Startseite Allgemeines zinsexperte.com: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Allgemeines

zinsexperte.com: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Betreiber der Internetseite www.zinsexperte.com, angeblicher Sitz: Wehrstraße 1, 46047 Oberhausen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Zinsexperte.com nimmt unaufgefordert telefonisch Kontakt zu Verbrauchern auf, um ihnen unter anderem Festgeldanlagen anzubieten. Die Inhalte der Webseite www.zinsexperte.com rechtfertigen zudem die Annahme, dass weitere Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Die angeblich erteilte Erlaubnis gemäß § 34f Gewerbeordnung wäre hierfür nicht ausreichend.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin hat Informationen zusammengestellt, die Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Olympia 2028: Erst Gold, dann Gentest

Die Olympischen Spiele waren einmal ein Fest des Sports. Künftig könnten sie...

Allgemeines

Ärger um WM-Tickets: Texas ermittelt gegen FIFA

Wenige Tage vor dem Start der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 gerät die FIFA erneut...

Allgemeines

JD Vance, Macht, Gott und der himmlische Karrierekompass

D Vance, Vizepräsident der Vereinigten Staaten, ist wieder einmal tief in die...

Allgemeines

Tarife zurück, Verbraucher leer ausgegangen: Willkommen im amerikanischen Märchenland

Stellen Sie sich vor: Der US Supreme Court erklärt Teile der Trump-Tarife...