vorzeitiger Kündigung ihrer Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie einer Art Kündigungsstrafe, dem sogenannten Stornoabzug, nicht mehr so viel Geld verlieren wie bisher.

Weitere Versicherer vor Gericht

Das aktuelle erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln steht in einer Kette von Prozessen, die die Verbraucherzentrale Hamburg seit 2007 bis hin zum Bundesgerichtshof gegen die Versicherungswirtschaft führt. Zuletzt hatte das Landgericht Stuttgart auf Klage der Hamburger Verbraucherschützer hin die Klauseln der Stuttgarter Lebensversicherung AG gekippt, die die Rechtsprechung des Bundesgerichts ebenfalls nicht anerkennen wollte. Auch gegen die Versicherer Axa, HDI/Gerling (Aspecta), VGH Provinzial, BHW, R+V, DBV, Skandia, Nürnberger, AachenMünchener und Victoria laufen zurzeit Verfahren aus diesem Grund.

Ansprüche auf Nachzahlung anmelden

Der Fall von Zurich Deutscher Herold zeigt erneut, dass die Versicherungsunternehmen nicht selbst aktiv werden, um ihre Kunden ordnungsgemäß zu entschädigen. Wir raten Betroffenen daher, ihre Ansprüche auf Nachzahlung schriftlich bei den Versicherern anzumelden! Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.

In unserem Beitrag „Nachschlag für Millionen” lesen Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Quelle:VBZ HH

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